# taz.de -- Ermittlungen eingestellt: Akten wieder im Schrank | |
> Das Landgericht wird keine Anklage gegen die mutmaßlichen Tathelfer des | |
> „Bunkermords“ erheben. Der Beschluss hat über 15 Jahre auf sich warten | |
> lassen. | |
Bild: Gab dem Verbrechen seinen Namen: der U-Boot-Bunker Valentin in Farge. | |
Gegen die mutmaßlichen Tathelfer beim sogenannten „Bunkermord“ wird kein | |
Hauptverfahren eröffnet. Eine Verurteilung sei in allen Vorwürfen „nicht | |
hinreichend wahrscheinlich“, begründete das Landgericht seinen Beschluss | |
vom Mittwoch. Damit schließt das Gericht Akten, die 14 Jahre lang | |
unbearbeitet in den Schränken gelegen hatten. Erst nachdem Radio Bremen die | |
Untätigkeit des Gerichts im vergangenen Juli öffentlich gemacht hatte, | |
wurde der Fall erneut behandelt. | |
Das kurdische Liebespaar Ayse Dizim und Serif Alpsozman war im August 1999 | |
auf Anweisung von PKK-Funktionären am U-Boot-Bunker Valentin umgebracht | |
worden. Beide Opfer waren selbst AktivistInnen der verbotenen kurdischen | |
Arbeiterpartei und hatten gegen den Willen der Führung geheiratet. | |
Überregionale Aufmerksamkeit erfuhr die Tat auch wegen ihrer Brutalität: | |
Dizim wurde im Schlick erstickt, Alpsozman mit einem Schraubenschlüssel | |
erschlagen und mit einem Auto überfahren. Die Täter wurden schnell gefasst | |
und wegen Totschlags verurteilt. | |
Es stand zwar außer Frage, dass im Hintergrund weitere Personen an der Tat | |
beteiligt waren – allerdings nicht, inwieweit diese in die Ziele der Aktion | |
eingeweiht waren. Das Verfahren gegen diese mutmaßlichen Tathelfer war | |
zunächst ausgesetzt worden, um die undurchsichtigen PKK-Strukturen im | |
Hauptverfahren zu durchleuchten. Dass dann jahrelang nichts passierte, lag | |
laut Gericht an Überlastung: Es habe nur einen Richter gegeben, der mit dem | |
Fall vertraut sei – und der sei zu beschäftigt gewesen. | |
Die aktuelle Entscheidung, keine Anklage zu erheben, wäre laut | |
Landgerichts-Sprecher Thorsten Prange aber auch vor Jahren nicht anders | |
ausgefallen. Es gebe „tatsächliche und rechtliche“ Gründe gegen ein | |
Verfahren. Der Grund sei also nicht, dass einzelne Tat-Aspekte inzwischen | |
verjährt seien. Es bestehe keine Gefahr, dass Täter aufgrund der | |
jahrelangen Untätigkeit des Gerichts ungestraft davongekommen seien. Der | |
mit dem Fall vertraute Richter habe die Sache stets im Blick gehabt, sagte | |
Prange zur taz. | |
Wegen „Beihilfe zum Totschlag“ wird keine Anklage gegen die Verdächtigten | |
erhoben, weil nicht davon auszugehen sei, dass ihnen zum Tatzeitpunkt klar | |
gewesen sei, dass Dizim und Alpsozman getötet werden sollten. Der | |
Regionalverantwortliche der PKK habe diese Entscheidung erst sehr spät | |
getroffen und nur einem kleinen Kreis bekannt gegeben. Ein weiterer Vorwurf | |
war die Freiheitsberaubung: Die Verdächtigten sollen die späteren Opfer in | |
einer Wohnung eingeschlossen haben. Das allerdings beruhe einzig auf der | |
Schilderung eines Haupttäters und sei keine glaubwürdige Grundlage für die | |
Anklage, heißt es im Gerichtsbeschluss. | |
Auch, dass die Verdächtigten das Tat-Fahrzeug gereinigt und sogar die | |
Reifen gewechselt haben, reicht nach Ansicht des Gerichts nicht für eine | |
Anklage. Denn mit der Verwischung der Spuren hätten sie nicht nur die | |
Haupttäter geschützt, sondern auch ihre eigene Verfolgung behindert. Und | |
dann bleibt „Strafvereitlung“ straffrei. | |
22 Jan 2015 | |
## AUTOREN | |
Jan-Paul Koopmann | |
## TAGS | |
Anklage | |
Landgericht | |
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