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# taz.de -- Konzession: Gasnetz: Kartellamt schreitet ein
> Die Behörde startet eine Prüfung der umstrittenen Vergabe. Ein neues
> Gutachten spricht den Parlamentariern ein „uneingeschränktes
> Akteneinsichtsrecht“ zu.
Bild: Jetzt hat sich auch das Bundeskartellamt in den Vergabestreit beim Berlin…
Das Bundeskartellamt ist im Streit über das Gasnetz eingeschritten.
Behördensprecher Kai Weidner bestätigte der taz, dass die Behörde am
Mittwoch ein Verfahren zur Überprüfung der Konzessionsvergabe an das
landeseigene Unternehmen Berlin Energie einleitete. Kommt sie dabei zu dem
Ergebnis, dass die Vergabe gegen bundesrechtliche Vorschriften verstößt,
„dann können wir sie als nichtig erklären“, sagte Weidner. Dann wäre eine
Neuvergabe der Konzession nötig.
Die Senatsverwaltung für Finanzen als Vergabestelle hatte vor vier Wochen
bekannt gegeben, dass die Konzession zum Betrieb des Gasnetzes nicht erneut
an den bisherigen Betreiber Gasag gehen soll. Das früher staatliche, aber
in den 90er Jahren privatisierte Traditionsunternehmen hatte darauf eine
Klage bei Gericht angekündigt und reichte zudem laut Bundeskartellamt eine
Beschwerde bei der Behörde ein. Parallel dazu zweifelte auch die
mitregierende CDU Transparenz und Rechtmäßigkeit der Vergabe an.
Wer die Konzession bekommt – üblicherweise für zehn Jahre mit der
Möglichkeit, um weitere zehn Jahre zu verlängern –, muss dafür jährlich
sieben Millionen Euro an das Land überweisen, kassiert aber
Durchleitungsgebühren von den Gasunternehmen, die über das Netz ihre Kunden
versorgen. Verliert der Betreiber die Konzession, muss er das Netz seinem
Nachfolger verkaufen. Die Berlin Energie und somit das Land müssten nach
Schätzung von Senator Nußbaum rund eine Milliarde Euro zahlen.
Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angeben dem Land Berlin bei dem
Verfahren „informatorische Hilfe“ geleistet, war aber nach eigenen Angaben
bei der Bewertung der Angebote und der Auswahl nicht beteiligt. Das Amt
will auf kritische Punkte hingewiesen haben und nannte laut Sprecher
Weidner eine zentrale Klausel „problematisch“. Nun soll die
Senatsverwaltung Unterlagen zur Prüfung liefern.
Der Senat hatte sich vor neun Tagen mit der Vergabe befasst. Was dabei
passierte, bleibt zwischen den Koalitionspartnern umstritten. Einigkeit
herrscht nur darüber, dass man Nußbaums Vergabeentscheidung zur Kenntnis
genommen habe. Während die SPD jedoch meint, dies sei „zustimmend“
geschehen, bestreitet die CDU das und kündigt eine Kontrolle im
Abgeordnetenhaus aus. Dort soll das Thema am heutigen Donnerstag jedoch
lediglich in die Ausschüsse verwiesen und erst nach der Sommerpause Mitte
September diskutiert werden.
Ein von der CDU-Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten der Anwaltskanzlei
Noerr, das der taz vorliegt, spricht dem Parlament dabei große Befugnisse
zu. Jedem einzelnen Abgeordneten stehe „ein umfassendes und
uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht“ zu. Das Gutachten erwähnt auch die
Möglichkeit, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
„Das ist von uns momentan nicht geplant“, sagte der parlamentarische
Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Heiko Melzer. Er sprach stattdessen von
„inhaltlicher Tiefenprüfung“.
## Berlin Energie kontert
Im Hauptausschuss des Parlaments wies der Chef der landeseigenen Berlin
Energie, Wolfgang Neldner, am Mittwoch Vorwürfe zurück, das Unternehmen
habe in den Bewerbungsunterlagen nicht haltbare Angaben gemacht. „Es war
notwendig, jede Aussage zu belegen“, sagte Neldner und verwies auf strenge
EU-Ausschreibungsvorgaben.
Wie Neldner widersprach auch die Senatsverwaltung für Umwelt im Ausschuss
Kritik der Grünen, wonach sich die Übernahme des Gasnetzes wegen künftig
geringeren Gasverbrauchs angeblich nicht mehr lohne: „Wir gehen davon aus,
dass das Netz nicht nur in seinem jetzigen Bestand bleibt, sondern
teilweise auch noch ausgebaut werden muss.“
2 Jul 2014
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Gasnetz
Gasnetz
Senat
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