# taz.de -- Und noch ein Schlag gegen rechts | |
> Einordnung der sächsischen AfD als „gesichert rechtsextrem“ wird laut | |
> Verwaltungsgericht beibehalten | |
Von David Muschenich | |
Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen Eilantrag der AfD Sachsen | |
abgelehnt, mit dem die Partei verhindern wollte, dass der sächsische | |
Verfassungsschutz sie als „gesichert rechtsextrem“ einordnet und | |
beobachtet. Wie das Gericht am Dienstag veröffentlichte, gebe es genügend | |
Anhaltspunkte, die die Einschätzung des Verfassungsschutzes rechtfertigten. | |
Ziele der AfD richteten sich demnach „gegen die Menschenwürde bestimmter | |
Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip“, bestätigte das | |
Verwaltungsgericht Dresden. Sie wolle zum Beispiel deutschen | |
Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich | |
abgewerteten Status zuerkennen. | |
Sowohl führende Mitglieder der AfD als auch Mitglieder der Basis stellten | |
öffentlich Grundrechte infrage. Zudem sei eine Zusammenarbeit mit | |
rechtsextremen Organisationen nachweisbar, die sich unter anderem | |
antisemitisch äußerten – so trat etwa der bisherige Compact-Chefredakteur | |
Jürgen Elsässer mehrfach bei Veranstaltungen der AfD auf. Insofern sei es | |
rechtens, dass der Verfassungsschutz in Sachsen den Landesverband als | |
gesichert rechtsextreme Bestrebung einstufe. | |
Die Behörde veröffentlichte im Dezember 2023, die AfD sei eine „gesichert | |
rechtsextreme Strömung“. Sachsens AfD-Verband war nach Thüringen und | |
Sachsen-Anhalt der dritte Landesverband mit einer solchen Einstufung. | |
Die AfD hatte im Januar die Klage dagegen beim Verwaltungsgericht Dresden | |
eingereicht. Außerdem beantragte die Partei, dass das Gutachten | |
veröffentlicht werde. Jörg Urban, Chef der sächsischen AfD, behauptete, | |
seine Partei stelle die freiheitlich-demokratische Grundordnung gar nicht | |
in Frage. | |
In diesem Jahr stand die AfD zum ersten Mal als „größte und relevanteste | |
rechtsextremistische Partei“ des Freistaats im sächsischen | |
Verfassungsschutzbericht. Demnach versuche sie, sich weiterhin einen | |
bürgerlichen Anstrich zu geben, um möglichst viele Stimmen zu bekommen. | |
Gleichzeitig verwende sie aber „ideologische Kampfbegriffe“ und pflege | |
Kontakte zu anderen Rechten. Wenn das entlarvt werde, „schaltet die Partei | |
in eine strategische Opferrolle um“ und leugne oder verharmlose Aussagen. | |
In Sachsen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Die AfD lag in | |
Umfragen zuletzt bei etwa 30 Prozent und damit knapp vor der CDU. Die | |
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden ist noch nicht rechtskräftig: | |
Die AfD kann dagegen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in | |
Bautzen einreichen. | |
17 Jul 2024 | |
## AUTOREN | |
David Muschenich | |
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