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# taz.de -- Wer mitbestimmen will, soll zahlen
> Die Musikhochschule Hannover zerlegt sich in einem bizarren
> Führungsstreit. Diverse Verwaltungsgerichtsverfahren inklusive. Dafür
> droht renitenten Senatoren fette Rechnung
Bild: Erbaut in Form eines Ohrs: Aber zugehört wird sich an der Hochschule fü…
Von Nadine Conti
Von außen betrachtet wirkt es wie ein Stück aus den Trumpschen USA. Die
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) wird seit mehr
als zwei Jahren von einem erbittert geführten Streit über die Neuwahl eines
Unipräsidenten lahmgelegt. Mit allen Mitteln – von Geschäftsordnungstricks
bis zu Verwaltungsgerichtsverfahren – bekämpfen sich hier zwei Lager. Und
obwohl das eine Lager vor Gericht regelmäßig Recht bekam, zieht es nun im
wirklichen Leben den Kürzeren.
Das niedersächsische Wissenschaftsministerium und die Hochschulleitung
haben sich letzten Endes durchgesetzt. Und die Senatsmitglieder, die anders
abgestimmt haben, darunter auch ein Studierendenvertreter, fürchten, dass
das dicke Ende noch auf sie zukommt – nämlich in Form einer ziemlich teuren
Abrechnung der Anwalts- und Gerichtskosten.
„Die Hochschulleitung hat uns signalisiert, dass wir für einige der
Verwaltungsgerichtsverfahren die Kosten zu übernehmen haben, sofern kein
formeller Senatsbeschluss vorliegt“, bestätigt Professor Stefan Weiss.
Zuerst hatte die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet.
Weiss, der hier für eine Gruppe von sieben Senatsmitgliedern spricht,
findet das unfair. „Alle Verfahren dienten ja letztlich dem gleichen Zweck:
Das zu Unrecht abgebrochene Auswahlverfahren wieder aufzunehmen und die
Präsidentenwahl zu wiederholen. Und dafür gab es sehr wohl einen
entsprechenden Senatsbeschluss.“ Allerdings waren unterwegs immer mal
wieder Eilanträge vonnöten – zum Beispiel, weil die Hochschulleitung sich
weigerte, die Wiederholungswahl auf die Tagesordnung zu setzen. Dazu kann
man aber schwerlich erst einmal den Senat frist- und formgerecht
zusammenrufen.
[1][Doch von vorn: Am 5. Juli 2023 wurde vom Senat der Musikhochschule] ein
neuer Präsident gewählt. Das ist dem niedersächsischen Hochschulgesetz
zufolge die Aufgabe dieses Gremiums, in das Professoren, Vertreter des
Mittelbaus, der Verwaltung und der Studierenden für jeweils zwei Jahre
gewählt werden.
Zur Wahl standen – nach dem üblichen Vorauswahlprozess durch eine
Findungskommission – damals zwei Bewerber: Ein interner, der Violinist und
Vizepräsident Oliver Wille und ein externer, der Musikpädagogik-Professor
Philipp Ahner. Die Wahl fiel knapp mit sieben zu sechs Stimmen auf Ahner.
Sie wurde vom Hochschulrat bestätigt und per Pressemitteilung
bekanntgegeben.
Doch dann brach ein Sturm los. Hochschulangehörige, die dem Wille-Lager
zugerechnet werden, protestierten. Sogar von einer „gestohlenen Wahl“ war
die Rede. Und die Hochschulleitung knickte schnell ein. Man suchte
Formfehler und fand sie. Die Sitzungsleitung hätte durch die noch
amtierende Hochschulpräsidentin oder einen ihrer Stellvertreter übernommen
werden müssen, doch das war nicht geschehen. Das Präsidium der Hochschule
brach das Auswahlverfahren ab.
Dagegen klagten sowohl der eigentlich erfolgreiche Bewerber Ahner als auch
der Senat, der mehrheitlich für ihn gestimmt hatte. Und sie bekamen Recht,
sowohl das Verwaltungsgericht Hannover als auch das Oberverwaltungsgericht
in Lüneburg befanden: Die Hochschulleitung hätte das Verfahren nicht
abbrechen dürfen. Der Formfehler wäre durch eine Wiederholung des
Wahlganges heilbar gewesen.
Um diese Wiederholungswahl rang man dann monatelang. Doch schon die
Versuche, sie auf die Tagesordnung zu hieven, wurden vom Präsidium
torpediert und machten neue Eilverfahren nötig. Als die Wiederholungswahl
im März 2025 endlich stattfand, wurde sie umgehend für ungültig und ihr
Ergebnis für geheim erklärt. Offenbar hatte der Senat wieder einmal nicht
so abgestimmt, wie man sich das wünschte.
In der Zwischenzeit hatte auch das Ministerium das Bewerbungsverfahren für
abgebrochen erklärt – auch darum wurde erneut vor Gericht gestritten, mit
verschiedenen Klägern und durch zwei Instanzen.
Mit dem Beinahe-Präsidenten Philipp Ahner einigte sich das Ministerium
irgendwann außergerichtlich – auf eine Abfindungszahlung, über deren Höhe
man lieber Stillschweigen bewahrt. [2][Die restlichen Verfahren] hatte
irgendwann die Zeit erledigt. Denn im April hat endlich der neue Senat
seine Amtszeit begonnen – und der stimmte so ab, wie vom Ministerium und
seinem Staatskommissar gewünscht. Das Bewerbungsverfahren soll nun ganz neu
aufgerollt werden.
Und die Senatsmitglieder, die vorher auf ihre Wahlentscheidung gepocht
haben, müssen jetzt die Rache mit den Mitteln des Haushaltsrechtes
fürchten. Noch ist unklar, wie viel der Anwalts- und Gerichtskosten auf
Verfahren entfallen, für die kein Senatsbeschluss vorliegt.
Universitätsleitung und Ministerium erklären, dass diese Prüfung noch gar
nicht abgeschlossen ist und man sich zu diesen internen Vorgängen auch
nicht äußern wolle. Möglicherweise tut man das dann auch erst wieder vor
Gericht. Nach friedlicheren Zeiten sieht es an der Musikhochschule
jedenfalls nicht aus.
15 Oct 2025
## LINKS
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## AUTOREN
Nadine Conti
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