| # taz.de -- Tierschutz: Das Krokodil im Nil | |
| > Mit einer Gefahrtierverordnung werden Hamburger künftig besser vor | |
| > Tigern, Hyänen und Skorpionen geschützt – sofern die Einhaltung auch | |
| > kontrolliert wird. | |
| Bild: Extrem alt: Krokodile zählen zu den letzten noch lebenden Archosauriern … | |
| Hamburg soll sicherer werden, findet die allein regierende SPD. Und deshalb | |
| will der Senat am heutigen Dienstag eine Verordnung verabschieden, mit der | |
| die Haltung gefährlicher Tiere verboten oder zumindest erschwert werden | |
| soll. | |
| Danach gelten Tiere als gefährlich, „die auf Grund ihrer Körperkräfte, | |
| körperlichen Merkmale, Verhaltensweisen oder Gifte Menschen oder andere | |
| Tiere erheblich verletzen oder töten können“, heißt es im Gesetzestext. | |
| Deren Haltung soll nur noch mit Genehmigung erlaubt sein, ansonsten droht | |
| eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. „Ein Krokodil gehört in den Nil“, | |
| begründet SPD-Gesundheitspolitiker Martin Schäfer seinen Vorstoß. | |
| Mit dem Gefahrtiergesetz „soll der Tierschutz, aber auch der Schutz der | |
| Menschen vor gefährlichen Tieren gestärkt werden“, hatte | |
| Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) erklärt, als sie die | |
| Vorlage eines solchen Gesetzes ankündigte. Ende Mai war es von der | |
| Bürgerschaft beschlossen worden. Zum Inkrafttreten ist aber noch die genaue | |
| Bestimmung der als gefährlich geltenden Tiere notwendig – und eben die soll | |
| jetzt nachgereicht werden. | |
| Diese Liste enthält im Wesentlichen zehn Klassen und Familien von Tieren. | |
| Darunter fallen sämtliche giftigen Spinnen, Skorpione aller Art, Krokodile | |
| und sonstige Panzerechsen sowie sonstige große Echsen wie Warane. Auch | |
| Wölfe und Hyänen dürfen nur noch mit Genehmigung gehalten halten, ebenso | |
| sämtliche Großkatzen vom Puma bis zum Königstiger sowie alle Großbären. | |
| Außerdem ist die Haltung von Menschenaffen – Gorilla, Schimpanse, Orang | |
| Utan – und auch Pavianen ohne Erlaubnis strafbar. | |
| Etwas unübersichtlich wird es bei den Schlangen. Im Grundsatz aber ist | |
| künftig die Haltung fast aller Riesenschlangen – Anakondas, Boas, Pythons | |
| und andere – sowie Dutzender von Giftschlangen von der Klapperschlange bis | |
| zur Kobra genehmigungspflichtig. „Es geht um die artgerechte Haltung“, sagt | |
| Schäfer, „und um den Schutz der Halter.“ | |
| Sicherlich gehe ein Großteil der Menschen sorgsam mit den eigenen | |
| exotischen Tieren um. Dennoch müssten Halter künftig Kenntnisse über ihre | |
| Tiere sowie eine sichere Unterbringung nachweisen. Denn viele Exemplare | |
| reagieren durchaus gefährlich, wenn sie sich bedroht fühlen. | |
| Deshalb gibt es immer wieder Vorfälle mit verletzten Haltern oder sonstigen | |
| gefährdeten Personen. Darunter beispielsweise den Fall eines Hamburgers, | |
| der mehrere Giftschlangen in seiner Wohnung hielt und zwei Mal | |
| lebensgefährlich verletzt worden war – einmal von einer Gabunviper, ein | |
| anderes Mal von einer Klapperschlange. „Wir müssen manche Leute – und vor | |
| allem ihre Nachbarn – auch vor sich selbst schützen“, sagt Schäfer. | |
| Offen ist indes, wie das Gesetz kontrolliert werden soll. | |
| Wohnungsdurchsuchungen auf der Jagd nach Vipern und Vogelspinnen soll es | |
| nicht geben. So bleibt es wohl bei Zufallsfunden – wenn der grollende | |
| Leopard die Nachtruhe stört. | |
| 21 Oct 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Sven-Michael Veit | |
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