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# taz.de -- Mein Wille geschehe
> Viele Menschen haben eine konkrete Vorstellung, was mit ihrem Nachlass
> geschehen, wer etwas davon in welcher Form bekommen soll. Damit es auch
> so kommt, empfiehlt es sich, ein Testament aufsetzen. Dabei sollten ein
> paar Punkte beachtet werden
Bild: Künstlerbuch „BUCHENWALD: Erzählung eines Segelschiffes“ (zerstört…
Von Lars Klaaßen
Wer über die Verteilung seines Erbes selbst entscheiden möchte, sollte sich
zeitig mit dem sensiblen Thema befassen. Eine gut geregelte
Vermögensnachfolge ist wichtig, um Streit und Ärger ums Erbe zu vermeiden.
Viele Menschen, die sich dem Gedanken nähern, ein Testament aufzusetzen,
fühlen sich an der ein oder anderen Stelle unsicher und fragen sich: Wie
genau muss ich hier vorgehen? Wenn die Entscheidung gefallen ist, welche
Personen oder Organisationen bedacht werden sollen, reicht im Prinzip ein
eigenhändig geschriebenes Testament. Eigenhändig bedeutet, dass es vom
Erblasser selbst handschriftlich verfasst wird.
„Gültig ist solch ein Testament aber nur, wenn Ort, Datum und eine
Unterschrift des Testierenden darauf sind“, sagt Andrea Broscheit, die sich
bei der nph Kinderhilfe Lateinamerika e. V. um Vermächtnisse kümmert. Um
formale juristische Fehler ausschließen zu können, empfehle sich daher die
Rücksprache mit juristischen Experten. „Dies kann etwa ein Anwalt mit
Schwerpunkt Erbrecht oder ein Notar sein.“ Dort lässt sich etwa auch
klären, ob nahe Verwandte Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes geltend
machen könnten. Das eigenhändige Testament sollte an einem gut auffindbaren
Ort aufbewahrt werden. Es beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen, hat
den Vorteil, dass es nicht in falsche Hände geraten kann. Die damit
verbundenen Kosten sind gering.
## Überraschungen vermeiden
„Ratsam kann es auch sein, mit den eigenen Kindern oder sonstigen
gesetzlichen Erben darüber zu sprechen, wie man sein Testament aufsetzen
möchte“, so Linda Drasba, die bei action medeor e. V. für Nachlässe
zuständig ist und Spender und Spenderinnen persönlich betreut. „So lässt
sich schon im Vorfeld einiges klären, was andernfalls später für einige
vielleicht eine unerwartete Überraschung werden könnte.“ Wer neben seinen
Angehörigen auch einer gemeinnützigen Organisation etwas vermachen möchte,
kann die eigenen Wünsche darlegen, sodass im Todesfall alle Beteiligten
schon wissen, was in Sachen Nachlass auf sie zukommt. „Zudem empfiehlt es
sich, die Wünsche nicht zu ‚spitz‘ zu formulieren“, sagt Drasba. „Niem…
weiß, wann es so weit ist und wie die Situation sich zum Zeitpunkt der
Testamentseröffnung darstellt.“ Das heißt: Man benennt besser kein
konkretes Projekt in seinem Nachlass, sondern wählt eine allgemeinere
Formulierung, wie zum Beispiel die „Stärkung der Gesundheitsversorgung in
Afrika“, oder überlässt der gemeinnützigen Organisation die Entscheidung
über den Einsatz des Nachlasses.
„Wer erwägt, eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen testamentarisch
zu bedenken, sollte mit der jeweiligen Organisation in direkten Kontakt
treten“, rät Rechtsanwalt Benjamin Schmitt von der Deutschen Herzstiftung.
„Hierdurch lässt sich am besten herausfinden, ob man zueinander ‚passt‘ …
und dies gleich in mehreren Dimensionen.“ Zum einen: Entspricht die
inhaltliche Arbeit der Organisation dem, was mir auf dem Herzen liegt, was
ich fördern möchte? Zum anderen: Vertraue ich der Organisation im Hinblick
auf die professionelle Abwicklung des Nachlasses? Und schließlich, so
Schmitt: „Passt mein Nachlass zur Organisation oder ‚überfordere‘ ich sie
damit?“ Dies könne zum Beispiel bei kleineren Stiftungen oder Vereinen der
Fall sein, die wenig oder keine Erfahrungen im Bereich der
Nachlassabwicklung haben. Größere Non-Profits, wie auch die Herzstiftung,
beschäftigen jedoch Mitarbeiter, die in der Regel über viel Erfahrung im
diesem Bereich verfügen und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vorgehen.
## Der Faktor Zeit
Wird eine Organisation im Testament eingesetzt, eröffnet im Erbfall das
Nachlassgericht das Testament und übersendet den Beteiligten eine Kopie.
Dabei vergehen oft viele Wochen, manchmal Monate. „Deshalb sollte man
sicherstellen, dass die bedachte Organisation schon vorab Kenntnis erhält
und im besten Fall schon etwas über die Zusammensetzung des Nachlasses und
die Vorstellungen des Erblassers weiß“, so Schmitt. Auch hierzu dient der
vorherige Kontakt.
Mit etwaigen Pflichtteilsberechtigten oder anderen Personen, die Ansprüche
am Nachlass geltend machen, können Streitfälle auftreten. Dies ist aber
keineswegs vorprogrammiert. „Die Deutsche Herzstiftung bemüht sich – wie
andere Organisationen auch – immer im Sinne des Erblassers zu handeln, und
garantiert eine professionelle, würdige und möglichst konfliktfreie
Bearbeitung jedes Nachlasses“, sagt Schmitt. „In fünfzehn Jahren Tätigkeit
in diesem Bereich habe ich es so gut wie nie erlebt, dass ein Konflikt
gerichtlich ausgetragen werden musste. Unterschiedliche Vorstellungen
lassen sich meist im Gespräch klären und einer Lösung zuführen.“
9 Sep 2023
## AUTOREN
Lars Klaaßen
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