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# taz.de -- Höchstes Gericht bestätigt Verbot
> Berliner Gesetz gegen Umwandlung in Ferienwohnungen und dauerhafte
> Airbnb-Apartments ist rechtens
Von Christian Rath
Das Berliner Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum bleibt
bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einen entsprechenden
Beschluss veröffentlicht. Darin wies es eine Richtervorlage als
„unzulässig“ zurück, die das Gesetz für verfassungswidrig hielt. Das
grundsätzliche Verbot von Ferienwohnungen und dauerhaften Airbnb-Apartments
bleibt damit bis auf weiteres in Kraft.
Die rot-schwarze Koalition unter Klaus Wowereit (SPD) hatte das
„Zweckentfremdungs-Verbotsgesetz“ vor rund neun Jahren beschlossen. Der
Senat wollte so rund 20.000 zusätzliche Wohnungen für den angespannten
Berliner Wohnungsmarkt mobilisieren. Seit 2014 dürfen Wohnungen in Berlin
daher nicht mehr in Ferienwohnungen und dauerhaft genutzte Airbnb-Angebote
umgewandelt werden. Genehmigungen gibt es in der Regel nur für die
vorübergehende oder teilweise Umnutzung von Wohnungen.
Umstritten war das Gesetz vor allem, weil es die Umwandlung von Wohnungen
nicht nur für die Zukunft verbot, sondern auch bestehende Ferienwohnungen
betraf. Hier gewährte das Gesetz nur zwei Jahre Aufschub bis 2016.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hielt das Berliner
Gesetz daher für verfassungswidrig. Der Eingriff in das Eigentum sei
unverhältnismäßig. Der Gesetzgeber habe das öffentliche Interesse an
zusätzlichem Wohnraum zu hoch und das Interesse der Eigentümer:innen
an ihrem Business zu gering bewertet. Außerdem sei das Vertrauen der
Eigentümer:innen in das Fortbestehen der Rechtslage enttäuscht worden.
Das OVG legte dem Bundesverfassungsgericht im April 2017 fünf konkrete
Fälle zur Prüfung vor.
In allen Fällen wurde die Berliner Vorlage nun von einer (mit drei
Richter:innen besetzten) Kammer des Bundesverfassungsgerichts für
unzulässig erklärt. Das OVG sei schon daran gescheitert, überzeugend zu
begründen, warum das Gesetz verfassungswidrig sein soll. Die Einschätzung
des OVG wird dabei nicht für falsch erklärt, vielmehr werden den
Richter:innen handwerkliche Mängel vorgeworfen.
Im Kern geht es um die Frage, ob sich die Lage für die Vermieter:innen
von Ferienwohnungen durch das Zweckentfremdungsgesetz überhaupt
verschlechtert hat. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn der gewerbliche
Betrieb von Ferienwohnungen und Airbnb-Apartments schon vorher nach dem
Bauplanungsrecht verboten war. „Hierzu führt das Oberverwaltungsgericht
jedoch nichts aus“, heißt es brüsk im Karlsruher Beschluss.
Tatsächlich ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Ferienwohnungen
schon lange umstritten. In Wohngebieten dürfte sie unzulässig sein. Zwar
versuchte die Bundesregierung 2017 eine Klärung, die aber nur zu neuen
Kontroversen führte.
Damit bleibt die Frage ungeklärt, ob das Land Berlin auch bestehende
Ferienwohnungen grundsätzlich verbieten durfte. Die Karlsruher
Richter:innen ließen aber nicht erkennen, dass sie die Einschätzung des
OVG teilen, derzufolge das Gesetz verfassungswidrig ist.
2 Jun 2022
## AUTOREN
Christian Rath
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