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# taz.de -- "Mykonos"-Anschlag: Attentäter kommen frei
> Der Drahtzieher des "Mykonos"-Anschlags von 1992 und einer der Schützen
> dürfen bald ausreisen. Die Grünen kritisieren die geplante Freilassung.
Bild: Griechisches Restaurant "Mykonos" in Berlin-Wilmersdorf 1992
FREIBURG taz "Es darf keinen Strafrabatt für Staatsterrorismus geben",
kritisiert der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland die geplante Freilassung
der Mykonos-Attentäter Kazem Darabi und Abbas Rhajel. Beide sollen acht
Jahre vor Ende ihrer Haftzeit im Dezember ausgewiesen werden. Wieland
vertritt als Anwalt die Witwe eines der Opfer.
Im Berliner Restaurant Mykonos waren 1992 vier iranische Exilpolitiker
erschossen worden. Verhaftet wurden anschließend vier Männer. Der Iraner
Kazem Darabi soll den Anschlag vor Ort koordiniert haben, der Libanese
Rhajel war einer der Schützen. Beide wurden 1997 zu lebenslanger Haft
verurteilt. Wegen besonderer Schwere der Schuld legte das Berliner
Kammergericht 2006 eine Mindesthaftzeit von 23 Jahren fest.
Das Urteil im Mykonos-Prozess sorgte für eine diplomatische Krise zwischen
Deutschland und Teheran, weil das Landgericht offen aussprach, dass das
Attentat vom iranischen Staat angeordnet worden war. Als mitverantwortlich
wurden Religionsführer Chamenei, Staatspräsident Rafsandschani und
Geheimdienstminister Fallahian benannt.
Nun sollen Darabi und Rhajel nach 15 Jahren Haft freikommen. Dies entschied
die Bundesanwaltschaft. Es gab Gerüchte, dies sei eine Gegenleistung für
die Freilassung des Deutschen Donald Klein, der im Iran inhaftiert war, da
er illegal in iranischen Gewässern gefischt haben soll.
Die Bundesanwaltschaft bestreitet, dass es so einen Handel gegeben hat. Sie
beruft sich auf Paragraf 456 a der Strafprozessordnung, der die vorzeitige
Haftentlassung von Ausländern erlaubt, wenn diese anschließend ausgewiesen
werden. Die Vorschrift soll deutsche Haftanstalten von Gefangenen
entlasten, die eh nicht für das Leben in Deutschland resozialisiert werden
müssen. Üblicherweise haben die Gefangenen mindestens die Hälfte der Strafe
zu verbüßen, was hier erfüllt ist. Diese Regelung wird auch bei
"lebenslanger" Haft angewandt.
Anwalt Wieland hält die Haftentlassung aber vor allem bei Darabi für
falsch. "Wenn er in den Iran zurückkommt, wird er dort als Held gefeiert
und materiell auf Rosen gebettet. Dabei hat er noch nicht einmal Reue
gezeigt oder den Hinterbliebenen Schadensersatz gezahlt".
CHRISTIAN RATH
11 Oct 2007
## AUTOREN
Christian Rath
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