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# taz.de -- Umweltschützer setzen sich durch: Kohlekraftwerk auf dem Trockenen
> Anlage in Moorburg darf kaum Kühlwasser aus der Elbe entnehmen.
> Oberverwaltungsgericht gibt einer Klage des BUND statt.
Bild: Künftig wohl im wesentlichen luftgekühlt: Steinkohlekraftwerk Moorburg.
Der Energiekonzern Vattenfall darf sein Kohlekraftwerk Moorburg nur in sehr
geringem Umfang mit Elbewasser kühlen. Das hat das Hamburgische
Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag auf Klage des Hamburger Bund für
Umwelt und Naturschutz (BUND) entschieden. „Das ist ein großer Tag für den
Gewässerschutz an der Tideelbe“, freut sich BUND-Chef Manfred Braasch.
Der BUND hatte dagegen geklagt, dass Vattenfall zur Kühlung des
Kohlemeilers pro Sekunde 64 Kubikmeter Elbwasser entnehmen und das erwärmte
Abwasser wieder einleiten darf. Das hätte nach Ansicht der Naturschützer
„die Fischfauna geschädigt, Kleinstorganismen in großem Umfang abgetötet
und die Sauerstoffsituation in der Tideelbe weiter verschärft“.
Allerdings darf Vattenfall nach dem Spruch des OVG auf einen im Bau
befindlichen Hybridkühlturm zurückgreifen und somit das Kraftwerk mit einer
Kreislaufkühlung betreiben, bei der der Elbe nur sehr wenig Wasser
entnommen wird. „Das Kohlekraftwerk Moorburg bleibt weiterhin mit dem
Klimaschutz unvereinbar, aber zumindest der Gewässerschutz ist entscheidend
vorangekommen“, kommentiert Braasch.
Ein Hybrid-Kühlturm ist niedriger als die gängigen Kühltürme und gibt nach
Angaben von Vattenfall auch fast keine Dampfschwaden ab. Der Energiekonzern
baut ihn für die Tage, an denen das Elbwasser schon zu warm ist und dessen
Sauerstoffgehalt unter einen für Fische gefährlichen Wert sinkt. Der
Kühlturm entnimmt der Elbe pro Sekunde nur einen Kubikmeter Wasser statt 64
Kubikmeter wie die jetzt verbotene Durchlaufkühlung. Statt die Elbe
aufzuheizen, gibt das Kraftwerk auf diese Weise seine Überschusswärme an
die Luft ab.
Umweltschützer hatten deshalb gefordert, das Kraftwerk dürfe nur mit dem
Kühlturm betrieben werden. Vattenfall lehnt das ab, weil der Turm den
Wirkungsgrad des Kraftwerks von 46,5 auf 45 Prozent senkt.
Das jetzige Urteil bezieht sich auf die wasserrechtliche Genehmigung zum
Kraftwerksbetrieb, die Vattenfall vom Senat erteilt worden ist. Das Gericht
hat eine Revision zugelassen, die der Senat beantragen müsste. Wie der
Senat sich verhalten wird, ist offen. „Wir müssen abwarten, wie das Gericht
seine Entscheidung begründen wird“, sagt Kerstin Graupner von der
Umweltbehörde. Die Begründung wird in einigen Wochen erwartet.
Barbara Meyer-Buckow von Vattenfall verweist ebenfalls auf die ausstehende
Begründung. Im übrigen sei ja nur die Durchlaufkühlung untersagt worden.
„Das Kraftwerk wird im nächsten Jahr ans Netz gehen“, kündigte sie an.
21 Jan 2013
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
Gernot Knödler
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