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# taz.de -- Rechtsstreit um die Farbe Gelb: Lebenslänglich Langenscheidt
> Wörterbücher in der Farbe Gelb gehören zu Langenscheidt. So war es und so
> soll es bleiben, sagen die Richter. Ein Sprachlernprogramm hat das
> Nachsehen.
Bild: Unverwechselbar möchte man sein bei Langenscheidt.
KARLSRUHE rtr | Der Wörterbuchverlag Langenscheidt hat einen Rechtsstreit
um die Farbe Gelb auch in letzter Instanz gewonnen. Der Bundesgerichtshof
(BGH) entschied am Donnerstag, dass der Langenscheidt-Konkurrent Rosetta
Stone in Deutschland die Farbe Gelb nicht mehr bei den Verpackungen seiner
Sprachlernsoftware und in seiner Werbung verwenden darf.
Der Bundesgerichtshof sah nun eine „markenrechtliche Verwechslungsgefahr“,
gab der Unterlassungsklage von Langenscheidt statt und bestätigte damit die
Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln von 2012 (Az: I ZR 228/12).
„Das Urteil ist ein großer Erfolg für unseren Verlag und unsere Marke“,
sagte eine Langenscheidt-Sprecherin.
Langenscheidt hatte sich 2010 die Farbmarke „Gelb“ für zweisprachige
Wörterbücher in Printform schützen lassen. Diese sind schon seit 1956 in
Gelb mit einem blauen „L“ gestaltet. Seit 1986 bietet Langenscheidt die
Bücher auch als Audio-CD, CD-ROM, e-Book und inzwischen auch als App an.
Rosetta Stone ist einer der weltweit führenden Anbieter webbasierter
Sprachlernprogramme. Das US-Unternehmen bietet seit April 2010 in
Deutschland Sprachlernsoftware in 33 Sprachen in einer gelben
Kartonverpackung an und bewirbt seine Produkte im Internet und im Fernsehen
mit einem gelben Farbton.
Der BGH betonte nun, bei den Produkten von Langenscheidt und Rosetta Stone
bestehe nicht nur eine „erhebliche Warenähnlichkeit“. Auch die verwendeten
Gelbtöne seien sehr ähnlich, sagte der Vorsitzende Richter des 1.
Zivilsenats, Wolfgang Büscher. Deshalb bestehe die Gefahr, dass Käufer
davon ausgingen, die Rosetta-Sprachlernsoftware werde von Langenscheidt
angeboten.
Der Kunde sei bei zweisprachigen Wörterbüchern daran gewöhnt, dass ein
bestimmter Farbton als Herkunftshinweis für ein bestimmtes Unternehmen
verwendet werde: Gelb für Langenscheidt und Grün für den Klett Verlag.
Rosetta Stone hatte argumentiert, man benutze den Farbton nicht als
Kennzeichen für die Produkte, sondern nur als „Eye-Catcher“.
18 Sep 2014
## TAGS
Rechtsstreit
Markenschutz
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