| # taz.de -- Kohlekraftwerk Morburg: Kein Grund zur Klage | |
| > Der Energiekonzern Vattenfall hat Hamburg beim Schiedsgericht der | |
| > Weltbank angeschwärzt. Dabei wusste er längst von den drohenden Auflagen. | |
| Bild: Vattenfall fühlt sich beim Bau des Kohlekraftwerks Moorburg von Hamburg … | |
| Der Energiekonzern Vattenfall wusste, dass ihm Auflagen für den Betrieb des | |
| Kohlekraftwerks Moorburg drohten. Er habe deshalb keinen Grund, Hamburg vor | |
| dem Schiedsgericht der Weltbank für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) | |
| wegen unfairer Behandlung zu verklagen, findet der Umweltverband BUND. Wenn | |
| auf das Genehmigungsverfahren politisch Einfluss genommen worden sei, dann | |
| nicht von den Grünen, sondern von Wirtschaftssenator Axel Gedaschko (CDU). | |
| Das ergibt sich in den Augen des BUND aus der Chronologie der Ereignisse, | |
| die zu dem Vertrag zwischen Vattenfall und der Norddeutschen Affinerie | |
| (heute Aurubis) führten. In dem Vertrag sicherte sich die Affinerie einen | |
| Anteil an dem geplanten Kraftwerk. | |
| Der Streit dreht sich um die wasserrechtliche Genehmigung für das | |
| Kraftwerk. Gegen die Auflagen, unter denen Vattenfall der Elbe Kühlwasser | |
| entnehmen darf, hat der Konzern bereits im April 2008 vor dem | |
| Oberverwaltungsgericht geklagt. Ein Jahr später schob er eine Klage beim | |
| ICSID in New York nach. Vattenfall beruft sich dabei auf die Energiecharta, | |
| die Investitionen in diesem Sektor schützt. | |
| Beim ICSID beklagt sich Vattenfall darüber, dass die Genehmigungen für das | |
| Kraftwerk mehrfach verschoben worden sind. Das habe das erwartbare Maß weit | |
| überschritten. Als die wasserrechtliche Genehmigung schließlich erteilt | |
| worden sei, habe die Umweltbehörde Forderungen gestellt, die vorher nicht | |
| erwähnt worden seien. | |
| Unterlagen, die der BUND am Mittwoch präsentierte, legen nahe, dass | |
| Vattenfall so überrascht nicht gewesen sein kann. Sie enthalten | |
| Stellungnahmen aus der Umweltbehörde, die bis ins Frühjahr 2007 | |
| zurückreichen und eine Genehmigung entweder gar nicht oder nur unter | |
| strengen Auflagen als möglich erachten. Die Auflagen, die in der | |
| wasserrechtlichen Erlaubnis vom September 2008 genannt werden, entsprechen | |
| im Groben der Vereinbarung zwischen Senat und Vattenfall aus dem November | |
| 2007 über den Kraftwerksbau. Diese enthält einen ausdrücklichen | |
| Genehmigungsvorbehalt. | |
| Zwei Klagepunkten widerspricht auch die Umweltbehörde, so zum Beispiel beim | |
| Thema Kühlwasserentnahme. Vattenfall wisse schon länger, dass seine | |
| Vorstellungen an diesem Punkt nicht haltbar seien, sagte Behördensprecher | |
| Volker Dumann. Das Schiedsgericht werde diese Fragen klären, sagte eine | |
| Vattenfall-Sprecherin. Sie verteidigte dessen Anrufung: "Wir nutzen ein | |
| legitimes Rechtsmittel." | |
| Verwundert zeigte sich der BUND darüber, dass Gedaschko am 4. Mai 2007 den | |
| Vertrag zwischen Aurubis und Vattenfall begrüßte, obwohl seine Fachleute am | |
| 20. April festgestellt hatten, dass die Pläne aus Gründen des | |
| Gewässerschutzes nicht zulässig seien. Aufgrund weiterer Gespräche mit | |
| Vattenfall sei eine Genehmigung doch für möglich erachtet worden, sagte | |
| Behördensprecher Dumann. | |
| 5 Aug 2009 | |
| ## AUTOREN | |
| Gernot Knödler | |
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