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# taz.de -- Strahlende Fracht in Bremer Häfen: Atomtransport-Verbot gewinnt 4:3
> Mit knapper Mehrheit hat der Bremische Staatsgerichtshof entschieden,
> dass er für die Prüfung nicht zuständig ist.
Bild: Darf vorerst nicht in Bremen umgeschlagen werden: Atommüllbehälter aus …
BREMEN taz | Das Verbot, Atombrennstäbe in den bremischen Häfen
umzuschlagen, bleibt in Kraft. Der Bremische Staatsgerichtshof hat mit
knapper Mehrheit beschlossen, dass er nicht dafür zuständig ist, zu
überprüfen, ob die entsprechenden Änderungen des bremischen
Hafenbetriebsgesetzes gegen die Bundeskompetenzen in Atomenergiefragen
verstößt. Die rot-grüne Bürgerschaftsmehrheit hatte mit Hinweis auf das
Ziel der „Nachhaltigkeit“ in der Energiepolitik den Umschlag von
Kernbrennstoffen grundsätzlich untersagt.
Ob, wie die CDU als Normenkontrollkläger in Bremen behauptet, dies
Bundesrecht verletzt oder gar das EU-Recht der Freiheit des Güterverkehrs –
das müssten Bundes oder EU-Gerichte klären, urteilte das Gericht. Der
Bremische Staatsgerichtshof sei vor allem der Bremischen Landesverfassung
verpflichtet und für die Prüfung von Verstößen dagegen zuständig.
Nach Artikel 73 Grundgesetz hat der Bund sich die „ausschließliche
Gesetzgebung“ über die „friedliche Nutzung der Kernenergie“ vorbehalten,
dazu gehört auch der Transport und übrigens der Schutz der Bevölkerung vor
den Gefahren der Atomenergie. Bei der Änderung des Bremischen
Hafenbetriebsgesetzes gehe es nicht um eine atomrechtliche Regelung, hatte
der Bremer Senat dagegen vorgetragen, sondern um eine Teilentwidmung des
Hafens, die „Widmung von Häfen“ sei aber Sache des Landes: Kein Bundesland
könne vom Bund gezwungen werden, Hafenanlagen zum AKW-Transport zu bauen
oder vorzuhalten. Die bremische Regelung verbietet übrigens nur den
Umschlag, nicht den „Transit“ von Kernbrennstoffen.
Drei der sieben Verfassungsrichter, darunter die Präsidentin Ilsemarie
Meyer und der Vizepräsident Hans Alexy, sahen das anders. Der Bremische
Staatsgerichtshof sei zuständig, erklärten sie in ihrem Minderheitenvotum,
weil das Land Bremen sich verpflichtet habe, sich als „Glied der deutschen
Republik“ in deren rechtlichen Rahmen zu bewegen. Zudem sei es
entscheidend, was der Inhalt einer Regelung sei – und der Ausschluss des
Transportes von Atombrennstoffen sei eben ein Eingriff in das Atomrecht,
selbst wenn „Teilentwidmung“ des Hafens auf der Maßnahme draufstehe.
Insofern sei die Gesetzesänderung der Bremischen Bürgerschaft auch ein
Verstoß gegen das Grundgesetz und also nichtig. Wenn andere Küstenländer
dem bremischen Beispiel folgten, so argumentierten die drei
Verfassungsrichter, wäre der Seeweg für Kernbrennstoffe verschlossen, der
offenkundig ja große Bedeutung habe – ein eindeutiger Eingriff in
Zuständigkeiten des Bundes (AZ.: St 1/12).
Der Bremer CDU ist der weitere Rechtsweg verschlossen – vor dem
Bundesverfassungsgericht könnten nur Bundes-Instanzen klagen, die das aber
bisher nicht gemacht haben. Auch die betroffenen Spediteure könnten über
den Instanzenweg letztlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
anstreben. KAWE
17 Jun 2013
## AUTOREN
Klaus Wolschner
## TAGS
Atomaufsicht
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