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# taz.de -- Pop-up-Radwege bleiben
> OVG Berlin-Brandenburg entscheidet, dass die temporären Radstreifen
> vorerst nicht abgebaut werden müssen. Ein endgültiges Urteil steht aber
> noch aus
Von Anja Krüger
Die temporären Radwege in Berlin können erst einmal bleiben. Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die
sogenannten Pop-up-Bikelanes in der Hauptstadt vorerst nicht zurückgebaut
werden müssen. Damit haben die Richter:innen einen Eilbeschluss des
Verwaltungsgerichts Berlin aus dem vergangenen September aufgehoben, der
den Abbau verfügt hatte. Die Vollstreckung hatte das OVG bereits im Oktober
ausgesetzt.
Zu Beginn der Coronakrise war Berlin – vor allem der Bezirk Kreuzberg –
bundesweit Vorreiter bei der zügigen Anlage provisorischer Radstreifen auf
Straßen, die mit Baken und Farbmarkierungen gekennzeichnet sind. Begründet
wurde das mit dem gestiegenen Platzbedarf von Radfahrer:innen im Zuge der
Pandemie. Dagegen vor Gericht gezogen ist ein AfD-Politiker. Der Vorwurf:
Der Senat hat nicht ausreichend begründet, warum die Anlagen notwendig
sind. Denn Radwege dürfen der geltenden Bundesgesetzgebung nach nur
geschaffen werden, wenn es eine ganz konkrete Gefahrenlage gibt. Die
erforderlichen Nachweise hat die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz unter anderem durch Vorlage von Unfallstatistiken
und Verkehrszählungen in dem Verfahren vorgelegt, teilte das OVG mit. Die
Trennung des Rad- vom Autoverkehr sei ein öffentlicher Belang, der die
privaten Interessen des Klägers überwiege, sich in gewohnter Weise durch
das Stadtgebiet bewegen zu können. Das Urteil ist nicht anfechtbar. Es
steht aber noch das Hauptverfahren aus, in dem endgültig entschieden wird,
ob die Pop-up-Wege bleiben. Die Senatsverwaltung für Verkehr wertet die
Entscheidung des OVG als gutes Signal für den Ausgang des Verfahrens. „Das
Gericht hat alle unsere Erwägungen für die Anordnung als zutreffend
gewertet“, teilte sie mit.
Die Fahrradinitiative Chanching Cities begrüßte das Urteil und kritisierte
gleichzeitig die bestehende Gesetzeslage. „Es kann nicht sein, dass Berlin
nur dort Radwege einrichten darf, wo Menschen zu Schaden gekommen sind“,
sagte Ragnhild Sørensen von Changing Cities. „Hier muss dringend auf
Bundesebene nachgebessert werden.“
8 Jan 2021
## AUTOREN
Anja Krüger
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