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# taz.de -- Kommentar Polizeistrategie: Der Angriff schadet allen
> Senator und Polizeipräsident wollen festhalten an Deeskalation und
> trennen zwischen „friedlicher“ Ultra-Szene und „Straftätern“. Dies
> Besonnenheit ist ein Glück nicht nur für die Bremer Ultra-Szene.
Bild: Herausforderung: Besonnener Umgang mit Fangewalt.
HAMBURG taz | Die Reaktion von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und
Polizeipräsident Lutz Müller ist bemerkenswert: Nach einem Angriff auf
Augsburger Ultras und drei Zivilpolizisten durch 60 vermummte Werder-Ultras
in Bremen hätten beide jeden Anlass gehabt, sich als Hardliner zu
präsentieren – und mehr Polizei vor dem Weser-Stadion aufzufahren, mehr
Kontrolle, mehr Repression. Zumal in drei Monaten in Bremen gewählt wird
und Mäurer und Müller zuletzt in der Defensive waren, als das Bremer
Fan-Projekt eine „zunehmende Kriminalisierung“ der Fans anprangerte und
mehr Zurückhaltung der Polizei forderte.
Doch sie gehen einen anderen Weg: Senator und Polizeipräsident sprechen vom
Festhalten an Deeskalation, von Dialog und davon, klar zu trennen zwischen
„friedlicher“ Ultra-Szene und „Straftätern“, gegen die hart vorgegangen
werden soll. Diese Besonnenheit ist ein Glück nicht nur für die Bremer
Ultra-Szene: Die ist deutlich links geprägt, engagiert sich gegen
Diskriminierung und Homophobie und drängte den Einfluss der Neonazis im
Stadion zurück – was allen nützt, auch Werder Bremen.
In der Praxis allerdings wird die Repression wohl zunehmen. Denn die Szene
hat nun mal einen gewissen Hang zur Gewalt, die Beteiligten stehen in den
Ultra-Gruppen Seit’ an Seit’ mit Unbeteiligten, die den jüngsten Angriff
vielleicht nicht gutheißen, sich aber auch nicht entsolidarisieren. Die
rhetorische Trennung zwischen „friedlichem Ultra“ und „brutalem Straftät…
ist in der Praxis kaum zu machen – darum wird es alle treffen.
Zu hoffen bleibt, dass die Behörden dennoch nicht den harten Kurs
einschlagen und etwa bestimmte linke Ultra-Gruppen verbieten, die die
Polizei schon länger auf dem Kieker hat; es gibt Äußerungen Müllers, die
das andeuten. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs wäre es
denkbar: Hooligan-Gruppen können seit Ende Januar als kriminelle
Vereinigungen eingestuft werden. Aber wer sagt, wen man so definiert?
18 Feb 2015
## AUTOREN
Jean-Philipp Baeck
## TAGS
Fangewalt
Polizei
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