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# taz.de -- Tierschutz: Das Krokodil im Nil
> Mit einer Gefahrtierverordnung werden Hamburger künftig besser vor
> Tigern, Hyänen und Skorpionen geschützt – sofern die Einhaltung auch
> kontrolliert wird.
Bild: Extrem alt: Krokodile zählen zu den letzten noch lebenden Archosauriern …
Hamburg soll sicherer werden, findet die allein regierende SPD. Und deshalb
will der Senat am heutigen Dienstag eine Verordnung verabschieden, mit der
die Haltung gefährlicher Tiere verboten oder zumindest erschwert werden
soll.
Danach gelten Tiere als gefährlich, „die auf Grund ihrer Körperkräfte,
körperlichen Merkmale, Verhaltensweisen oder Gifte Menschen oder andere
Tiere erheblich verletzen oder töten können“, heißt es im Gesetzestext.
Deren Haltung soll nur noch mit Genehmigung erlaubt sein, ansonsten droht
eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. „Ein Krokodil gehört in den Nil“,
begründet SPD-Gesundheitspolitiker Martin Schäfer seinen Vorstoß.
Mit dem Gefahrtiergesetz „soll der Tierschutz, aber auch der Schutz der
Menschen vor gefährlichen Tieren gestärkt werden“, hatte
Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) erklärt, als sie die
Vorlage eines solchen Gesetzes ankündigte. Ende Mai war es von der
Bürgerschaft beschlossen worden. Zum Inkrafttreten ist aber noch die genaue
Bestimmung der als gefährlich geltenden Tiere notwendig – und eben die soll
jetzt nachgereicht werden.
Diese Liste enthält im Wesentlichen zehn Klassen und Familien von Tieren.
Darunter fallen sämtliche giftigen Spinnen, Skorpione aller Art, Krokodile
und sonstige Panzerechsen sowie sonstige große Echsen wie Warane. Auch
Wölfe und Hyänen dürfen nur noch mit Genehmigung gehalten halten, ebenso
sämtliche Großkatzen vom Puma bis zum Königstiger sowie alle Großbären.
Außerdem ist die Haltung von Menschenaffen – Gorilla, Schimpanse, Orang
Utan – und auch Pavianen ohne Erlaubnis strafbar.
Etwas unübersichtlich wird es bei den Schlangen. Im Grundsatz aber ist
künftig die Haltung fast aller Riesenschlangen – Anakondas, Boas, Pythons
und andere – sowie Dutzender von Giftschlangen von der Klapperschlange bis
zur Kobra genehmigungspflichtig. „Es geht um die artgerechte Haltung“, sagt
Schäfer, „und um den Schutz der Halter.“
Sicherlich gehe ein Großteil der Menschen sorgsam mit den eigenen
exotischen Tieren um. Dennoch müssten Halter künftig Kenntnisse über ihre
Tiere sowie eine sichere Unterbringung nachweisen. Denn viele Exemplare
reagieren durchaus gefährlich, wenn sie sich bedroht fühlen.
Deshalb gibt es immer wieder Vorfälle mit verletzten Haltern oder sonstigen
gefährdeten Personen. Darunter beispielsweise den Fall eines Hamburgers,
der mehrere Giftschlangen in seiner Wohnung hielt und zwei Mal
lebensgefährlich verletzt worden war – einmal von einer Gabunviper, ein
anderes Mal von einer Klapperschlange. „Wir müssen manche Leute – und vor
allem ihre Nachbarn – auch vor sich selbst schützen“, sagt Schäfer.
Offen ist indes, wie das Gesetz kontrolliert werden soll.
Wohnungsdurchsuchungen auf der Jagd nach Vipern und Vogelspinnen soll es
nicht geben. So bleibt es wohl bei Zufallsfunden – wenn der grollende
Leopard die Nachtruhe stört.
21 Oct 2013
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Hamburg
Tierschutz
Kenia
Tierschutz
Jakarta
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