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# taz.de -- Prozess gegen Paralympicsstar Pistorius: Mord ausgeschlossen
> Die Urteilsverkündung im Prozess gegen Oscar Pistorius zieht sich hin.
> Nach dem ersten Tag ist klar: Er hat seine Freundin nicht vorsätzlich
> getötet.
Bild: Tränen der Trauer oder Erleichterung? Pistorius bei der Urteilsverkündu…
BERLIN taz | Der Paralympicsstar Oscar Pistorius ist am Donnerstag von
einem südafrikanischen Gericht von der Anklage des vorsätzlichen Mordes
freigesprochen worden. Richterin Thokozile Masipa erklärte in ihrer
Urteilsverlesung im Obersten Gericht in Pretoria, der Leichtathletikstar
habe seine 29-jährige Freundin Reeva Steenkamp im Februar vergangenen
Jahres nicht vorsätzlich erschossen: „Es liegen zu wenig Beweise vor, um
die Anklage des Staates wegen eines geplanten Mordes ohne Zweifel aufrecht
zu erhalten.“
Das sei jedoch nicht das Ende der Angelegenheit, denn Totschlag sei ein
angebrachtes Urteil, deutete die Richterin an. Sie will das Urteil am
heutigen Freitag verkünden. „Für einen vorsätzlichen Mord gibt es einfach
nicht genug Fakten“, sagte Masipa. Kurz darauf sackte der 27-jährige
einstige Star der südafrikanischen Sportwelt weinend im Gerichtsaal in sich
zusammen.
Der als „blade runner“ in Südafrika verehrte Behindertensportler hatte am
Valentinstag 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp in seinem Luxuswohnhaus in
Pretoria nachts mit vier Schüssen durch die verschlossene Badezimmertür
getötet. Richterin Masipa hinterfragte jetzt im Gericht am Donnerstag,
warum Pistorius in der Schicksalsnacht vier Schüsse abfeuerte. Sie
erklärte, der Anklagte sei nicht ehrlich im Gericht gewesen. Was viele
Menschen in Südafrika während des monatelangen Gerichtsprozesses empfanden,
drückte Masipa so aus: „Er war ein schlechter Zeuge und hat sich mehrfach
widersprochen.“
Häufig habe Pistorius sich im Gericht sehr emotional gezeigt, im
Kreuzverhör nicht richtig zugehört, als er im Zeugenstand nach den näheren
Umständen seiner Tat vom Staatsanwalt befragt wurde. Einige Angaben in
seinen Schilderungen zum Tathergang in der Mordnacht hätten keinen Sinn
ergeben.
Oscar Pistorius hatte zu seiner Verteidigung erklärt, er habe sich bedroht
gefühlt und damals geglaubt, er schieße auf einen Einbrecher.
Die Richterin zeigte Verständnis für die Aussage, dass sich jemand in
seiner Situation als Beinamputierter unsicher und bedroht gefühlt habe. Sie
geht aber in ihrer Urteilsbegründung davon aus, Pistorius sei mental in der
Lage gewesen, zwischen „richtig“ und „falsch“ in dem Moment der
schrecklichen Tat zu entscheiden. Das Strafmaß soll jetzt am Freitag
verkündet werden.
11 Sep 2014
## AUTOREN
Martina Schwikowski
## TAGS
Oscar Pistorius
Mordprozess
Südafrika
Berufung
Oscar Pistorius
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