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# taz.de -- Polizeigewalt: Videofilm als Belastungszeuge
> Amtsgericht Altona verurteilt Polizisten zu sechs Monaten wegen
> Körperverletzung. Er hatte bei einem Bundesligaspiel einem Fan eine
> „Kopfnuss“ verpasst.
Bild: Immer wieder Samstags: Gewalt in Fußball-Stadien.
HAMBURG taz | Reue ist die beste Verteidigung: „Das Video spricht eine
deutliche Sprache, ein Angriff hat nicht stattgefunden“, gesteht der
Hamburger Bereitschaftspolizist Benjamin Z. gleich zu Beginn seines
Prozesses vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona wegen gefährlicher
Körperletzung im Amt ein. „Es ist passiert, ich kann mich nur
entschuldigen.“
Z. hatte beim Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem Hamburger SV und
Eintracht Braunschweig am 31. August vorigen Jahres dem Eintracht-Fan
Christian R. mit seinem behelmten Kopf eine „Kopfnuss“ erteilt und ihm das
Nasenbein gebrochen. Z. und seine Einheit waren beim Spiel im
Volksparkstadion HSV-Ordnern zur Hilfe geeilt, die im Sitz-Block „13a“
einen randalierenden Eintracht-Fans entfernen wollten. Das brachte andere
Gäste-Fans in Rage, die vom Nachbar-Block über den Zaum kletterten – so
auch Christian R.. „Ich wollte schlichten“, sagte er vor Gericht. „Verpis…
dich, du Wichser“, habe Z. ihm gesagt, „sonst tut‘s weh“. Dann habe er …
Kopfnuss bekommen.
Polizist Z. hatte den „Zwangsmitteleinsatz“ im Einsatzprotokoll
festgehalten. Er sei von R. angegriffen und gepackt worden, so dass er
gefürchtet habe, in die aufgebrachte Menge gezogen zu werden. „Aus Angst“
habe er die Kopfnuss gegeben, weil ihm der Einsatz des Kampfstocks in der
Enge „unverhältnismäßig“ erschienen sei. Z.‘s Version bestätigten sei…
Kollegen Christoph D. und Yvonne V. „In meinen Augen ist er nach vorne
gezogen worden“, bestätigte V. noch vor Gericht. Die Beamten waren nach
eigenen Angaben „geschockt“, als sie das Video ohne Angriff sahen. „Ich
weiß nicht, woher die Schere kommt zwischen dem, was zu sehen ist und was
ich damals wahrgenommen habe“, sagt Z., der R. freiwillig 250 Euro
Schmerzensgeld zahlt.
„Augenblicksversagen“, nennt es Amtsrichter Klaus Stoll, der Z. zu sechs
Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. „Sie haben in Abwägung die falsche
Entscheidung getroffen.“
4 Aug 2014
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Fußball
Hooligans
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Fußball
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