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# taz.de -- Kampf gegen Windmühlen
> Berlin hat eine scharfe gesetzliche Regelung gegen illegale
> Touristenvermietung. Eigentlich
Aus Berlin Erik Peter
Es ist ein fast schon verzweifelter Versuch, der Ausbreitung von
Ferienwohnungen etwas entgegenzusetzen. Ende Mai beantragten die Grünen im
Bezirksparlament Friedrichshain-Kreuzberg, ein Verbot von im öffentlichen
Raum angebrachten Schlüsselboxen zu prüfen. Die kleinen Tresore sind
überall in Berlins Innenstadtbezirken zu finden, an Hauswänden und Gittern
oder Fahrradständern – ganz oft enthalten sie Schlüssel zu Ferienwohnungen.
Zwar hat ein erster Ausschuss den Antrag schon angenommen, trotzdem stehen
die Chancen schlecht. Laut der Berliner Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung sehe man „keine Rechtsgrundlage“ für ein solches Verbot,
wie es zuletzt Dublin beschlossen hat. Schließlich dienen die
Schlüsselboxen auch anderen Zwecken, etwa für Hausmeister.
Ein Verbot wird es daher vermutlich nicht geben, und bräuchte auch keins:
Denn Berlin hat mit dem „Zweckentfremdungsverbotsgesetz“ eine scharfe
gesetzliche Regelung gegen die illegale Touristenvermietung. Eigentlich.
Seit 2014 [1][und einer Verschärfung 2018] ist die Umwandlung von Wohnraum
in Ferienappartements in Berlin reguliert. Wer eine Wohnung an
Tourist:innen vermieten will, muss dies beantragen und erhält dann eine
Registriernummer, die in Anzeigen zwingend anzugeben ist. Genehmigt werden
aber lediglich Vermietungen von einzelnen Zimmern oder von ganzen Wohnungen
an weniger als 90 Tagen im Jahr. Ganzjährige, rein touristische
Ferienwohnungen sind außerhalb von Gewerberäumen nicht zulässig.
Nur: Diejenigen, die mit Wohnungen noch mehr Geld machen wollen als durch
überhöhte Miete, ficht das nicht an. Zwischen 2018 und 2022 wurden
lediglich 3.400 Anträge auf die Nutzung von Ferienwohnungen gestellt. Dem
gegenüber stehen laut Deutschem Ferienwohnungsverband [2][mehr als 38.000
Ferienwohnungen in der Stadt]. Es gibt also ein riesiges gesetzliches
Vollzugsdefizit – doch Law-and-order-Parteien wie die regierende CDU
beschäftigen sich lieber mit nicht verzolltem Shisha-Tabak.
Anträge zu bearbeiten, Registriernummern zu vergeben und illegale
Ferienwohnungen zu verfolgen, obliegt den Bezirken. Doch deren Ressourcen
sind knapp. Für eigene Internetrecherchen etwa beim
[3][Rechtsbruch-Unterstützer-Portal Airbnb] fehlen ausreichend
Mitarbeiter:innen, ebenso wie für Vor-Ort-Kontrollen.
Dennoch ist man nicht untätig: Bis 2022 wurden mehr als 6.000 ehemalige
Ferienwohnungen wieder in normale Mietwohnungen umgewandelt, viele weitere
Verfahren eröffnet. Verhängt wurden Bußgelder in Höhe von 7,4 Millionen
Euro, von denen etwa ein Drittel eingetrieben wurde.
Doch all das kommt einem Kampf gegen Windmühlen gleich, die Zahl der
Ferienwohnungen hat sich von 2018 mit geschätzt 20.000 bis heute fast
verdoppelt. Helfen würde eine Kooperationsbereitschaft von Airbnb, [4][was
aber ein kühner Traum ist]. Eine Lösung wäre eine [5][Software für eine
automatisierte Auswertung] öffentlich zugänglicher Daten der
Onlineplattformen, mit der sich illegale Angebote ohne gültige
Registriernummer leicht herausfiltern ließen. Weil der Senat hier untätig
bleibt, sind einige Bezirke in dieser Richtung aktiv geworden.
Trotzdem muss die Angst der Ferienwohnungsvermieter nicht allzu groß sein:
Ausreichend Personal werden die Bezirke weiterhin nicht haben. Einige
Berliner Mietaktivist:innen nehmen die Sache daher selbst in die Hand
und knacken Schlüsselboxen.
12 Apr 2025
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## AUTOREN
Erik Peter
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