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# taz.de -- „Bunga-Bunga“-Prozess: Freispruch für Berlusconi
> Das Verfahren um „Bunga-Bunga-Partys“ und Sex mit minderjährigen
> Prostituierten endet mit Freispruch. Doch ausgestanden ist die Affäre
> damit noch nicht.
Bild: Berluska grinst weiter in Freiheit. Noch.
ROM dpa | Italiens früherer Regierungschef Silvio Berlusconi ist im Prozess
um „Bunga-Bunga-Partys“ und Sex mit minderjährigen Prostituierten endgült…
freigesprochen worden. Das oberste Gericht Italiens bestätigte am
Dienstagabend nach stundenlangen Beratungen das Urteil in letzter Instanz.
Damit ist keine weitere Berufung mehr möglich, der Freispruch ist
rechtskräftig. Der 78-Jährige war zuvor in zweiter Instanz freigesprochen
worden, nachdem er in erster Instanz zu sieben Jahren Haft und einem
lebenslangen Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden war.
Dem dreimaligen Ministerpräsidenten wurden Sex mit minderjährigen
Prostituierten bei den „Bunga-Bunga-Partys“ in seiner Villa und
Amtsmissbrauch vorgeworfen. Mit der damals minderjährigen Marokkanerin
Karima El Mahroug, genannt Ruby Rubacuore, soll Berlusconi Sex gegen Geld
gehabt haben und anschließend seinen Einfluss als Regierungschef eingesetzt
haben, um die Affäre zu vertuschen.
Berlusconi soll bei der Polizei angerufen haben, um Rubys Freilassung nach
einer Festnahme wegen Diebstahls zu erwirken. Staatsanwalt Eduardo
Scardaccione hatte gefordert, den Freispruch aufzuheben. Er erklärte, er
halte es nicht für glaubwürdig, dass Berlusconi nichts von Rubys
Minderjährigkeit gewusst habe. Damit hatten die Richter in zweiter Instanz
den Freispruch für den Milliardär begründet.
Berlusconi selbst hatte die Vorwürfe stets bestritten. Sein Verteidiger
Franco Coppi erklärte, es gebe keinen Beweis dafür, dass Berlusconi von
Rubys Alter gewusst habe. Er bestreite aber nicht, dass es Prostitution in
Berlusconis Villa Arcore gegeben habe. Die Richter in Rom hatten sich nach
einer kurzen Anhörung am frühen Nachmittag zur Beratung zurückgezogen. Sie
ließen sie sich jedoch Zeit, erst kurz vor Mitternacht verkündeten sie das
Urteil.
## Weitere Verfahren laufen noch
Mit dem Freispruch ist die Affäre um die „Bunga-Bunga-Partys“ für
Berlusconi aber noch nicht ausgestanden. So ermittelt die
Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Zeugenbestechung gegen ihn. Er
soll einige der jungen Frauen, die an den Partys teilgenommen hatten, für
Aussagen zu seinen Gunsten bezahlt haben. Ihm droht daher ein weiterer
Prozess. Und auch weitere Verfahren laufen gegen Berlusconi, etwa wegen der
Bestechung eines Senators.
Das Urteil gibt Berlusconis Hoffnungen auf ein politisches Comeback dennoch
weiter Aufwind. Allerdings darf der Medienzar, obwohl er am vergangenen
Sonntag seinen Sozialdienst in einem Seniorenheim beendet hat, bis 2019
keine öffentlichen Ämter übernehmen. Zudem hatte er zuletzt politisch an
Einfluss verloren. Bei Reformen arbeitet er nicht mehr mit Regierungschef
Matteo Renzi zusammen und auch seine Partei Forza Italia steht in Umfragen
nicht besonders gut da.
11 Mar 2015
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