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# taz.de -- Verlagsstreit zur „Wanderhure“: Lauf, kleine Hure, lauf
> Darf die „Wanderhure“ auch Wanderwege gehen? Ja, sagt das
> Oberlandesgericht Düsseldorf – und wertet einen ironischen Buchtitel als
> Kunst.
Bild: Buchtitel. Einer schöner als der andere.
Die „Wanderhure“ darf nun doch in Freiheit auf schönsten Wanderwegen
wandern. In Kunstfreiheit sogar. Das [1][Oberlandesgericht Düsseldorf
erlaubt es ih][2][r], nachdem es sich fast ein halbes Jahr Zeit genommen
hat, um den ironischen Buchtitel von Julius Fischer auf seinen Witz zu
überprüfen.
[3][Ende März] entschieden die Düsseldorfer Richter, dass das Buch „Die
schönsten Wanderwege der Wanderhure“ von Julius Fischer nicht weiter
verkauft werden dürfe. Geklagt hatte der Verlag Droemer Knaur, der die
Wanderhuren-Reihe von Iny Lorentz vertreibt. Julius Fischer wurde
parasitäres Verhalten vorgeworfen: Indem er das Wort „Wanderhure“ benutzte,
wollte er sich an den Erfolg der Wanderhuren-Reihe anhängen.
Daraufhin legte Fischers Verlag Voland & Quist Berufung ein. [4][Finanziert
von der Crowd] kämpfte der Verlag für den Titel, für Satire, die Freiheit
der Kunst und vielleicht auch für die Berufsbezeichnung Wanderhure. Nun
bekam er recht. Das Gericht befand: Ja, Fischer hat sich an den Titel der
Bestseller-Reihe angelehnt, das aber nicht auf rechtswidrige, sondern
kunstvolle Weise.
Eigentlich verliert Ironie ihren Witz, wenn man sie erklären muss.
Andererseits ist es lustig, wenn Richter Kunst deuten: Dem Titel gelingt
laut Richter Wilhelm Berneke, das heutige Vergnügen an „schönen
Wanderwegen“ mit der mittelalterlichen „Wanderhure“ zu kombinieren. Desha…
ist der Titel Kunst und damit rechtlich ungefährlich. Wenn sein Verlag vor
Gericht nicht gewonnen hätte, müsste sich Julius Fischer auf die Suche nach
neuen Titeln machen. An Inspiration mangelt es ihm nicht: „Die Wanderhure –
Sex to go“, „Nageln im Freien – die Wanderhure unterwegs mit Zimmerleuten…
oder „Die Wunderhaare der Wanderhure“, schlug er vor. Mittelalter und
heutige Vergnügen bestens kombiniert. Es lebe die Kunst.
7 Aug 2014
## LINKS
[1] http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20140805_P…
[2] http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20140805_P…
[3] http://openjur.de/u/685077.html
[4] http://www.startnext.de/wanderhurenstreit
## AUTOREN
Viktoria Morasch
## TAGS
Urteil
Buch
Buchmarkt
Kunstfreiheit
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