| # taz.de -- Verfassungsgericht stoppt DNA-Probe: Ein Knutschfleck mit Folgen | |
| > Ein 14-Jähriger machte einer 13-Jährigen einen Knutschfleck. Deswegen | |
| > sollte er eine DNA-Probe für die Datei rückfallgefährdeter | |
| > Sexualstraftäter abgeben. | |
| Bild: Ein Knutschfleck ist schnell gemacht. Die Folgen können verheerend sein. | |
| FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat die Entnahme einer | |
| DNA-Probe bei einem Jugendlichen gestoppt, der als 14-Jähriger mit einem | |
| 13-jährigen Mädchen geknutscht und gefummelt hatte. Die Kammer erließ eine | |
| einstweilige Anordnung. Ob die Speicherung des Jungen als Sexualstraftäter | |
| rechtmäßig war, wolle das Gericht in den nächsten sechs Monaten klären, | |
| sagte ein Sprecher der taz. | |
| Der Fall trug sich in Thüringen zu und ist bisher nur in Umrissen bekannt. | |
| Ein zur „Tatzeit“ 13-jähriges Mädchen kam mit einem Knutschfleck nach | |
| Hause. Die Eltern zeigten den Verursacher, einen damals 14-Jährigen, wegen | |
| Kindesmissbrauchs an. Nach Darstellung des Jungen hatten die Eltern wohl | |
| etwas gegen das Verhältnis der beiden, berichtet seine Anwältin Silke | |
| Müller. | |
| Am Arnstädter Jugendgericht wurde Ende 2011 festgestellt, dass der Junge | |
| das Mädchen so am Hals geküsst hatte, dass ein „Knutschfleck deutlich | |
| sichtbaren Ausmaßes“ entstand. Außerdem soll er das Mädchen mehrfach am | |
| bekleideten „Geschlechtsteil“ angefasst haben. Ein Jugendrichter, der laut | |
| Müller für seine harte Rechtsprechung bekannt ist, verwarnte den Jungen | |
| wegen „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ und erlegte ihm 60 Stunden | |
| gemeinnützige Arbeit auf. | |
| Vier Monate später verlangte das Amtsgericht Erfurt von dem Jungen auch | |
| noch eine DNA-Probe, damit er in der Gendatei beim Bundeskriminalamt als | |
| rückfallgefährdeter Straftäter gespeichert werden könne. Als die | |
| Rechtsmittel bei der Thüringer Justiz ohne Erfolg blieben, ging Anwältin | |
| Müller nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht erließ nun eine | |
| einstweilige Anordnung, um eine nur schwer reparable Stigmatisierung des | |
| Jungen zu verhindern. Bis auf weiteres darf von ihm keine Speichelprobe | |
| genommen werden. | |
| ## Formelhafte Beschlüsse | |
| Die Anwältin hatte darauf hingewiesen, dass die Thüringer Richter in ihren | |
| formelhaften Beschlüssen überhaupt nicht darauf eingegangen waren, dass der | |
| Junge erst 14 war, als er mit dem Mädchen knutschte, und dass die | |
| Knutscherei „aus seiner Sicht auf gegenseitiger Zuneigung beruhte“. | |
| Die Anwältin, die den Fall erst später übernahm, ist zwar nicht sicher, ob | |
| das Mädchen wirklich einverstanden war. Die Juristin geht aber davon aus, | |
| dass die DNA-Anforderung letztlich in Karlsruhe für rechtswidrig erklärt | |
| wird. „Es fehlt jede Begründung, warum der Junge künftig Straftaten von | |
| erheblicher Bedeutung begehen soll“, sagt sie. | |
| Die Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs wird in Karlsruhe wohl nicht | |
| überprüft. Sie ist eine logische Folge der Gesetzeslage. Danach ist jeder | |
| sexuelle Kontakt eines über 14-Jährigen (also Strafmündigen) mit einem Kind | |
| unter 14 Jahren strafbar. Ob das Kind einverstanden ist, spielt allenfalls | |
| beim Strafmaß eine Rolle. Für Erwachsene werden drei Monate bis zehn Jahre | |
| Gefängnis angedroht. Jugendliche Täter können milder bestraft werden. | |
| Naheliegend wäre bei geringem Altersabstand eine Einstellung des | |
| Verfahrens. (Az.: 2 BvR 2392/12) | |
| 7 Feb 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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