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# taz.de -- Riskante Nanopartikel: Die unsichtbare Gefahr
> Umweltorganisationen fordern EU-Regeln für Nanopartikel. In Tierversuchen
> hat sich bereits gezeigt, dass die Teilchen krebserregend sind.
Bild: Sie stecken bereits in Sonnencreme, Zahnpasta und Ketchup. Nanopartikel s…
BRÜSSEL taz | Nanopartikel sind winzig – und stecken mittlerweile in
Sonnencremes und Zahnpasten, in Tomatenketchup, Farben und Schuhputzzeug.
Die oft nur aus wenigen Atomen bestehenden Stoffe verhindern Verklumpen,
stabilisieren Farben und erhöhen die Haltbarkeit von Produkten.
Deshalb kommen sie in der Industrie immer häufiger zum Einsatz. Regeln für
ihre Anwendung gibt es in der EU aber bislang nur für wenige Bereiche wie
die Kosmetikindustrie.
„Das ist unverantwortlich. Die Nanovarianten verhalten sich oft ganz anders
als die normalen Stoffe. Deshalb brauchen wir eine eigene Risikobewertung“,
sagt Jurek Vengels, Nano-Experte beim Bund für Umwelt und Naturschutz
(BUND). Gemeinsam mit zwei weiteren europäischen Umweltorganisationen legt
der BUND an diesem Dienstag der Europäischen Kommission einen bereits
vorformulierten Gesetzesvorschlag für eine Nano-Regulierung vor. Dies ist
durchaus ungewöhnlich. „Wir wollten es möglichst konkret machen, weil sich
die EU-Kommission bisher immer wieder herausgeredet hat“, sagt Vengels.
Bereits im April 2009 hatte das EU-Parlament die Behörde aufgefordert, die
Nutzung von Nanopartikeln zu regulieren. Die EU-Kommission sperrt sich
allerdings dagegen. In einer Stellungnahme vom Oktober dieses Jahres machte
sie klar, dass sie eine solche Regelung für „nicht notwendig“ hält.
Der BUND sieht das anders. Es gäbe bereits Hinweise darauf, dass
Nanopartikel gesundheitsschädlich sein können. So haben Nanoteilchen aus
Kohlenstoff im Tierversuch Lungentumore ausgelöst, sagt Jurek Vengels.
„Dabei ist Kohlenstoff in seiner normalen Form völlig unbedenklich. Deshalb
brauchen wir besondere Tests für die Nanoteilchen“, sagt der BUND-Experte.
Die Umweltschutzorganisationen verlangen ein europäisches Register für
Nanoprodukte, eine Kennzeichnungspflicht zum Beispiel für Kosmetikprodukte
und Lebensmitteln sowie vorgeschriebene Tests, bevor Produkte mit den
Partikeln auf den Markt gebracht werden dürfen.
Nanopartikel werden oft nur in sehr kleinen Mengen hergestellt. Deshalb
greifen für diese Stoffe auch die für größere Mengen Chemikalien geltenden
EU-Regeln nicht. Die Kommission äußerte sich nicht zu dem Vorstoß. Man
warte ab, bis der Vorschlag vorliege, sagte ein Sprecher der Behörde.
13 Nov 2012
## AUTOREN
Ruth Reichstein
Ruth Reichstein
## TAGS
EU-Richtlinien
Krebs
Tierversuche
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