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# taz.de -- Studienplatzvergabe: Der Klageweg zur Uni ist steinig
> Gegen die Numerus-Clausus-Beschränkungen der Bremer Hochschulen liegen
> bisher 400 Klagen vor Gericht.
Bild: Einer geht noch, einer geht noch rein.
Auf dem Tisch des Verwaltungsrichters Hartmut Hülle liegen rund 400
Verfahren – bisher, aber es würden noch mehr, sagt er. Alle Jahre wieder
ist er im Herbst für die juristischen Auseinandersetzungen um die
Studienplatzvergabe zuständig. Im vergangenen Jahr waren es rund 550
Verfahren. Zwei bis drei Monate Arbeit habe er jedes Jahr damit, sagt
Hülle.
Wobei es eigentlich meist nur um Schnellverfahren geht: In
Numerus-Clausus-Fächern abgelehnte Studienbewerber können einen Antrag auf
„einstweilige Anordnung“ stellen, weil ihnen das Recht auf einen
Studienplatz vorenthalten wird, wenn das Gericht nicht im Schnellverfahren
den Ablehnungsbescheid der Hochschule vor Semesterbeginn aufhebt. Die
Begründung ist immer dieselbe: Die Kapazitätsberechnung der Hochschule sei
fehlerhaft, ein Student mehr gehe noch. Die Anwälte, die diese Anträge für
das Gericht nach immer demselben Schema formulieren, verdienen jedenfalls
nicht schlecht daran.
Ob sich der Einsatz auch für die Studienwilligen lohnt, lässt sich nicht so
einfach sagen, denn das Verfahren ist kompliziert und der juristische
Sachverhalt je nach Studienfach ein anderer. Die Universität Bremen zum
Beispiel hatte im vergangenen Jahr rund 350 Klageverfahren.
Auf die Frage, wie viele der Klagenden am Ende einen Studienplatz erhalten
haben, gibt es bei der Leiterin der Rechtsstelle, Petra Banik, keine
Antwort. Gern berichtet sie von den Klageverfahren im Fach Psychologie,
weil dies eine abschreckende Wirkung haben könnte: Seit Jahren gebe es dort
viele Klagen, sagt sie, auf 143 Studienanfänger-Plätze bewerben sich
Hunderte, im vergangenen Jahr sind über die Klageverfahren am Ende gerade
sieben zusätzlich aufgenommen worden. Ein Beispiel für einen Studiengang,
bei dem die Erfolgsquote größer ist, will sie nicht nennen.
## Erfolgreiche Klagen
Aus der Sicht des Bremer Anwaltes Tim Lorenzen, dessen Kanzlei mehr als 100
Verfahren führt, sieht die Lage deutlich anders aus: Wenn man von
Problemfächern wie Psychologie absehe, sagt er, haben deutlich mehr als 50
Prozent der Klagen im vergangenen Jahr Erfolg gehabt. Und wirkliche
Gerichtsverfahren gab es jedenfalls im vergangenen Jahr mit der Bremer Uni
am Ende nur für die Psychologen, in allen anderen Fächern einigte man sich
im Schnellverfahren.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes sortiert derzeit die Stapel nach
Fächern – für jedes Studienfach wird von der „Beklagten“, also der
Hochschule, eine Begründung für die Kapazitätsbegrenzung gefordert. Und
dann werden die Stapel Fach für Fach abgearbeitet. Die Hochschulen erlauben
den KlägerInnen, einstweilen ihr Studium zu beginnen, sagt Hülle.
## Entscheidung ein Jahr später
Für die meisten KlägerInnen ist der Fall dann entschieden, in einzelnen
Fällen musste das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz ein Jahr später
entscheiden, ob die zwei Semester lang erbrachten Studienleistungen
anerkannt und testiert werden können oder nicht.
Oft findet sich eine Hochschule auch unter dem Druck des Gerichtes bereit,
noch eine begrenzte Anzahl weiterer Studienplätze anzubieten – die werden
dann nur unter den Klägern verlost. Der Klageweg funktioniert dann wie ein
sozialer Numerus clausus – nur wessen Eltern sich nicht scheuen, im
Zweifelsfall 1.500 Euro in ihr studierwilliges Kind zu „investieren“, hat
da eine Chance.
14 Oct 2013
## AUTOREN
Klaus Wolschner
## TAGS
Universität Bremen
Numerus Clausus
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