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# taz.de -- Ermittlungen eingestellt: Akten wieder im Schrank
> Das Landgericht wird keine Anklage gegen die mutmaßlichen Tathelfer des
> „Bunkermords“ erheben. Der Beschluss hat über 15 Jahre auf sich warten
> lassen.
Bild: Gab dem Verbrechen seinen Namen: der U-Boot-Bunker Valentin in Farge.
Gegen die mutmaßlichen Tathelfer beim sogenannten „Bunkermord“ wird kein
Hauptverfahren eröffnet. Eine Verurteilung sei in allen Vorwürfen „nicht
hinreichend wahrscheinlich“, begründete das Landgericht seinen Beschluss
vom Mittwoch. Damit schließt das Gericht Akten, die 14 Jahre lang
unbearbeitet in den Schränken gelegen hatten. Erst nachdem Radio Bremen die
Untätigkeit des Gerichts im vergangenen Juli öffentlich gemacht hatte,
wurde der Fall erneut behandelt.
Das kurdische Liebespaar Ayse Dizim und Serif Alpsozman war im August 1999
auf Anweisung von PKK-Funktionären am U-Boot-Bunker Valentin umgebracht
worden. Beide Opfer waren selbst AktivistInnen der verbotenen kurdischen
Arbeiterpartei und hatten gegen den Willen der Führung geheiratet.
Überregionale Aufmerksamkeit erfuhr die Tat auch wegen ihrer Brutalität:
Dizim wurde im Schlick erstickt, Alpsozman mit einem Schraubenschlüssel
erschlagen und mit einem Auto überfahren. Die Täter wurden schnell gefasst
und wegen Totschlags verurteilt.
Es stand zwar außer Frage, dass im Hintergrund weitere Personen an der Tat
beteiligt waren – allerdings nicht, inwieweit diese in die Ziele der Aktion
eingeweiht waren. Das Verfahren gegen diese mutmaßlichen Tathelfer war
zunächst ausgesetzt worden, um die undurchsichtigen PKK-Strukturen im
Hauptverfahren zu durchleuchten. Dass dann jahrelang nichts passierte, lag
laut Gericht an Überlastung: Es habe nur einen Richter gegeben, der mit dem
Fall vertraut sei – und der sei zu beschäftigt gewesen.
Die aktuelle Entscheidung, keine Anklage zu erheben, wäre laut
Landgerichts-Sprecher Thorsten Prange aber auch vor Jahren nicht anders
ausgefallen. Es gebe „tatsächliche und rechtliche“ Gründe gegen ein
Verfahren. Der Grund sei also nicht, dass einzelne Tat-Aspekte inzwischen
verjährt seien. Es bestehe keine Gefahr, dass Täter aufgrund der
jahrelangen Untätigkeit des Gerichts ungestraft davongekommen seien. Der
mit dem Fall vertraute Richter habe die Sache stets im Blick gehabt, sagte
Prange zur taz.
Wegen „Beihilfe zum Totschlag“ wird keine Anklage gegen die Verdächtigten
erhoben, weil nicht davon auszugehen sei, dass ihnen zum Tatzeitpunkt klar
gewesen sei, dass Dizim und Alpsozman getötet werden sollten. Der
Regionalverantwortliche der PKK habe diese Entscheidung erst sehr spät
getroffen und nur einem kleinen Kreis bekannt gegeben. Ein weiterer Vorwurf
war die Freiheitsberaubung: Die Verdächtigten sollen die späteren Opfer in
einer Wohnung eingeschlossen haben. Das allerdings beruhe einzig auf der
Schilderung eines Haupttäters und sei keine glaubwürdige Grundlage für die
Anklage, heißt es im Gerichtsbeschluss.
Auch, dass die Verdächtigten das Tat-Fahrzeug gereinigt und sogar die
Reifen gewechselt haben, reicht nach Ansicht des Gerichts nicht für eine
Anklage. Denn mit der Verwischung der Spuren hätten sie nicht nur die
Haupttäter geschützt, sondern auch ihre eigene Verfolgung behindert. Und
dann bleibt „Strafvereitlung“ straffrei.
22 Jan 2015
## AUTOREN
Jan-Paul Koopmann
## TAGS
Anklage
Landgericht
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