# taz.de -- Höchststrafe für die NPD | |
> URTEIL Nicht wichtig genug: Karlsruhe lehnt Verbot der rechtsextremen | |
> Partei ab, weil sie zu wenig Relevanz habe | |
Bild: Nächstes Thema, bitte: Die Karlsruher VerfassungsrichterInnen am Diensta… | |
KARLSRUHE taz |Auch im zweiten Anlauf ist das NPD-Verbot gescheitert. Das | |
Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag den entsprechenden Antrag des | |
Bundesrats ab. Diesmal gab es aber keine Probleme mit staatlichen V-Leuten | |
in der Partei. Vielmehr sah das Gericht nach langer Beratung die | |
Anforderungen des Grundgesetzes nicht erfüllt. Die NPD verfolge zwar | |
eindeutig verfassungsfeindliche Ziele, so die Richter, sie missachte die | |
Menschenwürde von Ausländern und eingebürgerten Deutschen und verletze das | |
Demokratieprinzip. Die NPD sei aber derzeit nicht relevant genug, um mit | |
einem Parteiverbot aus dem politischen Geschehen ausgeschlossen zu werden. | |
Möglicherweise muss die Partei aber bald mit einem Ausschluss aus der | |
staatlichen Parteienfinanzierung rechnen. Die Richter stellten zwar klar, | |
dass das „Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Form“ jede Behinderung einer | |
nicht verbotenen Partei verbiete. Doch dann folgt im Urteil der Hinweis, | |
dass der „verfassungsändernde Gesetzgeber“ ja durchaus das Grundgesetz | |
ändern könne. Das heißt, Bundestag und Bundesrat könnten mit | |
Zweidrittelmehrheit beschließen, dass verfassungswidrige Parteien, die | |
mangels Relevanz nicht verboten werden, kein Geld vom Staat mehr bekommen. | |
2015 hatte die NPD Anspruch auf über eine Million Euro. Der | |
rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner, forderte umgehend, die | |
NPD müsse jetzt finanziell „ausgetrocknet“ werden. chr | |
▶Schwerpunkt | |
18 Jan 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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