# taz.de -- Gerichtentscheid zu Zahngold von Toten: Der letzte Glanz ist herren… | |
> Wer darf nach einer Einäscherung über verbliebenes Zahngold verfügen? Mit | |
> dieser Frage befasste sich das Bundesarbeitsgericht. | |
Bild: Laut Rechtsprechung sind Zahngold und Metalle aus Prothesen nicht automat… | |
ERFURT dpa | Krematorien dürfen Zahngold von Toten nach der Einäscherung an | |
sich nehmen und gegebenenfalls verwerten. Das entschieden die Richter des | |
Bundesarbeitsgerichtes am Donnerstag in Erfurt. In dem Fall ging es um eine | |
Schadenersatzklage der Hamburger Friedhöfe gegen einen ehemaligen | |
Mitarbeiter. Dieser hatte gemeinsam mit Kollegen Gold aus der Asche | |
gesammelt und verkauft. | |
Innerhalb von acht Jahren waren so rund 31 Kilogramm im Wert von mindestens | |
250.000 Euro zusammengekommen. Vor Gericht stellte sich aber auch generell | |
die Frage, wem das Zahngold gehört. Den Angehörigen? Dem Krematorium? Oder | |
dürfen es doch Mitarbeiter verkaufen? | |
Laut Rechtsprechung sind Zahngold und auch Metalle aus Prothesen | |
„herrenlos“ und nicht automatisch Bestandteil des Erbes. Die Richter in | |
Erfurt bestätigten, dass ein Krematorium gegebenenfalls über den Verbleib | |
des Goldes verfügen kann. Ein Eigentum des als „herrenlos“ geltenden | |
Zahngoldes sei daraus nicht abzuleiten, sagte ein Gerichtssprecher. | |
Möglicherweise hätten Angehörige einen Anspruch auf Herausgabe. Das Gericht | |
wies die Klage an das Hamburger Landgericht zurück. Unter anderem hatte der | |
Vorsitzende Richter Friedrich Hauck Zweifel an den Beweislage. Der Mann war | |
im Juni in einem strafrechtlichen Verfahren zu einer Bewährungsstrafe wegen | |
Störung der Totenruhe verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht | |
rechtskräftig. | |
Der heute 56-Jährige hatte zwischen 2003 und 2011 gemeinsam mit seiner | |
mittlerweile gestorbenen Frau und Kollegen hundertfach wertvolle Metalle | |
aus der Asche an sich genommen. Der ehemalige Bediener der | |
Einäscherungsanlage des Krematoriums war von seinem Arbeitgeber bereits | |
2005 schriftlich darauf hingewiesen worden, keinen Schmuck oder Zahngold zu | |
sammeln. Als er es dennoch tat, wurde ihm fristlos gekündigt. | |
21 Aug 2014 | |
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Klage | |
Bundesarbeitsgericht | |
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