| # taz.de -- Strahlende Fracht in Bremer Häfen: Atomtransport-Verbot gewinnt 4:3 | |
| > Mit knapper Mehrheit hat der Bremische Staatsgerichtshof entschieden, | |
| > dass er für die Prüfung nicht zuständig ist. | |
| Bild: Darf vorerst nicht in Bremen umgeschlagen werden: Atommüllbehälter aus … | |
| BREMEN taz | Das Verbot, Atombrennstäbe in den bremischen Häfen | |
| umzuschlagen, bleibt in Kraft. Der Bremische Staatsgerichtshof hat mit | |
| knapper Mehrheit beschlossen, dass er nicht dafür zuständig ist, zu | |
| überprüfen, ob die entsprechenden Änderungen des bremischen | |
| Hafenbetriebsgesetzes gegen die Bundeskompetenzen in Atomenergiefragen | |
| verstößt. Die rot-grüne Bürgerschaftsmehrheit hatte mit Hinweis auf das | |
| Ziel der „Nachhaltigkeit“ in der Energiepolitik den Umschlag von | |
| Kernbrennstoffen grundsätzlich untersagt. | |
| Ob, wie die CDU als Normenkontrollkläger in Bremen behauptet, dies | |
| Bundesrecht verletzt oder gar das EU-Recht der Freiheit des Güterverkehrs – | |
| das müssten Bundes oder EU-Gerichte klären, urteilte das Gericht. Der | |
| Bremische Staatsgerichtshof sei vor allem der Bremischen Landesverfassung | |
| verpflichtet und für die Prüfung von Verstößen dagegen zuständig. | |
| Nach Artikel 73 Grundgesetz hat der Bund sich die „ausschließliche | |
| Gesetzgebung“ über die „friedliche Nutzung der Kernenergie“ vorbehalten, | |
| dazu gehört auch der Transport und übrigens der Schutz der Bevölkerung vor | |
| den Gefahren der Atomenergie. Bei der Änderung des Bremischen | |
| Hafenbetriebsgesetzes gehe es nicht um eine atomrechtliche Regelung, hatte | |
| der Bremer Senat dagegen vorgetragen, sondern um eine Teilentwidmung des | |
| Hafens, die „Widmung von Häfen“ sei aber Sache des Landes: Kein Bundesland | |
| könne vom Bund gezwungen werden, Hafenanlagen zum AKW-Transport zu bauen | |
| oder vorzuhalten. Die bremische Regelung verbietet übrigens nur den | |
| Umschlag, nicht den „Transit“ von Kernbrennstoffen. | |
| Drei der sieben Verfassungsrichter, darunter die Präsidentin Ilsemarie | |
| Meyer und der Vizepräsident Hans Alexy, sahen das anders. Der Bremische | |
| Staatsgerichtshof sei zuständig, erklärten sie in ihrem Minderheitenvotum, | |
| weil das Land Bremen sich verpflichtet habe, sich als „Glied der deutschen | |
| Republik“ in deren rechtlichen Rahmen zu bewegen. Zudem sei es | |
| entscheidend, was der Inhalt einer Regelung sei – und der Ausschluss des | |
| Transportes von Atombrennstoffen sei eben ein Eingriff in das Atomrecht, | |
| selbst wenn „Teilentwidmung“ des Hafens auf der Maßnahme draufstehe. | |
| Insofern sei die Gesetzesänderung der Bremischen Bürgerschaft auch ein | |
| Verstoß gegen das Grundgesetz und also nichtig. Wenn andere Küstenländer | |
| dem bremischen Beispiel folgten, so argumentierten die drei | |
| Verfassungsrichter, wäre der Seeweg für Kernbrennstoffe verschlossen, der | |
| offenkundig ja große Bedeutung habe – ein eindeutiger Eingriff in | |
| Zuständigkeiten des Bundes (AZ.: St 1/12). | |
| Der Bremer CDU ist der weitere Rechtsweg verschlossen – vor dem | |
| Bundesverfassungsgericht könnten nur Bundes-Instanzen klagen, die das aber | |
| bisher nicht gemacht haben. Auch die betroffenen Spediteure könnten über | |
| den Instanzenweg letztlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes | |
| anstreben. KAWE | |
| 17 Jun 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Klaus Wolschner | |
| ## TAGS | |
| Atomaufsicht | |
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