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# taz.de -- das detail: Sahra Wagenknecht, die Möchtegernkanzlerkandidatin
Der Versuch des BSW, seine „Kanzlerkandidatin“ in die ARD-Wahlarena
einzuklagen, ist gescheitert.
Reicht es schon aus, eine Kanzlerkandidatin aufzustellen, um auch eine
Kanzlerkandidatin zu haben? Darauf hat jetzt das Bündnis Sahra Wagenknecht,
kurz BSW, eine höchstrichterliche Antwort bekommen. Die kleine Partei
rangiert derzeit in den Umfragen zwischen 4 und 5 Prozent, muss also um
ihren Einzug in den Bundestag bangen. Ihr Problem: Sie lebt vollständig von
der öffentlichen Präsenz ihrer Namensgeberin, Gründerin, Parteivorsitzenden
und Gruppenvorsitzenden im Bundestag. Um die noch zu steigern, kürte das
BSW – Bluffen Super Wichtig – Wagenknecht nicht nur zur Spitzen-, sondern
gleich zur Kanzlerkandidatin.
Aber darauf wollte der WDR nicht hereinfallen. Zu der von ihm produzierten
ARD-Wahlarena am Montagabend lud er daher nur die
Kanzlerkandidat:innen von Union, SPD, Grünen und AfD ein. Ein Skandal
aus Sicht des BSW, das deshalb durch alle Instanzen klagte.
Eine interessante Begründung, warum die BSW-Heilige eingeladen werden
müsste, lieferte der Rechtsvertreter der Partei in der ersten Instanz. Das
Verwaltungsgericht Köln gab sie in einer Presseerklärung so wieder: „Die
Entscheidung des WDR sei nicht nachvollziehbar, da insbesondere die Grünen
keine realen Chancen hätten, den nächsten Kanzler zu stellen. Vielmehr habe
das BSW nach dem Kandidaten der Union die zweitbesten Chancen auf die
Kanzlerschaft, da sie in einer zwar nicht gewünschten, aber auch nicht
ausgeschlossenen Koalition mit der AfD als ‚Königsmacherin‘sogar die
Kanzlerschaft beanspruchen könnte.“
Das Gericht überzeugte das zwar nicht. Aber dass es diese bemerkenswerte
Argumentation öffentlich machte, sorgte für Wirbel. Das BSW ließ nicht nur
die Gerichtspresseerklärung umschreiben, sondern Generalsekretär Christian
Leye sah sich auch zu einer Richtigstellung genötigt: Die Meldung, das BSW
wäre zu einer Koalition mit der AfD bereit, sei „völliger Humbug“ und
beruhe „auf einem Schriftsatz eines Medienanwalts, der beauftragt wurde.
Wir haben diesen im Detail leider nicht geprüft.“ Blöd gelaufen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte die Klage des BSW ebenfalls ab.
Am Montag ist die Partei nun auch mit ihrer Beschwerde dagegen vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Pascal Beucker
18 Feb 2025
## AUTOREN
Pascal Beucker
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