# taz.de -- Bundeskartellamt gegen Booking.com: Kein Urlaub mit Bestpreisklause… | |
> Das Bundeskartellamt hat dem Hotel-Buchungsportal untersagt, den | |
> Wettbewerb mit Bestpreisklauseln zu beschränken. Booking.com kündigt eine | |
> Beschwerde an. | |
Bild: Schön billig? | |
Berlin afp | Das Bundeskartellamt geht gegen einen weiteren Anbieter von | |
Hotelbuchungen im Internet vor: Die Behörde verbot dem Portal Booking.com | |
die sogenannten Bestpreisklauseln, wie sie am Mittwoch in Bonn mitteilte. | |
Bis zum 31. Januar müsse Booking die Klauseln „vollständig“ streichen. | |
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, die Klauseln beschränkten den | |
Wettbewerb. „Ein erkennbarer Vorteil für den Verbraucher“ sei damit zudem | |
nicht verbunden. | |
Dem Wettbewerber HRS hatte das Kartellamt die Bestpreisklauseln bereits | |
verboten; das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung | |
bereits. Auch gegen den dritten großen Anbieter auf dem deutschen Markt, | |
das Portal Expedia, läuft ein Verfahren des Kartellamtes. | |
Durch Bestpreisklauseln lassen sich Internetportale von Hoteliers im | |
Gegenzug für ihre Vermarktungsleistung verbindlich zusichern, dass diese | |
ihre freien Zimmer nirgendwo günstiger oder zu anderweitig besseren | |
Konditionen anbieten. Sie wollen damit ausschließen, dass Verbraucher bei | |
Konkurrenten oder bei Direktbuchungen in den teilnehmenden Hotels auf | |
günstigere Angebote stoßen. | |
Gegen diese Klauseln von Booking hatte der Hotelverband Deutschland (IHA) | |
geklagt. Das Kartellamt mahnte Booking bereits im März ab; das Unternehmen | |
fasste seine Klauseln daraufhin enger: Die Hotels dürfen seitdem ihre | |
Zimmer auf anderen Portalen preiswerter anbieten, der Preis auf der | |
hoteleigenen Website darf aber nicht niedriger sein als bei Booking. Doch | |
auch diese Praxis untersagte das Kartellamt nun. | |
„Auch diese engen Bestpreisklauseln beschränken sowohl den Wettbewerb | |
zwischen bestehenden Portalen als auch zwischen den Hotels selbst“, | |
erklärte Behördenpräsident Mundt. Der Anreiz für ein Hotel, seine Preise | |
auf einem Portal zu senken, sei sehr gering, wenn es gleichzeitig im | |
eigenen Online-Vertrieb höhere Preise ausweisen müssen. Zudem werde der | |
Marktzutritt neuer Plattformanbieter erheblich erschwert. Daher sei mit den | |
Bestpreisklauseln auch kein erkennbarer Vorteil für den Verbraucher | |
verbunden. | |
## Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe | |
Sollte Booking.com an den Bestpreisklauseln festhalten, würde das | |
Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Bußgeld in bis zu | |
dreistelliger Millionenhöhe geahndet werden könnte, teilte der Hotelverband | |
Deutschland mit. „Wir begrüßen das konsequente und umfassende Einschreiten | |
des Bundeskartellamts außerordentlich“, erklärte | |
Hotelverbands-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. | |
Booking kündigte umgehend an, die beanstandeten Klauseln ab sofort | |
auszusetzen. Das Unternehmen werde aber gegen die Entscheidung Beschwerde | |
einlegen; zuständig ist das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das | |
Bundeskartellamt sei die „einzige Wettbewerbsbehörde in ganz Europa“, die | |
Online-Reisevermittlern die engen Bestpreisklauseln untersage, erklärte | |
Booking. | |
In elf weiteren Ländern in Europa hätten die Behörden keine Bedenken gegen | |
diese Klauseln. Der deutsche Markt unterscheide sich nicht wesentlich von | |
dem in Frankreich, Italien oder Schweden. Das Bundeskartellamt habe es | |
versäumt, sich mit den Wettbewerbsbehörden in Europa abzustimmen, monierte | |
das Unternehmen. | |
Preisvergleichs- und Buchungsplattformen im Internet haben als | |
Vertriebskanal auch in der Hotelbranche enorm an Bedeutung gewonnen. Das | |
Kartellamt erklärte, es stehe in diesem Bereich mit anderen europäischen | |
Wettbewerbsbehörden und der EU-Kommission in engem Kontakt und beteilige | |
sich im kommenden Jahr an einer Auswertung von Kartellmaßnahmen auf den | |
europäischen Hotelportalmärkten. | |
Booking ist eine in Amsterdam ansässige Tochter der US-Gruppe Priceline. | |
Das Unternehmen betreibt nach eigenen Angaben Büros in mehr als 60 Ländern | |
und vermittelt Hotelzimmer in mehr als 200 Staaten. | |
23 Dec 2015 | |
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