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# taz.de -- Werbeverbot: Hochbahn unpolitisch
> Die Drogenberatungsstelle Palette bewirbt mit einem Plakat eine
> Diskussion zur Legalisierung. Aber nicht bei der Hochbahn – der gefällt
> der Inhalt nicht.
Bild: Für die Hochbahn zu heikel: das pinkfarbene Legalisierungsplakat der Dro…
HAMBURG taz| Ein pinkfarbenes Plakat der Drogenberatungsstelle Palette
sollte zurzeit an den U-Bahnhöfen hängen – „Ohne Legalisierung geht es
nicht. Der weltweite Krieg gegen Drogen ist gescheitert“, stünde darauf.
Die Hamburger Hochbahn hat das verhindert.
Das Plakat, mit dem der Verein Palette zu einer Diskussionsveranstaltung
anlässlich seines 25-jährigen Jubiläums einladen will, verstoße gegen die
Spielregeln für Fremdwerbung. „Unzulässig ist Werbung, die zum Verstoß
gegen geltende Gesetze aufruft. Aus diesem Grund werden wir diese Werbung
nicht freigeben“, begründete die Hochbahn das Verbot gegenüber der
Promotion-Agentur Cartel X, die mit dem Aufhängen der Plakate beauftragt
war.
Palette reagierte entspannt auf das Werbeverbot. „Diese etwas dümmliche
Begründung spricht für sich selbst“, sagte Geschäftsführer und
Vereinsvorstand Rainer Schmidt der taz. Mit dem Plakat rufe sein Verein
schließlich nicht zum Gesetzesverstoß auf, sondern lade zur Diskussion über
bestehende Gesetze ein.
Die Einrichtung plädiere ja gerade für eine Änderung der Gesetze, sodass
DrogenkonsumentInnen nicht mehr dagegen verstoßen müssten. Eine Diskussion
über bestehende Gesetze bereits als Aufruf zum Gesetzesverstoß zu
interpretieren, hält Schmidt für „arg daher geholt“. Dahinter stehe ein
merkwürdiges Rechts und Demokratieverständnis der Hamburger Hochbahn.
Diese kann auf dem Feld des Werbeverbots als Wiederholungstäterin
betrachtet werden. Im letzten Jahr gab es bereits einen ähnlichen Fall: Die
Hochbahn weigerte sich, auf den Monitoren in den U-Bahnen Werbung für den
Deutschen Humanistentag auszustrahlen.
Der Humanistentag fand zeitgleich mit dem Evangelischen Kirchentag in
Hamburg statt und sollte mit dem Slogan „Gut ohne Gott“ beworben werden.
Das war der Hochbahn zu heikel und sie stornierte den Werbevertrag. Als sie
daraufhin in die öffentliche Kritik geriet, ruderte sie zurück und sprach
von einem „kommunikativen Missverständnis“.
Damals war kritisiert worden, dass die Hochbahn mit dem Filtern von Werbung
gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 verstoße. Das Gesetz
gibt vor, dass Werbeflächen im öffentlichen Raum allen Mitgliedern der
Gesellschaft gleichermaßen offen stehen müssen. Die Hochbahn behält sich
aber das Recht vor, Werbung inhaltlich zu prüfen und gegebenenfalls nicht
freizugeben.
Die genauen Kriterien für die Freigabe oder das Verbot von Werbung konnte
die Pressesprecherin der Hochbahn Christina Becker nicht nennen. Zu dem
Plakatverbot gegenüber Palette sagte sie: „Mit dem Aufruf zu einer
Gesetzesänderung befinden wir uns in einer politischen Debatte. Werbung,
die politische Inhalte aufgreift, geben wir auf unseren Werbeträgern nicht
frei.“
Auch bei der Gesundheitsbehörde hat man offenbar keine Lust auf
Diskussionen über die Legalisierung von Drogen. „Wir sehen nicht, wieso man
durch eine Legalisierung der Problematik besser Herr werden sollte“, sagte
deren Pressesprecher Rico Schmidt.
17 Nov 2014
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
Flucht
U-Bahn
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