# taz.de -- Polizeigewalt: Videofilm als Belastungszeuge | |
> Amtsgericht Altona verurteilt Polizisten zu sechs Monaten wegen | |
> Körperverletzung. Er hatte bei einem Bundesligaspiel einem Fan eine | |
> „Kopfnuss“ verpasst. | |
Bild: Immer wieder Samstags: Gewalt in Fußball-Stadien. | |
HAMBURG taz | Reue ist die beste Verteidigung: „Das Video spricht eine | |
deutliche Sprache, ein Angriff hat nicht stattgefunden“, gesteht der | |
Hamburger Bereitschaftspolizist Benjamin Z. gleich zu Beginn seines | |
Prozesses vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona wegen gefährlicher | |
Körperletzung im Amt ein. „Es ist passiert, ich kann mich nur | |
entschuldigen.“ | |
Z. hatte beim Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem Hamburger SV und | |
Eintracht Braunschweig am 31. August vorigen Jahres dem Eintracht-Fan | |
Christian R. mit seinem behelmten Kopf eine „Kopfnuss“ erteilt und ihm das | |
Nasenbein gebrochen. Z. und seine Einheit waren beim Spiel im | |
Volksparkstadion HSV-Ordnern zur Hilfe geeilt, die im Sitz-Block „13a“ | |
einen randalierenden Eintracht-Fans entfernen wollten. Das brachte andere | |
Gäste-Fans in Rage, die vom Nachbar-Block über den Zaum kletterten – so | |
auch Christian R.. „Ich wollte schlichten“, sagte er vor Gericht. „Verpis… | |
dich, du Wichser“, habe Z. ihm gesagt, „sonst tut‘s weh“. Dann habe er … | |
Kopfnuss bekommen. | |
Polizist Z. hatte den „Zwangsmitteleinsatz“ im Einsatzprotokoll | |
festgehalten. Er sei von R. angegriffen und gepackt worden, so dass er | |
gefürchtet habe, in die aufgebrachte Menge gezogen zu werden. „Aus Angst“ | |
habe er die Kopfnuss gegeben, weil ihm der Einsatz des Kampfstocks in der | |
Enge „unverhältnismäßig“ erschienen sei. Z.‘s Version bestätigten sei… | |
Kollegen Christoph D. und Yvonne V. „In meinen Augen ist er nach vorne | |
gezogen worden“, bestätigte V. noch vor Gericht. Die Beamten waren nach | |
eigenen Angaben „geschockt“, als sie das Video ohne Angriff sahen. „Ich | |
weiß nicht, woher die Schere kommt zwischen dem, was zu sehen ist und was | |
ich damals wahrgenommen habe“, sagt Z., der R. freiwillig 250 Euro | |
Schmerzensgeld zahlt. | |
„Augenblicksversagen“, nennt es Amtsrichter Klaus Stoll, der Z. zu sechs | |
Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. „Sie haben in Abwägung die falsche | |
Entscheidung getroffen.“ | |
4 Aug 2014 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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