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# taz.de -- Fotoverbot der Oper Köln gebilligt: Die Macht über die Bilder
> Das Oberverwaltungsgericht von NRW bestätigt: Die Oper Köln darf selbst
> entscheiden, wer fotografiert. Journalistenverbände protestieren.
Bild: Von außen darf sie jeder fotografieren, von innen nicht: Die Kölner Ope…
Darf ein Opernhaus selbst darüber entscheiden, welcher Fotograf bei einer
Premiere Fotos schießen darf? Zumindest die Oper Köln darf das – so
urteilte am vergangenen Mittwoch das Oberverwaltungsgericht des Landes
Nordrhein-Westfalen in Münster. Hintergrund: Der Axel-Springer-Verlag hatte
gegen die Stadt Köln als Trägerin der Oper geklagt – weil das Opernhaus
einem Fotografen der Bild-Zeitung 2009 verwehrt hatte, Fotos von der
Premiere der dort aufgeführten Inszenierung von „Samson und Dalila“ zu
machen.
Ein Fall, der Cornelia Haß besorgt: „Fotojournalisten müssen befürchten,
dass man sie, wenn dieser Fall Schule macht, auch von anderen
Veranstaltungen ausschließt“, so die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen
Journalistinnen- und Journalisten-Union.
Auch andere Vertreter von Journalistenverbänden kritisieren das Urteil
scharf. Sie sehen darin einen Einschnitt in die Pressefreiheit. „Das Urteil
des Oberverwaltungsgerichts schränkt die freie und ungehinderte
Bildberichterstattung über eine Opernaufführung ein, die hoch umstritten
war“, sagt Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten
Verbands.
Die Kölner Inszenierung von „Samson und Dalila“ hatte 2009 bereits vor der
Premiere Aufsehen erregt, nachdem sich mehrere Sänger aufgrund einiger
Szenen krankgemeldet hatten. Denn die Inszenierung enthielt zum Teil
drastische Gewaltdarstellungen, zu denen auch eine
Massenvergewaltigungsszene zählt.
## Angst vor Voyeurismus
Die Oper Köln befürchtete offenbar Sensationsberichterstattung seitens der
Bild-Zeitung durch voyeuristische Aufnahmen und erteilte ihrem Fotografen
ein Fotoverbot. Diesen Schritt begründete das Opernhaus offiziell mit dem
Interesse an einer ungestörten Premiere. Der Anwalt des Springer-Verlags
hatte argumentiert, die Oper dürfe der Bild nicht von vornherein eine
rechtswidrige Berichterstattung unterstellen.
In dem Verfahren um diesen Fall, das sich bereits in zweiter Instanz
befand, sollte allgemein geklärt werden, ob die Oper verpflichtet ist,
Fotojournalisten bei Premierenaufführungen Aufnahmen zu gestatten. Laut dem
Urteil des Gerichts ist dies weder durch den presserechtlichen
Auskunftsanspruch noch durch die grundrechtlich geschützte Presse- und
Informationsfreiheit gerechtfertigt.
Die Oper Köln sei allerdings verpflichtet, auf Anfragen von Journalisten
Auskunft zu erteilen, so die Richter. Wie diese Auskunft konkret aussehe,
sei der Oper jedoch selbst überlassen. Für Bildberichte stünde Journalisten
ausreichend Pressematerial mit Probenfotos zur Verfügung, so die
Urteilsbegründung.
## Der Urheber als Filter
Nur: Durch vorausgewählte Bilder bestimmt die Oper letztlich selbst, was
von öffentlichem Interesse ist und was nicht. Dieser Auffassung ist auch
Alexander Koch, Geschäftsführer des Bundesverbands der Pressebild-Agenturen
und Bildarchive: „Der Zwang zur Verwendung von PR-Fotos als Ersatz für
eigene Bildberichterstattung konterkariert den journalistischen Auftrag der
Presse. Eine objektive Bildberichterstattung wird hierdurch unmöglich
gemacht.“
Der Kölner Fall ist nur ein Beispiel dafür. Cornelia Haß etwa sieht
Fotografen auch bei Konzerten vor oft absurde Arbeitsbedingungen gestellt.
So komme es dort vor, dass Fotografen nur während der ersten drei Lieder
Bilder schießen dürfen.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gibt derlei Verhalten der
Kulturbranche gegenüber Fotografen aber nun recht. Es leidet die
Objektivität der Berichterstattung. Eine Revision ist nicht möglich, dem
Springer-Verlag bleibt nur die Möglichkeit, sich über das Urteil zu
beschweren – beim Bundesverwaltungsgericht.
19 Mar 2013
## AUTOREN
Daniel Blum
## TAGS
Schwerpunkt Pressefreiheit
DJ
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