| # taz.de -- Ex-Bamf-Chefin unzulässig vorverurteilt | |
| Aus Bremen Benno Schirrmeister | |
| Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die ehemalige Chefin der Außenstelle des | |
| Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Ulrike B., unzulässig in | |
| den Medien vorverurteilt. Zu dieser Einsicht ist das Bremer | |
| Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss | |
| gekommen. Auch hätten bislang unbekannte DezernentInnen der Anklagebehörde | |
| durch im März auf Zeit-Online veröffentlichte Plaudereien „ein | |
| ehrenrühriges Bild“ der Beschuldigten im vermeintlichen Bamf-Skandal | |
| gezeichnet. Das sei keineswegs durch das Informationsinteresse der | |
| Öffentlichkeit gedeckt gewesen, stellten die Richter klar. | |
| In Bremen ermittelt eine 36-köpfige Ermittlungsgruppe zum „Bamf-Skandal“ �… | |
| der sich mehr und mehr verflüchtigt. Nachdem sich der Anfangsverdacht | |
| zerschlagen hatte, Ulrike B. könnte Asylbescheide gegen Geld ausgestellt | |
| haben, tischten anonyme Ermittler einem Zeit-Journalisten im März eine | |
| bizarre Lovestory über sie und einen Hildesheimer Anwalt als Motiv auf. Die | |
| nicht stimmte. Auch gibt es mittlerweile keine Hinweise auf illegales | |
| Verwaltungshandeln mehr. Eine intensive Prüfung der Bremer Bescheide hat | |
| eine unterdurchschnittliche Fehlerquote von 0,9 Prozent ergeben. | |
| Die Staatsanwaltschaft Bremen äußerte sich auf Anfrage nicht. „Uns ist kein | |
| Fall bekannt, in dem ein Gericht so dezidiert festgestellt hätte, dass die | |
| Staatsanwaltschaft Verantwortung dafür trägt, was die Presse schreibt“, | |
| teilte die Berliner Kanzlei Eisenberg und König mit, die Ulrike B. | |
| vertritt. Die anonymen Ermittler wurden inzwischen angezeigt. Der Verdacht: | |
| Verleumdung und üble Nachrede. | |
| 10 May 2019 | |
| ## AUTOREN | |
| Benno Schirrmeister | |
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