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# taz.de -- Leistungsschutzrecht in Deutschland: VG Media googelt Erlöse
> Nächste Runde im Streit der deutschen Verleger mit Google: Weil der
> Konzern für Verlagsinhalte im Netz nicht zahlen will, klagt die
> Verwertungsgesellschaft VG Media.
Bild: Doofe Worte: VG Media ebenso wie Snippet.
BERLIN dpa | Die Verwertungsgesellschaft VG Media will Google auf
zivilrechtlichem Weg zwingen, für Inhalte von Presseverlagen im Internet zu
zahlen. An der Gesellschaft sind zwölf Verlage beteiligt. In erster Instanz
seien „Anträge auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der
Verwertung des Presseleistungsschutzrechts durch Google“ eingereicht
worden,
[1][//www.vg-media.de/images/stories/pdfs/presse/2014/140618_pm_vg-media.pd
f:teilte die VG Media am Mittwoch in Berlin mit (pdf).]
Zuständig für die Klage sei zunächst die Schiedsstelle für
Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt in
München, die dem Landgericht vorgelagert sei. „Nachdem Vertreter von Google
auch öffentlich erklärt hatten, für Verwertungen des Leistungsschutzrechtes
nicht zahlen zu wollen und Google Angebote der VG Media zur Verhandlung
nicht annahm, war das zivilrechtliche Vorgehen notwendig geworden“, hieß es
zur Begründung.
Klagen der VG Media in der Vergangenheit gegen Kabel-TV-Betreiber waren
zuletzt stets beim Landgericht Leipzig gelandet, das als
urheberrechtsfreundlich gilt.
„Wir sind überzeugt, dass unsere Angebote mit dem Leistungsschutzrecht in
Einklang stehen“, erklärte Google in einer Reaktion. „Jeder Verlag konnte
schon immer selbst entscheiden, ob seine Inhalte über Google-Dienste
angezeigt werden oder nicht.“ Die Medienunternehmen hatten sich nach
Verabschiedung des Leistungsschutzrechts zunächst damit provisorisch
einverstanden erklärt, ihre Inhalte entgeltlos zur Verfügung zu stellen.
## „Jetzt haben wir den Salat“
Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner kritisierte vor dem Hintergrund der
Klage die gesetzliche Grundlage: „Jetzt haben wir den Salat. Man musste vor
zwei Jahren kein Prophet sein, als das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht
durchgeboxt wurde, um den heutigen Tag vorauszuahnen“, erklärte sie.
[2][Jetzt müssten die Gerichte ran,] um den Streit zwischen Verlagen und
Suchmaschinen zu schlichten. „Dies müssen sie auf der Grundlage eines
unklaren Gesetzestextes tun, der vieles offen lässt und alle Beteiligten in
Rechtsunsicherheit stürzt.“
Zu den Gesellschaftern der VG Media [3][gehören zwölf Verlage], darunter
der Axel Springer Verlag (Berlin) sowie der Burda-Verlag (München). Das
Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) ermöglicht Verlagen, für die
Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben.
Suchmaschinen dürfen jedoch „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“
lizenzfrei nutzen. Google lehnt es kategorisch ab, für kleine
Textausschnitte („Snippets“) Geld zu bezahlen.
Nach Angaben der Verwertungsgesellschaft haben inzwischen 138 Unternehmen
der Verlagsindustrie mit 219 digitalen verlegerischen Angeboten ihr
Presseleistungsschutzrecht der VG Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung
übertragen. An der LSR-Allianz beteiligen sich allerdings mehrere wichtige
Online-Portale nicht. Dazu gehören Spiegel Online, handelsblatt.com,
faz.net, stern.de, sueddeutsche.de und die taz.
Auch focus.de und die deutsche Ausgabe der Huffington Post lassen sich
derzeit nicht durch die VG Media vertreten. Diese Portale gehören zur
Tomorrow Focus AG, die mehrheitlich dem Burda-Verlag gehört. Allerdings
befinden sich rund 40 Prozent der Aktien im Streubesitz. Eine Sprecherin
erklärte, die Tomorrow Focus AG begrüße ausdrücklich die Wahrnehmung der
Verwertungsrechte, die sich aus dem Leistungsschutzrecht ergeben. Die AG
habe aber eine „Entscheidung bezüglich eines Beitritts zu einer
Verwertungsgesellschaft noch nicht getroffen“ und behalte sich dies für
einen späteren Zeitpunkt vor.
19 Jun 2014
## LINKS
[1] http://https
[2] http://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen_ID_2000147/2014/ju…
[3] http://www.vg-media.de/die-gesellschaft.html?q=de/die-gesellschaft.html
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