# taz.de -- Klage vorm Bundesverfassungsgericht: Herman verliert im „Meinungs… | |
> Die ehemalige „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman ist erneut vor Gericht | |
> gescheitert. Die Verfassungshüter wiesen ihre Klage wegen eines | |
> umstrittenen Zitates ab. | |
Bild: Eva Herman vor Gericht. Aber wo sind die NS-Mütter? | |
KARLSRUHE afp/dapd | Die vom NDR entlassene frühere „Tagesschau“-Sprecherin | |
Eva Herman hat den Rechtstreit um ihre lobenden Worte zum Mutterbild | |
während des Dritten Reiches endgültig verloren. Ein kritischer Beitrag im | |
Hamburger Abendblatt zu Hermanns Äußerung während einer Buchpräsentation im | |
September 2007 verletze ihr Persönlichkeitsrecht nicht, wie das | |
Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss | |
entschied. (Az: 1 BvR 2720/11) | |
Die Verfassungshüter bestätigten damit ein Urteil des Bundesgerichtshofs | |
(BGH), wonach die Zeitung zwar Halb- und Stummelsätze von Hermans Äußerung | |
während der Buchpräsentation gedanklich zusammengefasst, doch ihrer | |
„Gedankenführung“ korrekt widergegeben habe. | |
Zuvor hatte das Oberlandesgericht Köln die Axel Springer AG zu 25.000 Euro | |
Schmerzensgeld verurteilt, weil die Zeitung die umstrittene Äußerung nicht | |
richtig wiedergegeben habe. Die dagegen gerichtete Revision der Axel | |
Springer AG war dann vor dem BGH erfolgreich. | |
Die Zeitung hatte damals über die Präsentation von Hermans Buch „Das | |
Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen“ geschrieben: „In | |
diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. | |
Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber | |
einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die | |
hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den | |
gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei | |
Dank zu Ende.“ | |
Den Verfassungshütern zufolge erkennt der Leser, dass es sich dabei um eine | |
„verkürzende und verschärfende Zusammenfassung der Buchvorstellung handelt. | |
Weil es Hermann nicht gelungen sei, sich unmissverständlich auszudrücken, | |
müsse sie diese Kritik „als zum Meinungskampf gehörig“ hinnehmen. | |
27 Nov 2012 | |
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