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# taz.de -- Warten auf Wohngeld
> Die lange Bearbeitungszeit der Bremer Wohngeldstelle treibe Menschen in
> die Verschuldung, sagt der Erwerbslosenverband. Ein Bundesgesetz sei
> schuld an der Antragswelle, verteidigt sich der Senat
Von Alina Götz
Die lange Bearbeitungsdauer der Wohngeldstelle treibe Menschen in die
Verschuldung, beklagt der Bremer Erwerbslosenverband (BEV). Zwei Familien
hatten sich gemeldet, die seit Dezember 2017 auf die Bearbeitung ihres
Antrags warten, sagt Herbert Thomsen vom BEV: „Offensichtlich ist die
Personalausstattung der Wohngeldstelle viel zu knapp bemessen.“
Beim Senator für Bau ist das Problem der langen Wartezeiten bekannt. „Uns
geht es genauso wie allen anderen Städten“, sagt Sprecher Jens Tittmann.
Grund dafür sei eine Gesetzesnovelle des Bundes von 2016. „Diese macht es
mehr Menschen möglich, Wohngeld zu beziehen. Aber niemand wusste, wie viele
es wirklich werden würden“, erklärt Tittmann. Die Wohngeldstelle sei
lawinenartig überrannt worden, man habe versucht, dem Antragsberg durch
neue Stellen und Aushilfskräfte aus Verwaltung und Finanzressort gerecht zu
werden. „Bremerhaven schließt jetzt sogar für 14 Tage ihre Stelle, um den
Stau wegzuarbeiten.“
Mitglieder beider Familien, die sich beim BEV gemeldet haben, hätten nach
längerer Erwerbslosigkeit wieder einen Job gefunden. Bei mehreren Kindern
reiche das Einkommen jedoch nicht für den Lebensunterhalt aus, berichtet
der Verband. Die Kombination aus Lohn, Kindergeld und Wohngeld bedeute
einen höheren Lebensstandard als die Aufstockung durch Hartz IV.
Solange sie auf das Wohngeld warten, liege das Einkommen beider Familien
jedoch unter dem Hartz-IV-Satz. Damit leben die Familien in unverschuldeter
Armut. Thomsen fordert nun „diese Mängel, die ausschließlich zu Lasten von
Geringverdiener*innen gehen“, schnellstmöglich zu beseitigen.
Bis Ende des Jahres wolle Bremen den „Überhang bestmöglich abgearbeitet“
haben, so Tittmann. Die aufgestockten Stellen werden bleiben, die Aushilfen
dagegen nicht. In unkomplizierten Fällen solle die Wartezeit dann künftig
einen Monat betragen. Die beiden Familien und akut Betroffene können sich
also auf drei weitere Monate unterhalb des Existenzminimums einstellen.
17 Sep 2018
## AUTOREN
Alina Götz
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