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# taz.de -- Kameras im Wald: Nicht nur Wild vor der Linse
> Die Zahl der versteckten Fotofallen im Wald wächst rasant. Jäger wollen
> so die Wildfährten erfassen. Damit sind nicht alle einverstanden.
> Rheinland-Pfalz droht schon mit Strafen.
Bild: Gut getarnt für Tier und Mensch: Kamera an einem Baumstamm
MAINZ dpa | Der alte Satz „Der Wald hat 1000 Augen“ bekommt eine neue
Bedeutung: Nicht nur Tiere, sondern auch immer mehr Kameras beobachten
Wanderer auf Waldwegen. Schon mehr als 100.000 Jäger haben in Deutschland
Wildkameras im Wald montiert, vermutet der rheinland-pfälzische
Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner – illegal. Allein in seinem Bundesland
schätzt er ihre Zahl auf gut 30.000 – auf Basis der Verkaufszahlen von
Discountern, die die technisch immer ausgefeilteren Fotofallen bereits für
rund 100 Euro anbieten.
Wagner droht Jägern in Rheinland-Pfalz, die trotz Aufforderung ihre Kameras
zur Beobachtung von Wild nicht entfernen, ein Bußgeld von 5.000 Euro an. In
der zweiten Jahreshälfte 2014 rechnet er mit ersten Gerichtsprozessen
einiger weniger sich wehrender Jäger. „Wir sind bundesweit die ersten, die
eine Bußgeldhöhe festgelegt haben“, sagt der Leiter Privater Datenschutz in
Wagners Behörde in Mainz, Stefan Brink. „Ein Prozess bei uns könnte
bundesweit Signalwirkung haben.“
Genehmigte Ausnahmen für fotografierende oder filmende Wildkameras seien
für gesperrte Bereiche wie Wildbrücken über Straßen oder wissenschaftliche
Projekte wie die Zählung seltener Tiere möglich. Die meisten der oft gut
getarnten Waldspione mit Bewegungsmeldern könnten aber Spaziergänger,
Pilzsucher und Jogger illegal erfassen. „Wer das weiß, für den ist das
unbeschwerte Walderlebnis dahin“, betont Brink. „Wir haben schon über 100
Eingaben gegen Wildkameras bekommen.“
Zu Diskussionen kommt es auch in anderen Bundesländern. In
Schleswig-Holstein hat kürzlich der Piraten-Politiker Patrick Breyer
beklagt: „Kann man heutzutage nicht einmal mehr unbeobachtet im Wald
spazieren gehen?“
## Überwachung am Wegesrand
Eine Ausnahme bildet Hessen: Hier ist im Gegensatz zu anderen Ländern das
Betreten etwa von Hochsitzen und Lockfütterungsstellen für Wild (Kirrungen)
gesetzlich ausdrücklich verboten. Daher sei es hier zulässig, wenn Jäger
abseits von Waldwegen und mit deutlichen Hinweisschildern Kameras
anbrächten, sagt Michael Becker, Mitarbeiter des hessischen
Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff ist für die elektronische
Waldüberwachung nicht zuständig. Das sei Sache der Länder, erläutert ein
Sprecher. Und deren Datenschutzbeauftragte gingen unterschiedlich vehement
gegen Wildkameras vor.
Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz wehrt sich: „Ein Bußgeld von 5000
Euro halten wir für rechtswidrig“, sagt sein Sprecher Günther D. Klein.
„Wir wollen einen Musterprozess führen, um uns zu verteidigen.“ Eine Kamera
könne Jägern helfen, effektiver zu jagen, weil sie so besser wüssten, wann
welches Wild unterwegs sei. „Berufstätige Jäger können nicht 24 Stunden im
Wald sein.“ Außerdem könnten leichter Schüsse auf zu schonende Tiere
vermieden werden – etwa auf weibliche Wildschweine mit Nachwuchs.
## Zweitfunktion: Geheimes erspähen
Laut Klein bringen Jäger ihre Kameras dort an, wo es unwahrscheinlich sei,
dass Waldbesucher vor die Linse gerieten – schon weil ihr Geruch das Wild
vertreiben würde. Gar nichts hält der Landesjagdverband von
Hinweisschildern: „Die wären eine Einladung zum Diebstahl.“ Klein verweist
auch auf die Bitten von Bauern, verstärkt Wildschweine zu jagen, da ihre
Bestände zunähmen und sie immer mehr Maisfelder schädigten. Überdies sagt
der Sprecher: „Viele Käufer dieser Kameras hängen sie wohl auch in ihren
Gärten auf.“
„Der Wald hat 1000 Augen“ – und die können auch Geheimes erspähen: Vor …
Jahren hat eine Fotofalle in Österreich einen Kärntner Politiker zwischen
Bäumen ertappt – in flagranti mit einer Geliebten.
5 May 2014
## TAGS
Datenschutz
Schwerpunkt Überwachung
Jäger
Pilze
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