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# taz.de -- Kohlekraftwerk Morburg: Kein Grund zur Klage
> Der Energiekonzern Vattenfall hat Hamburg beim Schiedsgericht der
> Weltbank angeschwärzt. Dabei wusste er längst von den drohenden Auflagen.
Bild: Vattenfall fühlt sich beim Bau des Kohlekraftwerks Moorburg von Hamburg …
Der Energiekonzern Vattenfall wusste, dass ihm Auflagen für den Betrieb des
Kohlekraftwerks Moorburg drohten. Er habe deshalb keinen Grund, Hamburg vor
dem Schiedsgericht der Weltbank für Investitionsstreitigkeiten (ICSID)
wegen unfairer Behandlung zu verklagen, findet der Umweltverband BUND. Wenn
auf das Genehmigungsverfahren politisch Einfluss genommen worden sei, dann
nicht von den Grünen, sondern von Wirtschaftssenator Axel Gedaschko (CDU).
Das ergibt sich in den Augen des BUND aus der Chronologie der Ereignisse,
die zu dem Vertrag zwischen Vattenfall und der Norddeutschen Affinerie
(heute Aurubis) führten. In dem Vertrag sicherte sich die Affinerie einen
Anteil an dem geplanten Kraftwerk.
Der Streit dreht sich um die wasserrechtliche Genehmigung für das
Kraftwerk. Gegen die Auflagen, unter denen Vattenfall der Elbe Kühlwasser
entnehmen darf, hat der Konzern bereits im April 2008 vor dem
Oberverwaltungsgericht geklagt. Ein Jahr später schob er eine Klage beim
ICSID in New York nach. Vattenfall beruft sich dabei auf die Energiecharta,
die Investitionen in diesem Sektor schützt.
Beim ICSID beklagt sich Vattenfall darüber, dass die Genehmigungen für das
Kraftwerk mehrfach verschoben worden sind. Das habe das erwartbare Maß weit
überschritten. Als die wasserrechtliche Genehmigung schließlich erteilt
worden sei, habe die Umweltbehörde Forderungen gestellt, die vorher nicht
erwähnt worden seien.
Unterlagen, die der BUND am Mittwoch präsentierte, legen nahe, dass
Vattenfall so überrascht nicht gewesen sein kann. Sie enthalten
Stellungnahmen aus der Umweltbehörde, die bis ins Frühjahr 2007
zurückreichen und eine Genehmigung entweder gar nicht oder nur unter
strengen Auflagen als möglich erachten. Die Auflagen, die in der
wasserrechtlichen Erlaubnis vom September 2008 genannt werden, entsprechen
im Groben der Vereinbarung zwischen Senat und Vattenfall aus dem November
2007 über den Kraftwerksbau. Diese enthält einen ausdrücklichen
Genehmigungsvorbehalt.
Zwei Klagepunkten widerspricht auch die Umweltbehörde, so zum Beispiel beim
Thema Kühlwasserentnahme. Vattenfall wisse schon länger, dass seine
Vorstellungen an diesem Punkt nicht haltbar seien, sagte Behördensprecher
Volker Dumann. Das Schiedsgericht werde diese Fragen klären, sagte eine
Vattenfall-Sprecherin. Sie verteidigte dessen Anrufung: "Wir nutzen ein
legitimes Rechtsmittel."
Verwundert zeigte sich der BUND darüber, dass Gedaschko am 4. Mai 2007 den
Vertrag zwischen Aurubis und Vattenfall begrüßte, obwohl seine Fachleute am
20. April festgestellt hatten, dass die Pläne aus Gründen des
Gewässerschutzes nicht zulässig seien. Aufgrund weiterer Gespräche mit
Vattenfall sei eine Genehmigung doch für möglich erachtet worden, sagte
Behördensprecher Dumann.
5 Aug 2009
## AUTOREN
Gernot Knödler
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Mit Vattenfall versucht ausgerechnet ein Staatskonzern ein Umweltrecht
auszuhebeln, das auch in seiner Heimat gilt: das der EU.
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