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# taz.de -- Ex-Bamf-Chefin unzulässig vorverurteilt
Aus Bremen Benno Schirrmeister
Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die ehemalige Chefin der Außenstelle des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Ulrike B., unzulässig in
den Medien vorverurteilt. Zu dieser Einsicht ist das Bremer
Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss
gekommen. Auch hätten bislang unbekannte DezernentInnen der Anklagebehörde
durch im März auf Zeit-Online veröffentlichte Plaudereien „ein
ehrenrühriges Bild“ der Beschuldigten im vermeintlichen Bamf-Skandal
gezeichnet. Das sei keineswegs durch das Informationsinteresse der
Öffentlichkeit gedeckt gewesen, stellten die Richter klar.
In Bremen ermittelt eine 36-köpfige Ermittlungsgruppe zum „Bamf-Skandal“ �…
der sich mehr und mehr verflüchtigt. Nachdem sich der Anfangsverdacht
zerschlagen hatte, Ulrike B. könnte Asylbescheide gegen Geld ausgestellt
haben, tischten anonyme Ermittler einem Zeit-Journalisten im März eine
bizarre Lovestory über sie und einen Hildesheimer Anwalt als Motiv auf. Die
nicht stimmte. Auch gibt es mittlerweile keine Hinweise auf illegales
Verwaltungshandeln mehr. Eine intensive Prüfung der Bremer Bescheide hat
eine unterdurchschnittliche Fehlerquote von 0,9 Prozent ergeben.
Die Staatsanwaltschaft Bremen äußerte sich auf Anfrage nicht. „Uns ist kein
Fall bekannt, in dem ein Gericht so dezidiert festgestellt hätte, dass die
Staatsanwaltschaft Verantwortung dafür trägt, was die Presse schreibt“,
teilte die Berliner Kanzlei Eisenberg und König mit, die Ulrike B.
vertritt. Die anonymen Ermittler wurden inzwischen angezeigt. Der Verdacht:
Verleumdung und üble Nachrede.
10 May 2019
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
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