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# taz.de -- Bundeskartellamt gegen Booking.com: Kein Urlaub mit Bestpreisklause…
> Das Bundeskartellamt hat dem Hotel-Buchungsportal untersagt, den
> Wettbewerb mit Bestpreisklauseln zu beschränken. Booking.com kündigt eine
> Beschwerde an.
Bild: Schön billig?
Berlin afp | Das Bundeskartellamt geht gegen einen weiteren Anbieter von
Hotelbuchungen im Internet vor: Die Behörde verbot dem Portal Booking.com
die sogenannten Bestpreisklauseln, wie sie am Mittwoch in Bonn mitteilte.
Bis zum 31. Januar müsse Booking die Klauseln „vollständig“ streichen.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, die Klauseln beschränkten den
Wettbewerb. „Ein erkennbarer Vorteil für den Verbraucher“ sei damit zudem
nicht verbunden.
Dem Wettbewerber HRS hatte das Kartellamt die Bestpreisklauseln bereits
verboten; das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung
bereits. Auch gegen den dritten großen Anbieter auf dem deutschen Markt,
das Portal Expedia, läuft ein Verfahren des Kartellamtes.
Durch Bestpreisklauseln lassen sich Internetportale von Hoteliers im
Gegenzug für ihre Vermarktungsleistung verbindlich zusichern, dass diese
ihre freien Zimmer nirgendwo günstiger oder zu anderweitig besseren
Konditionen anbieten. Sie wollen damit ausschließen, dass Verbraucher bei
Konkurrenten oder bei Direktbuchungen in den teilnehmenden Hotels auf
günstigere Angebote stoßen.
Gegen diese Klauseln von Booking hatte der Hotelverband Deutschland (IHA)
geklagt. Das Kartellamt mahnte Booking bereits im März ab; das Unternehmen
fasste seine Klauseln daraufhin enger: Die Hotels dürfen seitdem ihre
Zimmer auf anderen Portalen preiswerter anbieten, der Preis auf der
hoteleigenen Website darf aber nicht niedriger sein als bei Booking. Doch
auch diese Praxis untersagte das Kartellamt nun.
„Auch diese engen Bestpreisklauseln beschränken sowohl den Wettbewerb
zwischen bestehenden Portalen als auch zwischen den Hotels selbst“,
erklärte Behördenpräsident Mundt. Der Anreiz für ein Hotel, seine Preise
auf einem Portal zu senken, sei sehr gering, wenn es gleichzeitig im
eigenen Online-Vertrieb höhere Preise ausweisen müssen. Zudem werde der
Marktzutritt neuer Plattformanbieter erheblich erschwert. Daher sei mit den
Bestpreisklauseln auch kein erkennbarer Vorteil für den Verbraucher
verbunden.
## Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe
Sollte Booking.com an den Bestpreisklauseln festhalten, würde das
Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Bußgeld in bis zu
dreistelliger Millionenhöhe geahndet werden könnte, teilte der Hotelverband
Deutschland mit. „Wir begrüßen das konsequente und umfassende Einschreiten
des Bundeskartellamts außerordentlich“, erklärte
Hotelverbands-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.
Booking kündigte umgehend an, die beanstandeten Klauseln ab sofort
auszusetzen. Das Unternehmen werde aber gegen die Entscheidung Beschwerde
einlegen; zuständig ist das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das
Bundeskartellamt sei die „einzige Wettbewerbsbehörde in ganz Europa“, die
Online-Reisevermittlern die engen Bestpreisklauseln untersage, erklärte
Booking.
In elf weiteren Ländern in Europa hätten die Behörden keine Bedenken gegen
diese Klauseln. Der deutsche Markt unterscheide sich nicht wesentlich von
dem in Frankreich, Italien oder Schweden. Das Bundeskartellamt habe es
versäumt, sich mit den Wettbewerbsbehörden in Europa abzustimmen, monierte
das Unternehmen.
Preisvergleichs- und Buchungsplattformen im Internet haben als
Vertriebskanal auch in der Hotelbranche enorm an Bedeutung gewonnen. Das
Kartellamt erklärte, es stehe in diesem Bereich mit anderen europäischen
Wettbewerbsbehörden und der EU-Kommission in engem Kontakt und beteilige
sich im kommenden Jahr an einer Auswertung von Kartellmaßnahmen auf den
europäischen Hotelportalmärkten.
Booking ist eine in Amsterdam ansässige Tochter der US-Gruppe Priceline.
Das Unternehmen betreibt nach eigenen Angaben Büros in mehr als 60 Ländern
und vermittelt Hotelzimmer in mehr als 200 Staaten.
23 Dec 2015
## TAGS
Bundeskartellamt
Hotel
Wettbewerb
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