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# taz.de -- Das Bürgergeld geht in die Nullrunde
> Das Bürgergeld wird 2025 nicht erhöht. Das ist allerdings keine
> politische Entscheidung, sondern liegt an der sogenannten
> Fortschreibungsformel. Wie sie berechnet wird
Bild: Kann Hubertus Heil gut kopfrechnen?
Von Barbara Dribbusch
Die Erhöhung des Bürgergeldes Anfang dieses Jahres um 12 Prozent sorgte für
heftige Diskussionen. Im nächsten Jahr jedoch wird es bei der
Sozialleistung zu einer Nullrunde kommen. Dies geht aus dem Entwurf des
Bundesarbeitsministeriums zu einer Verordnung über die Fortschreibung des
Regelsatzes für das Jahr 2025 hervor, der am Mittwoch in die Abstimmung mit
den Ministerien ging.
Rechnerisch müsste es durch die sogenannte Fortschreibungsformel sogar zu
einer Kürzung des Regelsatzes um 24 Euro im Monat kommen, ergibt sich aus
dem Entwurf. Eine solche Kürzung aber ist gesetzlich ausgeschlossen. Dass
es Anfang 2025 allerdings auch keine Erhöhung gebe, sei „richtig so“, sagte
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einem Interview mit RTL. Die
FDP hatte zuletzt gefordert, das Bürgergeld zu kürzen. Angesichts der
Inflationsentwicklung falle es aktuell „um 14 bis 20 Euro im Monat zu hoch
aus“, hatte FDP-Fraktionschef Christian Dürr gesagt.
Schuld an der Nullrunde ist die jährlich angewandte Fortschreibungsformel.
Diese gilt seit der Einführung des Bürgergelds 2023. Diese Formel besteht
aus zwei Schritten, der „Basisfortschreibung“ und der „ergänzenden
Fortschreibung“. Die Basisfortschreibung beruht auf einem Mischindex.
Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Entwicklung der Preise zusammen und
zu 30 Prozent aus der Entwicklung der Nettolöhne. Die Entwicklung wird in
zwei Zeitspannen gemessen, diese dann miteinander verglichen, um die
prozentuale Erhöhung durch die Basisfortschreibung zu ermitteln. Für die
Erhöhung des Regelbedarfs zum 1. Januar 2025 etwa ist das allerdings der
Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 verglichen mit dem Zeitraum Juli 2023 bis
Juni 2024. Diese Basisfortschreibung kommt auf eine Steigerung von 4,6
Prozent.
Zu dieser Steigerung kommt dann noch in einem zweiten Schritt die
ergänzende Fortschreibung hinzu, die die aktuellere Preisentwicklung
berücksichtigt. Dabei werden für die Erhöhung im Jahr 2025 die
regelbedarfsrelevanten Preise im zweiten Quartal 2024 mit dem
entsprechenden Dreimonatszeitraum des Jahres 2023 verglichen. Daraus ergibt
sich nur eine Steigerungsrate von 0,7 Prozent, wegen der aktuell moderaten
Preisentwicklung.
Die Besonderheit der Formel in zwei Schritten besteht nun darin, dass die
Steigerungsraten von 4,6 und 0,7 Prozent nicht einfach zum bisherigen
Regelsatz von 563 Euro hinzuaddiert werden. Sonst käme es zu einer
Steigerung im Jahr 2025. Die prozentualen Erhöhungen werden vielmehr nur zu
dem Betrag addiert, der sich aus der Basisfortschreibung des vergangenen
Jahres ergibt, also aus dem ersten Schritt. Laut der Basisfortschreibung
ergibt sich für das Jahr 2024 nur ein rechnerischer Betrag von 512 Euro für
den Regelsatz. Addiert man aufbauend auf 512 Euro erst 4,6 und dann 0,7
Prozent, kommt man auf 539 Euro, heißt es in dem Entwurf. Das wäre eine
Kürzung des Regelsatzes für 2025, die aber gesetzlich ausgeschlossen ist,
daher kommt es zur einer Nullrunde.
FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai begrüßte die Nullrunde als „ersten
wichtigen Schritt“. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte RTL/ntv,
es sei der Ampel-Koalition gelungen, die Inflation deutlich zu drücken. Die
Nullrunde sei „die logische Konsequenz“. Der DGB forderte, steigende Preise
weiterhin beim Bürgergeld zu berücksichtigen. In einem [1][Papier] vom Juni
hatten Sozialverbände eine Reform der Fortschreibungsregel gefordert.
Da die ergänzende Fortschreibung für 2025 mit 0,7 Prozent sehr mager
ausfällt, wird es dann aber im Jahre 2026 wohl zu einer realen Erhöhung des
Regelsatzes kommen, da der Wegfall des Betrages aus der ergänzenden
Fortschreibung dann nicht mehr so stark ins Gewicht fällt wie für 2025.
(mit dpa)
[2][meinung + diskussion]
5 Sep 2024
## LINKS
[1] https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/juni/verbaende-und-gewerk…
[2] /!6031354&SuchRahmen=Print
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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