| # taz.de -- Korrektur bei Hochschulgesetz: Weniger Macht den Präsidenten | |
| > Wissenschaftssenatorin Stapelfeldt geht auf Kritik ein: Hamburgs | |
| > Hochschulen sollen nun doch weiter kollektiv geleitet werden. Details | |
| > soll ein Rechtsgutachten klären. | |
| Bild: Will nun lieber doch keine Monarchen inthronisieren: Wissenschaftssenator… | |
| Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) will ihren Entwurf für | |
| ein neues Hochschulgesetz in einem entscheidenden Punkt korrigieren: Die | |
| Hochschulen sollen weiterhin kollektiv von mehrköpfigen Präsidien geleitet | |
| werden. Die geplante Machtfülle für den Hochschulpräsidenten soll es an den | |
| sechs staatlichen Hochschulen nun doch nicht geben. | |
| Insgesamt gab es zu dem im Juni veröffentlichten Entwurf 55 Stellungnahmen, | |
| eine vierwöchige Internet-Debatte und eine Fachtagung Ende Oktober. „Die | |
| Hochschulen waren einhellig der Meinung, dass sie in diesem Punkt das | |
| bisherige Gesetz für richtig finden“, sagt Stapelfeldt. Der gültige | |
| Paragraf 79, der die kollektive Leitung festschreibt, solle deshalb | |
| erhalten bleiben. Schon bisher agiert der Präsident dort als „Primus inter | |
| Pares“ und hat im Zweifel zu entscheiden. Diese Richtlinienkompetenz soll | |
| im neuen Gesetz noch „gestärkt werden“, sagte Stapelfeldt. Die endgültigen | |
| Formulierungen werden erst im Januar bekannt, wenn der Entwurf vom Senat | |
| beschlossen wurde und die Bürgerschaft erreicht. | |
| Der strittige Passus hatte für viel Unverständnis gesorgt, ist doch | |
| eigentlich Ziel des Gesetzes, die Unis zu demokratisieren. Auf der unteren | |
| Ebene der Fachbereiche findet sich dies auch wieder. Als Gegengewicht dazu | |
| sollte es den starken Chef geben. Die Leitung solle bei einer „sichtbaren | |
| und verantwortlichen Einzelperson liegen, die persönlich für die | |
| Entwicklungsziele einsteht“, heißt es im Entwurf. Diese Person sollte über | |
| Berufungen und freie Stellen entscheiden. Auch Wirtschaftspläne, | |
| Gebührensatzungen, Zielvereinbarungen und Strukturpläne sollten Chef- oder | |
| Chefinnensache werden. | |
| Gegen den Entwurf hatte sogar ein Jura-Professor mit erneuter | |
| Verfassungsklage gedroht. Das hätte peinlich werden können, weil das | |
| Verfassungsgericht bereits 2010 entschieden hatte, dass das gültige | |
| Hochschulgesetz die Wissenschaftsfreiheit zu sehr einschränke. Dieses | |
| Urteil war der ursprüngliche Anlass für die Gesetzesreform. | |
| Verfassungswidrig könnte auch der neue Entwurf sein, hatte Jura-Dekan | |
| Tillmann Repgen moniert. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn nicht | |
| die Professoren, sondern die Hochschulleitung über frei werdende Stellen | |
| und die Besetzung von Lehrstühlen entscheidet. | |
| Wie nun konkret diese Kompetenzen verteilt werden, lässt Stapelfeldt noch | |
| offen. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit wird gegenwärtig von dem | |
| Hochschulrechtsexperten Lothar Knopp von der Brandenburgischen Technischen | |
| Universität in Cottbus geprüft. Dessen Expertise soll in den Entwurf noch | |
| eingearbeitet werden. | |
| Die Grünen-Abgeordnete Eva Gümbel, die gar „monarchische Züge“ am | |
| Gesetzentwurf ausgemacht hatte, begrüßt das Zurückrudern der Senatorin: | |
| „Angesichts der starken Kritik war der Entwurf nicht zu halten.“ Es komme | |
| jetzt aber sehr auf die Details an, „die wir noch nicht kennen“. | |
| 29 Nov 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Kaija Kutter | |
| ## TAGS | |
| Hochschulgesetz | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA |