# taz.de -- Höchstes Gericht bestätigt Verbot | |
> Berliner Gesetz gegen Umwandlung in Ferienwohnungen und dauerhafte | |
> Airbnb-Apartments ist rechtens | |
Von Christian Rath | |
Das Berliner Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum bleibt | |
bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einen entsprechenden | |
Beschluss veröffentlicht. Darin wies es eine Richtervorlage als | |
„unzulässig“ zurück, die das Gesetz für verfassungswidrig hielt. Das | |
grundsätzliche Verbot von Ferienwohnungen und dauerhaften Airbnb-Apartments | |
bleibt damit bis auf weiteres in Kraft. | |
Die rot-schwarze Koalition unter Klaus Wowereit (SPD) hatte das | |
„Zweckentfremdungs-Verbotsgesetz“ vor rund neun Jahren beschlossen. Der | |
Senat wollte so rund 20.000 zusätzliche Wohnungen für den angespannten | |
Berliner Wohnungsmarkt mobilisieren. Seit 2014 dürfen Wohnungen in Berlin | |
daher nicht mehr in Ferienwohnungen und dauerhaft genutzte Airbnb-Angebote | |
umgewandelt werden. Genehmigungen gibt es in der Regel nur für die | |
vorübergehende oder teilweise Umnutzung von Wohnungen. | |
Umstritten war das Gesetz vor allem, weil es die Umwandlung von Wohnungen | |
nicht nur für die Zukunft verbot, sondern auch bestehende Ferienwohnungen | |
betraf. Hier gewährte das Gesetz nur zwei Jahre Aufschub bis 2016. | |
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hielt das Berliner | |
Gesetz daher für verfassungswidrig. Der Eingriff in das Eigentum sei | |
unverhältnismäßig. Der Gesetzgeber habe das öffentliche Interesse an | |
zusätzlichem Wohnraum zu hoch und das Interesse der Eigentümer:innen | |
an ihrem Business zu gering bewertet. Außerdem sei das Vertrauen der | |
Eigentümer:innen in das Fortbestehen der Rechtslage enttäuscht worden. | |
Das OVG legte dem Bundesverfassungsgericht im April 2017 fünf konkrete | |
Fälle zur Prüfung vor. | |
In allen Fällen wurde die Berliner Vorlage nun von einer (mit drei | |
Richter:innen besetzten) Kammer des Bundesverfassungsgerichts für | |
unzulässig erklärt. Das OVG sei schon daran gescheitert, überzeugend zu | |
begründen, warum das Gesetz verfassungswidrig sein soll. Die Einschätzung | |
des OVG wird dabei nicht für falsch erklärt, vielmehr werden den | |
Richter:innen handwerkliche Mängel vorgeworfen. | |
Im Kern geht es um die Frage, ob sich die Lage für die Vermieter:innen | |
von Ferienwohnungen durch das Zweckentfremdungsgesetz überhaupt | |
verschlechtert hat. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn der gewerbliche | |
Betrieb von Ferienwohnungen und Airbnb-Apartments schon vorher nach dem | |
Bauplanungsrecht verboten war. „Hierzu führt das Oberverwaltungsgericht | |
jedoch nichts aus“, heißt es brüsk im Karlsruher Beschluss. | |
Tatsächlich ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Ferienwohnungen | |
schon lange umstritten. In Wohngebieten dürfte sie unzulässig sein. Zwar | |
versuchte die Bundesregierung 2017 eine Klärung, die aber nur zu neuen | |
Kontroversen führte. | |
Damit bleibt die Frage ungeklärt, ob das Land Berlin auch bestehende | |
Ferienwohnungen grundsätzlich verbieten durfte. Die Karlsruher | |
Richter:innen ließen aber nicht erkennen, dass sie die Einschätzung des | |
OVG teilen, derzufolge das Gesetz verfassungswidrig ist. | |
2 Jun 2022 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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