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# taz.de -- Höchststrafe für die NPD
> URTEIL Nicht wichtig genug: Karlsruhe lehnt Verbot der rechtsextremen
> Partei ab, weil sie zu wenig Relevanz habe
Bild: Nächstes Thema, bitte: Die Karlsruher VerfassungsrichterInnen am Diensta…
KARLSRUHE taz |Auch im zweiten Anlauf ist das NPD-Verbot gescheitert. Das
Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag den entsprechenden Antrag des
Bundesrats ab. Diesmal gab es aber keine Probleme mit staatlichen V-Leuten
in der Partei. Vielmehr sah das Gericht nach langer Beratung die
Anforderungen des Grundgesetzes nicht erfüllt. Die NPD verfolge zwar
eindeutig verfassungsfeindliche Ziele, so die Richter, sie missachte die
Menschenwürde von Ausländern und eingebürgerten Deutschen und verletze das
Demokratieprinzip. Die NPD sei aber derzeit nicht relevant genug, um mit
einem Parteiverbot aus dem politischen Geschehen ausgeschlossen zu werden.
Möglicherweise muss die Partei aber bald mit einem Ausschluss aus der
staatlichen Parteienfinanzierung rechnen. Die Richter stellten zwar klar,
dass das „Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Form“ jede Behinderung einer
nicht verbotenen Partei verbiete. Doch dann folgt im Urteil der Hinweis,
dass der „verfassungsändernde Gesetzgeber“ ja durchaus das Grundgesetz
ändern könne. Das heißt, Bundestag und Bundesrat könnten mit
Zweidrittelmehrheit beschließen, dass verfassungswidrige Parteien, die
mangels Relevanz nicht verboten werden, kein Geld vom Staat mehr bekommen.
2015 hatte die NPD Anspruch auf über eine Million Euro. Der
rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner, forderte umgehend, die
NPD müsse jetzt finanziell „ausgetrocknet“ werden. chr
▶Schwerpunkt
18 Jan 2017
## AUTOREN
Christian Rath
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