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# taz.de -- Und noch ein Schlag gegen rechts
> Einordnung der sächsischen AfD als „gesichert rechtsextrem“ wird laut
> Verwaltungsgericht beibehalten
Von David Muschenich
Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen Eilantrag der AfD Sachsen
abgelehnt, mit dem die Partei verhindern wollte, dass der sächsische
Verfassungsschutz sie als „gesichert rechtsextrem“ einordnet und
beobachtet. Wie das Gericht am Dienstag veröffentlichte, gebe es genügend
Anhaltspunkte, die die Einschätzung des Verfassungsschutzes rechtfertigten.
Ziele der AfD richteten sich demnach „gegen die Menschenwürde bestimmter
Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip“, bestätigte das
Verwaltungsgericht Dresden. Sie wolle zum Beispiel deutschen
Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich
abgewerteten Status zuerkennen.
Sowohl führende Mitglieder der AfD als auch Mitglieder der Basis stellten
öffentlich Grundrechte infrage. Zudem sei eine Zusammenarbeit mit
rechtsextremen Organisationen nachweisbar, die sich unter anderem
antisemitisch äußerten – so trat etwa der bisherige Compact-Chefredakteur
Jürgen Elsässer mehrfach bei Veranstaltungen der AfD auf. Insofern sei es
rechtens, dass der Verfassungsschutz in Sachsen den Landesverband als
gesichert rechtsextreme Bestrebung einstufe.
Die Behörde veröffentlichte im Dezember 2023, die AfD sei eine „gesichert
rechtsextreme Strömung“. Sachsens AfD-Verband war nach Thüringen und
Sachsen-Anhalt der dritte Landesverband mit einer solchen Einstufung.
Die AfD hatte im Januar die Klage dagegen beim Verwaltungsgericht Dresden
eingereicht. Außerdem beantragte die Partei, dass das Gutachten
veröffentlicht werde. Jörg Urban, Chef der sächsischen AfD, behauptete,
seine Partei stelle die freiheitlich-demokratische Grundordnung gar nicht
in Frage.
In diesem Jahr stand die AfD zum ersten Mal als „größte und relevanteste
rechtsextremistische Partei“ des Freistaats im sächsischen
Verfassungsschutzbericht. Demnach versuche sie, sich weiterhin einen
bürgerlichen Anstrich zu geben, um möglichst viele Stimmen zu bekommen.
Gleichzeitig verwende sie aber „ideologische Kampfbegriffe“ und pflege
Kontakte zu anderen Rechten. Wenn das entlarvt werde, „schaltet die Partei
in eine strategische Opferrolle um“ und leugne oder verharmlose Aussagen.
In Sachsen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Die AfD lag in
Umfragen zuletzt bei etwa 30 Prozent und damit knapp vor der CDU. Die
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden ist noch nicht rechtskräftig:
Die AfD kann dagegen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in
Bautzen einreichen.
17 Jul 2024
## AUTOREN
David Muschenich
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