# taz.de -- Hilfe für Mondscheinkinder: Kein Geld für Sonnenmilch | |
> Krankenkassen verweigern sich einer pauschalen Regelung, bei | |
> UV-Intoleranz den Sonnenschutz zu zahlen. Korrekt, sagt die Regierung. | |
Bild: Sonnencreme schützt - auch gesunde Kinder. | |
BERLIN taz | Patienten, die unter dem seltenen, unheilbaren Gendefekt | |
„Xeroderma Pigmentosum“ leiden, besser bekannt als Mondscheinkrankheit, | |
werden auch künftig in jedem Einzelfall bei den Krankenkassen um Erstattung | |
ihrer Sonnenschutzmittel streiten müssen. | |
Die Bundesregierung will keine pauschale Regelung herbeiführen, die dafür | |
sorgen würde, dass bei nachgewiesener XP-Erkrankung die Kassen die Kosten | |
für UV-Fensterschutz, Sonnencreme und UV-sichere Kleidung automatisch | |
tragen. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der | |
Bundestagsabgeordneten Kathrin Vogler (Linke) hervor: „Haut- und | |
Sonnenschutzmittel sind Kosmetika und als Gegenstände des täglichen Bedarfs | |
anzusehen“, urteilt die Regierung. „Ein grundsätzlicher Anspruch auf | |
Kostenübernahme durch die Krankenkasse besteht daher nicht.“ | |
Mehrere Krankenkassen weigern sich, ihren Versicherten die Kosten zu | |
erstatten; bestenfalls gibt es Einzelfallentscheidungen auf Kulanzbasis | |
(taz vom 7. 5. 2013). Paradox: XP ist keine Allergie gegen Sonnenlicht, | |
sondern eine tödlich verlaufende Krankheit. Bundesweit leiden etwa 80 | |
Menschen an ihr. | |
Der Gendefekt hebelt den körpereigenen Mechanismus aus, selbst kleinere, | |
durch Sonnenlicht verursachte DNA-Schäden allein zu reparieren. Hautkrebs | |
ist die Folge, viele Patienten müssen mehrfach jährlich operiert werden. | |
Diese Kosten tragen die Kassen, die für die Prävention dagegen nicht. | |
## Medikamente gibt es derzeit nicht | |
Die Bundesregierung räumt ein: „Eine medikamentöse Therapiemöglichkeit gibt | |
es bisher noch nicht. In der Dermatologie besteht Einigkeit darin, dass nur | |
konsequentes Meiden von Sonnenlicht, die Anwendung von Sonnenschutzcremes | |
und Sonnenschutzkleidung als präventive Maßnahme helfen, die Entstehung | |
bösartiger Hauttumore (…) zu vermeiden.“ | |
Konsequenzen mag sie daraus aber nicht ziehen: „Das Patientenrechtegesetz | |
räumt jedoch weder der Bundesregierung noch dem Beauftragten für die | |
Belange der Patienten das Recht ein, bezüglich bestimmter Leistungen auf | |
die gesetzlichen Krankenkassen einzuwirken.“ | |
Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht 2005 in einem Urteil festgestellt, | |
dass Heilmittel, die zwar nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog der | |
Kassen gehören, aber Linderung bringen, Patienten mit lebensbedrohlicher | |
Krankheit nicht einfach verweigert werden dürfen, wenn keine | |
Behandlungsalternative existiert. | |
Der Präsident des Berufsverbands Deutscher Dermatologen, Klaus Strömer, | |
nannte die Argumentation von Regierung und Kassen „zynisch“. Für | |
XP-Patienten sei Sonnenschutz kein „Gebrauchsgegenstand des täglichen | |
Lebens“, sondern eine Entscheidung über Leben und Tod. | |
31 May 2013 | |
## AUTOREN | |
Heike Haarhoff | |
## TAGS | |
Barmer GEK | |
Gesundheit | |
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