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# taz.de -- Senat setzt im Fall Mutombo weiter auf Hinhalten
> 2022 starb ein 64-Jähriger in Berlin an den Folgen eines
> Polizeieinsatzes. Auf Entschädigung warten die Angehörigen noch heute
Von Marco Fründt
Die Ermittlungen im Fall Medard Mutombo, der 2022 nach einem Polizeieinsatz
starb, halten an. Wann ein Abschluss zu erwarten ist, bleibt weiterhin
unklar. Das geht aus der Antwort des Senats auf die Anfrage des
Abgeordneten Vasili Franco (Grüne) hervor, die der taz exklusiv vorliegt.
Der 64-jährige Mutombo, der seit über 20 Jahren in einem Spandauer Wohnheim
für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen lebte, starb laut Obduktion durch
hirnschädigenden Sauerstoffmangel. Ein im August 2024 veröffentlichter
Bericht der Ombudsstelle für das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz
(LADG) wirft der Polizei Diskriminierung wegen Behinderung und Sprache
sowie mehrere Verletzungen der Dienstpflicht vor. Mutombos Tod hätte also
verhindert werden können.
Seit Juni 2024 ermittelt die Staatsanwaltschaft deshalb gegen fünf
Polizeibeamte. Konkret wurde der an Schizophrenie Erkrankte in Bauchlage
fixiert, was das Erstickungsrisiko massiv erhöhe, ohne dass mildere Mittel
geprüft worden seien.
Außerdem sei trotz bekannter Sprachbarriere kein:e
französischsprachige:r Dolmetscher:in hinzugezogen worden. Obwohl
der 64-jährige Kongolese sich in einer akuten psychischen Ausnahmesituation
befunden habe, riefen die Beamten stattdessen Verstärkung. Tatsächlich aber
hätte der Einsatz laut dem LADG-Ombudsstelle abgebrochen werden müssen.
Die Ombudsstelle hält in dem Bericht eine Entschädigungszahlung in Höhe von
45.000 Euro für angemessen und rechtlich angezeigt. Seither sind bereits
neun Monate vergangen, in denen die Senatsverwaltung der Empfehlung nicht
nachkommt. „Der Umgang des Senats im Fall des verstorbenen Medard Mutombo
ist beschämend“, kritisiert Grünen-Politiker Franco. „Obwohl die
LADG-Ombudsstelle einen Wiedergutmachungsanspruch erkannt hat, verweigert
der Senat die finanzielle Entschädigung der Hinterbliebenen.“
Wie der Senat in Fällen verfährt, in denen die Ombudsstelle Entschädigungen
empfiehlt, blieb in der Antwort ebenfalls unklar. Zwar sei ein
Menschenleben nicht in Geld aufzuwiegen, eine Entschädigung sei aber
dennoch ein „starkes Zeichen einer Fehlerkultur“ und eine Möglichkeit für
den Senat, das „Vertrauen von Betroffenen von staatlicher Diskriminierung“
zurückzugewinnen, so Franco.
Weiter geht aus der Antwort des Senats hervor, dass im Jahr 2024 eine
Person von der Polizei durch Schusswaffengebrauch getötet und zwei durch
Schüsse verletzt wurden. Im Jahr zuvor gab es, wie der Abgeordnete Franco
feststellt, nur eine Schussverletzung und keinen Todesfall.
Die Nutzung von Tasern ist demnach stark gestiegen, 49 mal setzten
Polizeibeamte ihn vergangenes Jahr gegen Personen ein. Im Jahr zuvor nur
zweimal. 45 Verletzungen seien dadurch entstanden.
Zusätzlich kam es 2024 zu zwei Polizeieinsätzen mit Todesfolge. In einem
Fall schossen Beamte in Nikolassee 19 Mal auf einen Verdächtigen. Bei einem
weiteren Polizeieinsatz in Spandau stürzte ein Mann von einem Baugerüst.
Beide Male wurden die Verfahren eingestellt. Disziplinarmaßnahmen seien
mangels „disziplinarrechtlichen Überhanges“ nicht getroffen worden.
22 May 2025
## AUTOREN
Marco Fründt
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