| # taz.de -- Ermittlungen eingestellt: Akten wieder im Schrank | |
| > Das Landgericht wird keine Anklage gegen die mutmaßlichen Tathelfer des | |
| > „Bunkermords“ erheben. Der Beschluss hat über 15 Jahre auf sich warten | |
| > lassen. | |
| Bild: Gab dem Verbrechen seinen Namen: der U-Boot-Bunker Valentin in Farge. | |
| Gegen die mutmaßlichen Tathelfer beim sogenannten „Bunkermord“ wird kein | |
| Hauptverfahren eröffnet. Eine Verurteilung sei in allen Vorwürfen „nicht | |
| hinreichend wahrscheinlich“, begründete das Landgericht seinen Beschluss | |
| vom Mittwoch. Damit schließt das Gericht Akten, die 14 Jahre lang | |
| unbearbeitet in den Schränken gelegen hatten. Erst nachdem Radio Bremen die | |
| Untätigkeit des Gerichts im vergangenen Juli öffentlich gemacht hatte, | |
| wurde der Fall erneut behandelt. | |
| Das kurdische Liebespaar Ayse Dizim und Serif Alpsozman war im August 1999 | |
| auf Anweisung von PKK-Funktionären am U-Boot-Bunker Valentin umgebracht | |
| worden. Beide Opfer waren selbst AktivistInnen der verbotenen kurdischen | |
| Arbeiterpartei und hatten gegen den Willen der Führung geheiratet. | |
| Überregionale Aufmerksamkeit erfuhr die Tat auch wegen ihrer Brutalität: | |
| Dizim wurde im Schlick erstickt, Alpsozman mit einem Schraubenschlüssel | |
| erschlagen und mit einem Auto überfahren. Die Täter wurden schnell gefasst | |
| und wegen Totschlags verurteilt. | |
| Es stand zwar außer Frage, dass im Hintergrund weitere Personen an der Tat | |
| beteiligt waren – allerdings nicht, inwieweit diese in die Ziele der Aktion | |
| eingeweiht waren. Das Verfahren gegen diese mutmaßlichen Tathelfer war | |
| zunächst ausgesetzt worden, um die undurchsichtigen PKK-Strukturen im | |
| Hauptverfahren zu durchleuchten. Dass dann jahrelang nichts passierte, lag | |
| laut Gericht an Überlastung: Es habe nur einen Richter gegeben, der mit dem | |
| Fall vertraut sei – und der sei zu beschäftigt gewesen. | |
| Die aktuelle Entscheidung, keine Anklage zu erheben, wäre laut | |
| Landgerichts-Sprecher Thorsten Prange aber auch vor Jahren nicht anders | |
| ausgefallen. Es gebe „tatsächliche und rechtliche“ Gründe gegen ein | |
| Verfahren. Der Grund sei also nicht, dass einzelne Tat-Aspekte inzwischen | |
| verjährt seien. Es bestehe keine Gefahr, dass Täter aufgrund der | |
| jahrelangen Untätigkeit des Gerichts ungestraft davongekommen seien. Der | |
| mit dem Fall vertraute Richter habe die Sache stets im Blick gehabt, sagte | |
| Prange zur taz. | |
| Wegen „Beihilfe zum Totschlag“ wird keine Anklage gegen die Verdächtigten | |
| erhoben, weil nicht davon auszugehen sei, dass ihnen zum Tatzeitpunkt klar | |
| gewesen sei, dass Dizim und Alpsozman getötet werden sollten. Der | |
| Regionalverantwortliche der PKK habe diese Entscheidung erst sehr spät | |
| getroffen und nur einem kleinen Kreis bekannt gegeben. Ein weiterer Vorwurf | |
| war die Freiheitsberaubung: Die Verdächtigten sollen die späteren Opfer in | |
| einer Wohnung eingeschlossen haben. Das allerdings beruhe einzig auf der | |
| Schilderung eines Haupttäters und sei keine glaubwürdige Grundlage für die | |
| Anklage, heißt es im Gerichtsbeschluss. | |
| Auch, dass die Verdächtigten das Tat-Fahrzeug gereinigt und sogar die | |
| Reifen gewechselt haben, reicht nach Ansicht des Gerichts nicht für eine | |
| Anklage. Denn mit der Verwischung der Spuren hätten sie nicht nur die | |
| Haupttäter geschützt, sondern auch ihre eigene Verfolgung behindert. Und | |
| dann bleibt „Strafvereitlung“ straffrei. | |
| 22 Jan 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Jan-Paul Koopmann | |
| ## TAGS | |
| Anklage | |
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