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# taz.de -- Klage gegen Wasserverträge: Nur Grüne zaudern noch
> Piraten wollen gegen Privatisierung der Wasserbetriebe klagen, notfalls
> auch allein. Die Linke ist gesprächsbereit, die Grünen bremsen.
Bild: Immer noch Streitobjekt in der Hauptstadt: das Berliner Wasser.
Die Piratenfraktion hat beschlossen, die Verträge zur Teilprivatisierung
der Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit einer Organklage vor dem
Landesverfassungsgericht anzufechten. „Die Wasserverträge sind sittenwidrig
und verfassungswidrig“, so der Piraten-Abgeordnete Gerwald Claus-Brunner.
„Wir unterstützen den Wassertisch in seinen Forderungen, die Wasserbetriebe
zu rekommunalisieren, und die Klage soll dazu beitragen.“
Die Initiative Berliner Wassertisch hatte am vergangenen Donnerstag eine
Stellungnahme des Verfassungsrechtlers Christian Kirchberg vorgestellt. Ihm
zufolge ergibt sich durch den Rückkauf des 25-Prozent-Anteils der
Wasserbetriebe von RWE, den das Land im Oktober getätigt hat, die
Möglichkeit, die Gewinngarantie für die privaten Anteilseigner der
Wasserbetriebe anzufechten. Klageberechtigt sei jede im Abgeordnetenhaus
vertretene Fraktion. Kirchberg erklärte sich auch bereit, die Klage zu
formulieren – für ein Honorar von 30.000 Euro plus Mehrwertsteuer.
Die Linksfraktion hat am Dienstag beschlossen, Kirchberg zu beauftragen –
wenn auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen mitmachen und man sich
die Kosten teilt. Da machen jedoch die Grünen nicht mit: Sie halten die
bereits eingereichte Normenkontrollklage, die sich juristisch von der
Organklage unterscheidet, für ausreichend. Die Piraten wollen aber auf
jeden Fall klagen. Laut Claus-Brunner werden sie mit der Linksfraktion und
Anwalt Kirchberg in den nächsten Tagen über die Kosten verhandeln. Falls es
keine Einigung gibt, wollen die Piraten einen eigenen, günstigeren Anwalt
beauftragen.
## Gewinngarantie ohne gesetzliche Grundlage
Bei der Organklage würden die Piraten argumentieren, dass der Senat gegen
das Recht des Parlaments verstoßen hat, über den Landeshaushalt zu
entscheiden. Laut Verfassung dürfen Sicherheiten nur auf Basis eines vom
Abgeordnetenhaus beschlossenen Gesetzes gegeben werden. Die Gewinngarantie
in den Verträgen zwischen Senat und privaten Anteilseignern sei eine solche
Sicherheit, für die es keine gesetzliche Grundlage gebe.
Bereits vor Gericht liegt eine Normenkontrollklage von Grünen und Piraten.
Eine solche Klage kann sich jedoch nur gegen Gesetze richten, nicht gegen
Verträge. Die beiden Fraktionen bemängeln in der Klage, dass das
Betriebe-Gesetz an einer Stelle nicht konkret genug formuliert sei. Es geht
um eine Stellschraube in der umfangreichen Formel, nach der die
Wasserpreise berechnet werden. Die Gewinngarantie in den Wasserverträgen
wird mit dieser nicht angefochten.
11 Apr 2013
## AUTOREN
Sebastian Heiser
## TAGS
Wasser
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