Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gleichbehandlung nur Gesetz: Disko drückt sich um Strafe
> EIn Migrant wollte eine Disko wegen Diskriminierung verklagen. Die
> gründete eine neue Betreibergesellschaft und gilt nun nicht mehr als
> verantwortlich.
Bild: In der Disko gehts rund, aber nicht für alle gleich
HANNOVER taz | Die Partynacht nach dem WM-Finale endete für einen
33-jährigen Türken aus Hannover abrupt vor einer Diskotür im
Steintorviertel. Ein Türsteher des Eve-Klubs wies ihn ab – angeblich, weil
Türken und Kurden nicht hinein dürften. Der Ingenieur fühlte sich
diskriminiert und wandte sich an das Büro zur Umsetzung von
Gleichbehandlung.
Dessen Leiterin Vera Egenberger wollte den Mann unterstützen. Doch zu einer
Klage kam es nicht: Der Diskobetreiber änderte seinen Eintrag im
Handelsregister. Die neue Firma nennt sich nun „So Fu GmbH“ und nicht
länger „Fu So GmbH“ und kann für den Vorfall nicht mehr zur Verantwortung
gezogen werden.
Egenberger vermutet dahinter den Versuch des Diskobetreibers, sich vor
einer Strafe wegzuducken. „Wenn das einreißt, würde jede
Antidiskriminierungsmaßnahme ins Leere laufen“, kritisiert sie. Schon zuvor
war ein Schlichtungsgespräch zwischen den beiden Parteien gescheitert.
Egenberger hatte für den Betroffenen eine Entschädigung von 1.500 Euro
gefordert, die Betreiber hätten jedoch nur einen Getränkegutschein
angeboten, erinnert sich Egenberger.
Der Anwalt des Diskobetreibers, Martin Berkemeier, hält die Vorwürfe für
„menschlichen und juristischen Unfug“. Keine Firma nähme die Gründung ein…
neuen GmbH auf sich, um 1.500 Euro zu sparen. Zudem habe es „keinen
diskriminierenden Vorfall“ gegeben. Menschen mit Migrationshintergrund
seien in der Disko gern //:gesehen. Das bewiesen auch die Fotos auf der
Homepage des Ladens. Der Betreiber selbst wollte sich gestern nicht äußern.
In Hannover gab es schon früher öffentlich bekannt gewordene Fälle von
Diskriminierung. 2013 sprach das Amtsgericht dem Studenten Murat F. eine
Entschädigung von 1.000 Euro zu, weil ihn die Disko „Agostea“ nicht
einließ. Weist ihn der Club wieder ab, droht ein Ordnungsgeld von bis zu
250.000 Euro.
Als Reaktion auf solche Vorfälle entwickelten die Stadt Hannover und der
Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ein Siegel für faire
Diskotheken – mit mäßigem Erfolg. Für das Siegel müssen die Betreiber
Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [1][besuchen] und
ihre Türsteher darüber informieren. Nur sieben Diskos in Hannover machten
mit.
Kirsten Jordan von der Dehoga ist trotzdem zufrieden. „Unsere Betriebe sind
gut informiert und für das Thema sensibilisiert“, sagt sie. In den meisten
Fällen sei an den Diskriminierungsvorwürfen der Diskobesucher nichts dran.
Dem widerspricht Vera Egenberger. In Hannover häuften sich solche Fälle.
Anfang Mai beginne der nächste Prozess vor dem Amtsgericht – ein Jurist mit
sri-lankischen Wurzeln wehrt sich dagegen, dass ihn der Türsteher einer
anderen Steintordisko nicht einließ. Egenberger unterstützt auch ihn: „Eine
Abweisung wegen der Schattierung der Hautfarbe ist für die Betroffenen
wahnsinnig erniedrigend.“
23 Apr 2015
## LINKS
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/agg/
## AUTOREN
Andrea Scharpen
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Hannover
Disko
AGG
Gleichbehandlungsgesetz
Landleben
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Gleichbehandlungsgesetz: Konfrontation mit der Angst
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gebietet dem Verdacht gegen ganze
Gruppen Einhalt. Diese werden meistens aus Angst diskriminiert.
Neues Nachtleben: Diskofieber auf dem Land
Um die Jahrtausendwende ging die Ära der „progressiven“ Rock-Diskos zu
Ende. Einen Neuanfang wagt nun das „Pleasuredome“ in Oppenwehe.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.