# taz.de -- Strahlende Fracht in Bremer Häfen: Atomtransport-Verbot gewinnt 4:3 | |
> Mit knapper Mehrheit hat der Bremische Staatsgerichtshof entschieden, | |
> dass er für die Prüfung nicht zuständig ist. | |
Bild: Darf vorerst nicht in Bremen umgeschlagen werden: Atommüllbehälter aus … | |
BREMEN taz | Das Verbot, Atombrennstäbe in den bremischen Häfen | |
umzuschlagen, bleibt in Kraft. Der Bremische Staatsgerichtshof hat mit | |
knapper Mehrheit beschlossen, dass er nicht dafür zuständig ist, zu | |
überprüfen, ob die entsprechenden Änderungen des bremischen | |
Hafenbetriebsgesetzes gegen die Bundeskompetenzen in Atomenergiefragen | |
verstößt. Die rot-grüne Bürgerschaftsmehrheit hatte mit Hinweis auf das | |
Ziel der „Nachhaltigkeit“ in der Energiepolitik den Umschlag von | |
Kernbrennstoffen grundsätzlich untersagt. | |
Ob, wie die CDU als Normenkontrollkläger in Bremen behauptet, dies | |
Bundesrecht verletzt oder gar das EU-Recht der Freiheit des Güterverkehrs – | |
das müssten Bundes oder EU-Gerichte klären, urteilte das Gericht. Der | |
Bremische Staatsgerichtshof sei vor allem der Bremischen Landesverfassung | |
verpflichtet und für die Prüfung von Verstößen dagegen zuständig. | |
Nach Artikel 73 Grundgesetz hat der Bund sich die „ausschließliche | |
Gesetzgebung“ über die „friedliche Nutzung der Kernenergie“ vorbehalten, | |
dazu gehört auch der Transport und übrigens der Schutz der Bevölkerung vor | |
den Gefahren der Atomenergie. Bei der Änderung des Bremischen | |
Hafenbetriebsgesetzes gehe es nicht um eine atomrechtliche Regelung, hatte | |
der Bremer Senat dagegen vorgetragen, sondern um eine Teilentwidmung des | |
Hafens, die „Widmung von Häfen“ sei aber Sache des Landes: Kein Bundesland | |
könne vom Bund gezwungen werden, Hafenanlagen zum AKW-Transport zu bauen | |
oder vorzuhalten. Die bremische Regelung verbietet übrigens nur den | |
Umschlag, nicht den „Transit“ von Kernbrennstoffen. | |
Drei der sieben Verfassungsrichter, darunter die Präsidentin Ilsemarie | |
Meyer und der Vizepräsident Hans Alexy, sahen das anders. Der Bremische | |
Staatsgerichtshof sei zuständig, erklärten sie in ihrem Minderheitenvotum, | |
weil das Land Bremen sich verpflichtet habe, sich als „Glied der deutschen | |
Republik“ in deren rechtlichen Rahmen zu bewegen. Zudem sei es | |
entscheidend, was der Inhalt einer Regelung sei – und der Ausschluss des | |
Transportes von Atombrennstoffen sei eben ein Eingriff in das Atomrecht, | |
selbst wenn „Teilentwidmung“ des Hafens auf der Maßnahme draufstehe. | |
Insofern sei die Gesetzesänderung der Bremischen Bürgerschaft auch ein | |
Verstoß gegen das Grundgesetz und also nichtig. Wenn andere Küstenländer | |
dem bremischen Beispiel folgten, so argumentierten die drei | |
Verfassungsrichter, wäre der Seeweg für Kernbrennstoffe verschlossen, der | |
offenkundig ja große Bedeutung habe – ein eindeutiger Eingriff in | |
Zuständigkeiten des Bundes (AZ.: St 1/12). | |
Der Bremer CDU ist der weitere Rechtsweg verschlossen – vor dem | |
Bundesverfassungsgericht könnten nur Bundes-Instanzen klagen, die das aber | |
bisher nicht gemacht haben. Auch die betroffenen Spediteure könnten über | |
den Instanzenweg letztlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes | |
anstreben. KAWE | |
17 Jun 2013 | |
## AUTOREN | |
Klaus Wolschner | |
## TAGS | |
Atomaufsicht | |
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