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# taz.de -- Urteil im Fall Templin: Hohe Haftstrafen für Neonazis
> Zwei Brandenburger Neonazis, die im Juli 2008 einen Mann aus Templin
> brutal erschlagen haben, sind zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.
Bild: Sven P., mit Odals-Rune, wurde zu 10 Jahren Haft verurteilt.
NEURUPPIN taz | Vor dem Neuruppiner Landgericht ist das Urteil gegen Sven
P. und Christian W. ergangen. Die beiden Brandenburger waren des
gemeinschaftlichen Mordes an dem 55 Jahre alten Bernd K. angeklagt. Der 19
Jahre alte Sven P. wurde am späten Dienstagabend nach Jugendstrafrecht zur
Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt. Sein Mittäter, der 22-jährige
Christian W., wegen Beihilfe zum Mord zu neun Jahren und drei Monaten Haft.
Im Sommer letzten Jahres hatten die beiden stadtbekannten Jungnazis einen
arbeitslosen Alkoholiker in seiner Templiner Werkstatt über Stunden so
schwer misshandelt, dass der Mann an seinen Verletzungen starb. Danach
versuchten sie, die Leiche anzuzünden. Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Sven
P. soll danach gesagt haben, er habe mal sehen wollen, "wie ein Mensch
stirbt" (die taz berichtete). Motiv für die Tat soll laut
Staatsanwaltschaft "Mordlust" gewesen sein. Das Gericht sagte in der
Urteilsbegründung, die Täter hätten sich "als Herr über Leben und Tod"
aufgespielt und aufgrund ihrer rechten Gesinnung den alkoholkranken
55-Jährigen als minderwertigen Menschen angesehen.
Die Anwälte der Verurteilten hatten im Verlauf des vier Monate währenden
Verfahrens versucht, ihren Mandanten als alkoholkranken Borderliner
darzustellen, die Tat selbst als milieutypisch. Er plädierte am Dienstag
für eine Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung nicht länger
als drei Jahre. P.s Anwalt, der das Gericht mit immer neuen Beweis- und
Befangenheitsanträgen überzogen hatte, plädierte für Freispruch.
Beide Angeklagte sind mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen schwerer
Brandstiftung, des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen,
Körperverletzung und Tierquälerei. Zur Tatzeit standen sie unter
Bewährungsauflagen.
Als Nebenklägerin war die Witwe des Opfers im Gerichtssaal. Ihr Anwalt
stellte immer wieder auf den rechtsradikalen Hintergrund der Tat ab. So
hatte die Polizei in Sven P.s Jugendzimmer Dutzende Nazi-Devotionalien und
indizierte Rechtsrock-CDs vorgefunden, auf Christian W.s Körper ist ein
Hakenkreuz eintätowiert. Der Vorsitzende Richter sagte denn auch in der
Urteilsbegründung, das neonazistische Menschenbild der Angeklagten habe bei
der Auswahl der Opfer eine Rolle gespielt.
Während des gesamten Prozesses waren Familienangehörige des Getöteten im
Saal. Sie wurden begleitet von Mitarbeiterinnen des Brandenburger Vereins
Opferperspektive. Deren Vertreterin Johanna Kretschmann sagt gegenüber der
taz, es sei "wichtig gewesen, dass die Tat von Templin als Mord verurteilt
wurde".
6 May 2009
## AUTOREN
Anja Maier
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gehören der rechten Szene an.
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