# taz.de -- Korrektur bei Hochschulgesetz: Weniger Macht den Präsidenten | |
> Wissenschaftssenatorin Stapelfeldt geht auf Kritik ein: Hamburgs | |
> Hochschulen sollen nun doch weiter kollektiv geleitet werden. Details | |
> soll ein Rechtsgutachten klären. | |
Bild: Will nun lieber doch keine Monarchen inthronisieren: Wissenschaftssenator… | |
Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) will ihren Entwurf für | |
ein neues Hochschulgesetz in einem entscheidenden Punkt korrigieren: Die | |
Hochschulen sollen weiterhin kollektiv von mehrköpfigen Präsidien geleitet | |
werden. Die geplante Machtfülle für den Hochschulpräsidenten soll es an den | |
sechs staatlichen Hochschulen nun doch nicht geben. | |
Insgesamt gab es zu dem im Juni veröffentlichten Entwurf 55 Stellungnahmen, | |
eine vierwöchige Internet-Debatte und eine Fachtagung Ende Oktober. „Die | |
Hochschulen waren einhellig der Meinung, dass sie in diesem Punkt das | |
bisherige Gesetz für richtig finden“, sagt Stapelfeldt. Der gültige | |
Paragraf 79, der die kollektive Leitung festschreibt, solle deshalb | |
erhalten bleiben. Schon bisher agiert der Präsident dort als „Primus inter | |
Pares“ und hat im Zweifel zu entscheiden. Diese Richtlinienkompetenz soll | |
im neuen Gesetz noch „gestärkt werden“, sagte Stapelfeldt. Die endgültigen | |
Formulierungen werden erst im Januar bekannt, wenn der Entwurf vom Senat | |
beschlossen wurde und die Bürgerschaft erreicht. | |
Der strittige Passus hatte für viel Unverständnis gesorgt, ist doch | |
eigentlich Ziel des Gesetzes, die Unis zu demokratisieren. Auf der unteren | |
Ebene der Fachbereiche findet sich dies auch wieder. Als Gegengewicht dazu | |
sollte es den starken Chef geben. Die Leitung solle bei einer „sichtbaren | |
und verantwortlichen Einzelperson liegen, die persönlich für die | |
Entwicklungsziele einsteht“, heißt es im Entwurf. Diese Person sollte über | |
Berufungen und freie Stellen entscheiden. Auch Wirtschaftspläne, | |
Gebührensatzungen, Zielvereinbarungen und Strukturpläne sollten Chef- oder | |
Chefinnensache werden. | |
Gegen den Entwurf hatte sogar ein Jura-Professor mit erneuter | |
Verfassungsklage gedroht. Das hätte peinlich werden können, weil das | |
Verfassungsgericht bereits 2010 entschieden hatte, dass das gültige | |
Hochschulgesetz die Wissenschaftsfreiheit zu sehr einschränke. Dieses | |
Urteil war der ursprüngliche Anlass für die Gesetzesreform. | |
Verfassungswidrig könnte auch der neue Entwurf sein, hatte Jura-Dekan | |
Tillmann Repgen moniert. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn nicht | |
die Professoren, sondern die Hochschulleitung über frei werdende Stellen | |
und die Besetzung von Lehrstühlen entscheidet. | |
Wie nun konkret diese Kompetenzen verteilt werden, lässt Stapelfeldt noch | |
offen. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit wird gegenwärtig von dem | |
Hochschulrechtsexperten Lothar Knopp von der Brandenburgischen Technischen | |
Universität in Cottbus geprüft. Dessen Expertise soll in den Entwurf noch | |
eingearbeitet werden. | |
Die Grünen-Abgeordnete Eva Gümbel, die gar „monarchische Züge“ am | |
Gesetzentwurf ausgemacht hatte, begrüßt das Zurückrudern der Senatorin: | |
„Angesichts der starken Kritik war der Entwurf nicht zu halten.“ Es komme | |
jetzt aber sehr auf die Details an, „die wir noch nicht kennen“. | |
29 Nov 2013 | |
## AUTOREN | |
Kaija Kutter | |
## TAGS | |
Hochschulgesetz | |
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