# taz.de -- Gericht kippt Hauptstadtzulage | |
> Abstandsgebot zwischen Besoldungsstufen ist laut Urteil nicht gewahrt | |
Die 2020 für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A13 eingeführte sogenannte | |
Hauptstadtzulage ist nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts | |
verfassungswidrig. Die Zulage in Höhe von 150 Euro monatlich verstößt | |
demnach gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot. Schon der | |
Landesrechnungshof hatte die Zulage bei seinem Jahresbericht Ende November | |
zwar nicht als rechtswidrig, aber als – gemessen an ihren Zielen – | |
unwirksam eingestuft. | |
Die Hauptstadtzulage war vor allem auf Drängen der SPD zustande gekommen | |
und geht an rund 90 Prozent der Landesbeschäftigten. Ausgenommen sind | |
Mitarbeiter in Einkommensgruppen über A13, wo es je nach Erfahrungsstufe | |
4.200 bis über 5.500 Euro monatlich gibt. Ziel war es, den Landesdienst | |
attraktiver zu machen, der in Berlin in unmittelbarer Konkurrenz zu vielen | |
Bundesbehörden ist. | |
Geklagt hatte ein Beamter, der erst in der Stufe A14, dann A15 eingeordnet | |
war. Er wehrte sich dagegen, dass er trotzdem nun nicht mehr verdiente als | |
jemand in A13. Damit sah er das besoldungsrechtliche Abstandsgebot nicht | |
mehr erfüllt. Das Verwaltungsgericht folgte seiner Auffassung: Es wies auf | |
die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hin, nach der das | |
Abstandsgebot einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des | |
Berufsbeamtentums und damit ein verfassungsrechtliches Gebot darstelle. Das | |
untersage dem Gesetzgeber, den Abstand zwischen Besoldungsgruppen infolge | |
von Einzelmaßnahmen einzuebnen oder deutlich abzuschmelzen. (dpa, taz) | |
6 Dec 2023 | |
## AUTOREN | |
Stefan Alberti | |
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