# taz.de -- Kommentar Raucherurteil: Gegen den Gesundheitswahn | |
> Der Bundesgerichtshof hat im Fall Adolfs vernünftig entschieden. Und der | |
> Mieter darf sich nun füglich auf sein Gewohnheitsrecht berufen. | |
Bild: Qualmt weiter: Mieter Friedhelm Adolfs. | |
Der Bundesgerichtshof hat nur zu entscheiden, ob ein anderes Gericht nach | |
Abwägung aller Fakten geurteilt hat. Dass der Bundesgerichtshof nun | |
entschied, einen Spruch des Düsseldorfer Landgerichts zu kassieren, musste | |
erwartet werden. | |
Die Landrichter hatten darüber zu entscheiden, ob einem Mieter die Wohnung | |
gekündigt werden darf, weil er durch sein Rauchen andere Mieter belästigt. | |
Karlsruhe nun wies den Rechtsstreit an die Kammer zurück, weil sie es bei | |
dem Streit um Nikotinschwaden in Hausflur versäumt hat, einen Ortstermin | |
anzuberaumen. Man könnte sagen: Der Bundesgerichtshof monierte, dass die | |
Landrichter nur aus den Akten heraus der Räumungsklage zustimmten. | |
Insofern ließe sich sagen: Sie hatten sich von der um sich greifenden | |
Gesundheitsideologie mitreißen lassen – ohne das Deliktuelle dort in | |
Augenschein zu nehmen, wo die strittige Handlung (Kettenrauchen, 15 Stück | |
am Tag) sich abspielte. Soweit, so gut oder schlecht, je nach Auffassung | |
zum Rauchen. | |
## Nicht die Gesundheit, nur die Belästigung ist zu beurteilen | |
Erstaunlich ist allerdings, dass die Vertreter des Bundesgerichtshof | |
tatsächlich das Recht auslegten und sich nicht grundsätzlich zu einem | |
Spruch hinreißen ließen, demzufolge das Rauchen in Mietwohnungen | |
grundsätzlich untersagt sein kann. Oder womöglich noch klärt, dass der | |
Genuss von Zigaretten unweigerlich zu Mieterhöhungen führen könnte. | |
Der Mieter jedenfalls, der aus seiner Wohnung nach Meinung seiner Nachbarn | |
hinaus soll, kann sich füglich auf Gewohnheitsrecht berufen. Er wohnt | |
schließlich schon seit vielen Jahren, länger als die meisten seiner | |
Nachbarn, in dieser Wohnung. | |
Wichtig ist unter dem Strich hauptsächlich, dass der Bundesgerichtshof die | |
Moral der allumfassenden Gesundheitlichkeit nicht zur Verhandlung stellte. | |
Es ging lediglich um die Treue zur Zahlung einer angemieteten Wohnung. Zu | |
prüfen bleibt für eine andere Düsseldorfer Landgerichtskammer, ob der Qualm | |
dieses Mannes wirklich belästigt oder nicht. | |
Oder ob das nachbarliche Beschweren zum Üblichen zu zählen ist: Üblicher | |
Hader und Zank von nur durch Wände getrennte Menschen – auszuhaltender | |
Alltagsärger sozusagen, der unerträglich wurde in der Hoffnung, den Trumpf | |
der Gesundheitsmoral ziehen zu können. | |
19 Feb 2015 | |
## AUTOREN | |
Jan Feddersen | |
## TAGS | |
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