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# taz.de -- Disput um Notunterkünfte: Keine Wohnung, kein Kind
> Der Hamburger Senat nahm einem obdachlosen lettischen Paar zeitweise sein
> Baby weg – wegen Kindeswohlgefährdung. Kritik weisen die Behörden zurück
Bild: Taugt nicht als Unterkunft für Babys: Schlafsaal des Winternotprogramms …
Darf man Eltern ihr Neugeborenes wegnehmen, weil sie keine Wohnung finden?
Dass dies Praxis Hamburger Behörden sein kann, hat im Februar ein junges
Paar aus Lettland erfahren. Die Wanderarbeiter übernachteten im städtischen
Winternotprogramm in der Spaldingstraße und zeitweise im Hotel. Weil sie
wohnungslos sind, nahm das Jugendamt ihnen ihre Tochter Miranda wenige Tage
nach der Geburt am 13. Februar weg.
Der Grund: Kindeswohlgefährdung. Der Mutter wurde gesagt, dass sie das Kind
bis zu ihrer Ausreise nur zweimal am Tag sehen dürfe. Inzwischen sind
Eltern und Baby wieder vereint, weil das Rote Kreuz ihnen für einen Monat
eine Unterkunft besorgt hat.
Nun hat der Hamburger Senat in einer Antwort auf eine Anfrage der
Linken-Politikerin Cansu Özdemir zu dem Fall Stellung genommen. Darin wird
der Vorwurf zurückgewiesen, die Mutter sei zur Ausreise gedrängt worden.
Sie sei vielmehr darauf hingewiesen worden, dass sie im Fall einer Ausreise
das Kind zurückbekäme. Vor der Geburt gemachte Vorschläge seien außerdem
von den Eltern nicht angenommen worden.
## Nur Erfrierungsschutz
Standpunkt der Hamburger Sozialbehörde ist, dass Menschen aus Osteuropa,
die hier keine Arbeit haben, auch keinen rechtlichen Anspruch auf
Sozialleistungen haben. Dazu zählt auch der Anspruch auf öffentliche
Unterbringung. Lediglich der Erfrierungsschutz in Massenunterkünften des
Winternotprogramms wird ihnen gewährt. Dort gibt es aber keine Plätze für
Familien. Eine angemessene Betreuung für Neugeborene sei „im Rahmen des
Winternotprogramms nicht möglich“, schreibt der Senat nun in seiner
Antwort.
## Kinder und Schwangere
Trotzdem kommen immer wieder Wanderarbeiter mit ihren Kindern oder
Schwangere in die Stadt, die hier keine Wohnung finden. „Wir versuchen
dann, gemeinsam mit Wohlfahrtseinrichtungen und Kirchen individuelle
Lösungen zu finden“, sagt Sozialbehördensprecher Marcel Schweitzer.
„Bislang haben wir das auch immer geschafft.“
Vor den Sozialgerichten wird derzeit darum gestritten, ob es tatsächlich
keinen Leistungsanspruch für die arbeitslosen Osteuropäer gibt.
Möglicherweise verstößt das deutsche Sozialgesetz hier gegen EU-Recht.
Diese Auffassung vertritt die Diakonie: „Wir gehen davon aus, dass bei
korrekter Rechtsanwendung die meisten Osteuropäer durchaus einen
Sozialrechtsanspruch haben“, sagt der Fachbereichsleiter Migration beim
Diakonischen Werk, Dirk Hauer.
Eine endgültige Entscheidung in dieser Frage wird im Sommer vom
Europäischen Gerichtshof erwartet. Unabhängig von einem Anspruch auf
Sozialleistungen müssten obdachlose Familien nach dem Ordnungsrecht aber
ohnehin gemeinsam im Winternotprogramm untergebracht werden, sagt Hauer.
5 Mar 2014
## AUTOREN
Benjamin Laufer
## TAGS
Obdachlosigkeit
Todesurteil
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