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# taz.de -- Korrektur bei Hochschulgesetz: Weniger Macht den Präsidenten
> Wissenschaftssenatorin Stapelfeldt geht auf Kritik ein: Hamburgs
> Hochschulen sollen nun doch weiter kollektiv geleitet werden. Details
> soll ein Rechtsgutachten klären.
Bild: Will nun lieber doch keine Monarchen inthronisieren: Wissenschaftssenator…
Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) will ihren Entwurf für
ein neues Hochschulgesetz in einem entscheidenden Punkt korrigieren: Die
Hochschulen sollen weiterhin kollektiv von mehrköpfigen Präsidien geleitet
werden. Die geplante Machtfülle für den Hochschulpräsidenten soll es an den
sechs staatlichen Hochschulen nun doch nicht geben.
Insgesamt gab es zu dem im Juni veröffentlichten Entwurf 55 Stellungnahmen,
eine vierwöchige Internet-Debatte und eine Fachtagung Ende Oktober. „Die
Hochschulen waren einhellig der Meinung, dass sie in diesem Punkt das
bisherige Gesetz für richtig finden“, sagt Stapelfeldt. Der gültige
Paragraf 79, der die kollektive Leitung festschreibt, solle deshalb
erhalten bleiben. Schon bisher agiert der Präsident dort als „Primus inter
Pares“ und hat im Zweifel zu entscheiden. Diese Richtlinienkompetenz soll
im neuen Gesetz noch „gestärkt werden“, sagte Stapelfeldt. Die endgültigen
Formulierungen werden erst im Januar bekannt, wenn der Entwurf vom Senat
beschlossen wurde und die Bürgerschaft erreicht.
Der strittige Passus hatte für viel Unverständnis gesorgt, ist doch
eigentlich Ziel des Gesetzes, die Unis zu demokratisieren. Auf der unteren
Ebene der Fachbereiche findet sich dies auch wieder. Als Gegengewicht dazu
sollte es den starken Chef geben. Die Leitung solle bei einer „sichtbaren
und verantwortlichen Einzelperson liegen, die persönlich für die
Entwicklungsziele einsteht“, heißt es im Entwurf. Diese Person sollte über
Berufungen und freie Stellen entscheiden. Auch Wirtschaftspläne,
Gebührensatzungen, Zielvereinbarungen und Strukturpläne sollten Chef- oder
Chefinnensache werden.
Gegen den Entwurf hatte sogar ein Jura-Professor mit erneuter
Verfassungsklage gedroht. Das hätte peinlich werden können, weil das
Verfassungsgericht bereits 2010 entschieden hatte, dass das gültige
Hochschulgesetz die Wissenschaftsfreiheit zu sehr einschränke. Dieses
Urteil war der ursprüngliche Anlass für die Gesetzesreform.
Verfassungswidrig könnte auch der neue Entwurf sein, hatte Jura-Dekan
Tillmann Repgen moniert. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn nicht
die Professoren, sondern die Hochschulleitung über frei werdende Stellen
und die Besetzung von Lehrstühlen entscheidet.
Wie nun konkret diese Kompetenzen verteilt werden, lässt Stapelfeldt noch
offen. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit wird gegenwärtig von dem
Hochschulrechtsexperten Lothar Knopp von der Brandenburgischen Technischen
Universität in Cottbus geprüft. Dessen Expertise soll in den Entwurf noch
eingearbeitet werden.
Die Grünen-Abgeordnete Eva Gümbel, die gar „monarchische Züge“ am
Gesetzentwurf ausgemacht hatte, begrüßt das Zurückrudern der Senatorin:
„Angesichts der starken Kritik war der Entwurf nicht zu halten.“ Es komme
jetzt aber sehr auf die Details an, „die wir noch nicht kennen“.
29 Nov 2013
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Hochschulgesetz
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