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# taz.de -- Gentests an Embryonen: Europa, wie hältst du's mit der PID?
> In Italien ist sie verboten, in Finnland nicht gesetzlich geregelt, in
> Großbritannien zulässig. Eine eingeschränkte Zulassung der PID führt in
> Europa nicht zu Massennachfragen.
Bild: Kleinste Eingriffe mit großer gesellschaftlicher Wirkung: Präimplantati…
BERLIN taz | Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) handelt es sich um
Gentests an künstlich erzeugten Embryonen. Untersucht wird auf
Erbkrankheiten, und zwar vor der Einpflanzung des Embryos in den
Mutterleib.
Um PID durchführen zu können, muss ein konkreter Verdacht vorliegen,
erklärt der Berliner Gynäkologe Matthias Bloechle, der als einer der
wenigen Mediziner in Deutschland PID anbietet: "Es gibt tausende
genetischer Defekte, da kann man nicht blind irgendwelche Erkrankungen
untersuchen.
PID ist eine gezielte Diagnostik auf eine gezielte Erkrankung." In Anspruch
genommen wird PID von Eltern, die selbst einen Gendefekt haben und mithilfe
der PID die Gefahr einer Totgeburt oder eines schwer kranken Kindes
verringern wollen.
Die rechtlichen Bestimmungen in Europa zur PID sind unterschiedlich. In
Deutschland war man jahrelang davon ausgegangen, dass PID verboten sei,
obwohl das nirgendwo explizit so stand. Dann entschied der
Bundesgerichtshof im Juli nach der Selbstanzeige des Arztes Matthias
Bloechle, dass die PID keinen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz
darstelle. Ohne Neuregelung darf die PID also durchgeführt werden.
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
bietet eine Übersicht zum Umgang mit PID in Europa. Danach sind die
Gentests in Italien verboten, in Finnland bislang gar nicht gesetzlich
geregelt, dafür aber in Großbritannien bis zum 14. Tag der
Embryo-Entwicklung zulässig.
In den meisten Ländern mit PID-Erlaubnis gibt es jedoch Einschränkungen: So
ist PID in Dänemark nur zulässig bei bekanntem erheblichem Risiko der
Übertragung einer schwerwiegenden Erbkrankheit, oder um schwerwiegende
Chromosomenanomalien aufzudecken oder auszuschließen. Seit 2004 ist PID
zudem erlaubt, damit ein geeignetes Spendergeschwisterkind für ein bereits
geborenes, aber todkrankes Kind geboren werden kann. Ärzte in Dänemark
müssen die PID innerhalb eines Monats einer staatlichen Stelle melden.
In Frankreich ist PID nur in Ausnahmefällen zugelassen: Ein Arzt aus einem
multidisziplinären Zentrum für pränatale Diagnostik muss dazu ein "hohes
Risiko der Übertragung einer besonders ernsthaften, unheilbaren genetischen
Erkrankung" bestätigen. Die Durchführung der PID erfolgt in Fachzentren für
Pränataldiagnostik - nach der Bewertung durch eine Ethikkommission.
PID hat im europäischen Ausland weder zur Massennachfrage noch zu einer
hierzulande häufig befürchteten Menschenzucht geführt. Nach Angaben der
Europäischen Gesellschaft für menschliche Reproduktion und Embryologie
(ESHRE) wurde PID im Jahr 2007 nach bislang vorliegenden Zahlen europaweit
6.822-mal durchgeführt.
Erfasst wurden dabei Daten aus 17 Ländern, wobei die ESHRE selbst Zweifel
an der Vollständigkeit erhebt. In 3.746 Fällen erfolgte ein
Embryonen-Transfer in den Mutterleib. Knapp die Hälfte dieser Transfers war
erfolgreich, die PID führte in diesen Fällen also zu Schwangerschaften
(1.817). Tatsächlich geboren wurden 898 Kinder.
17 Nov 2010
## AUTOREN
Heike Haarhoff
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