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# taz.de -- Gasnetz: Justizsenator: Vergabe rechtswidrig
> Der Berliner Justizsenator Heilmann zweifelt Auswahlverfahren an.
> Entscheidung über eine Übernahme des Netzes auf Drängen der CDU
> verschoben. Unterlegene Gasag will klagen.
Bild: Das Ende vom Gasnetz.
Im Streit über die Zukunft des Gasnetzes verhärten sich die Fronten in der
rot-schwarzen Koalition. Justizsenator Thomas Heilmann soll im
CDU-Landesvorstand jüngst große Zweifel am Vergabeverfahren von
Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, SPD-nah) geäußert haben. „Das
sieht rechtswidrig aus“, sagte Heilmann nach Teilnehmerangaben. Er selbst
bestätigte diese Äußerung nicht, dementierte aber auch nicht. Die von
Nußbaum zum gestrigen Dienstag angekündigte Entscheidung über eine
Übernahme des Gasnetzes verschob der Senat auf CDU-Drängen.
Nußbaum hatte vor zwei Wochen bekannt gegeben, dass die landeseigene Berlin
Energie das Ende 2012 begonnene Konzessionsverfahren gewonnen habe. Sie
bekam in einem Punktsystem 311 von 315 möglichen Punkten, der bisherige
Netzbetreiber Gasag als letzter verbliebener Mitbewerber nur 299. Damit
Berlin Energie neuer Betreiber wird, müssen noch Senat und Parlament
zustimmen. CDU-Generalsekretär Kai Wegner aber sprach schnell von „großer
Unsicherheit“ und „vielen offenen Fragen“ und stellte die von Nußbaum
angekündigte Senatsberatung binnen 14 Tagen infrage.
Dabei blieb Wegner auch am gestrigen Dienstag. „Herr Nußbaum muss ganz
transparent machen, dass er die Bewerbungen auf ihre Plausibilität hin
überprüft hat“, sagte er der taz. In der CDU legt man nahe, dass nicht alle
Angaben, die Berlin Energie machte, nachvollziehbar seien.
Umstritten ist neben dem Punkteverfahren eine Klausel, die verhindern soll,
dass die Gas-Konzession bei einem Eigentümerwechsel im Unternehmen in
andere Hände gerät. Bei dieser „change of control“-Klausel hatte Berlin
Energie dem Land laut Nußbaum mehr Zugeständnisse gemacht, etwa ein
Sonderkündigungsrecht, und deshalb klar besser abgeschnitten. Das
Bundeskartellamt aber, das Berlin bei dem Verfahren nach eigenen Angaben
„informatische Hilfe“ leistete, will im Dezember 2013 über diese Klausel
gestolpert sein. „Wir haben darauf hingewiesen, dass sie problematisch sein
könnte“, sagte Amtssprecher Kay Weidner der taz.
Senatskanzleichef Björn Böhning (SPD) kündigte an, über die Angelegenheit
werde die rot-schwarze Landesregierung bei ihrer nächsten Sitzung kommenden
Dienstag entschieden. So definitiv das Böhning auch hinstellte, so wenig
sicher gilt das bei der CDU. In Senatskreisen schließe man zwar nicht aus,
dass das Thema auf die Tagesordnung komme, hieß es, doch eine Entscheidung
müsse das nicht bedeuten. Die Gasag wiederum, die bereits angedeutet hatte,
gerichtlich gegen die Vergabe vorzugehen, kündigte am Dienstag konkret eine
Klage an.
SPD-Energieexperte Daniel Buchholz kann sich die CDU-Kritik nur so
erklären, dass die Union, grundsätzlich keine Freundin von Verstaatlichung,
keinen Erfolg der Berlin Energie erwartet hatte und nur deshalb im
Koalitionsvertrag der von der SPD angestoßenen Bewerbung zustimmte. Dass
das Unternehmen keine plausiblen Angaben machte, kann er sich nicht
vorstellen: „Die Punkte im Verfahren gab es ja nicht für blaue Augen,
sondern für begründete Darlegungen.“
Die Senatsfinanzverwaltung als Vergabestelle selbst verweist auf ihre
Veröffentlichungen zu allen Verfahrensschritten im Internet. „Transparenter
kann man das nicht gestalten“, ist von Nußbaum-Sprecherin Kathrin Bierwirth
zu hören. Zur Kritik an Punktsystem und Bewertung sagte sie: „Da die Gasag
jetzt klagt, wird ja ein Gericht das Verfahren prüfen.“
17 Jun 2014
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Thomas Heilmann
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