| # taz.de -- Meinungsfreiheit für Salafisten | |
| > Das Bremer Landgericht erklärt die Ausweisung eines Predigers für | |
| > rechtswidrig. Der Verfassungs-schutz arbeitete schlampig | |
| Von Klaus Wolschner | |
| Mit einer Frist von gerade 21 Tagen sollte der tunesische Prediger Abbes | |
| Ch., der seit 2001 in Bremen lebt, in sein Heimatland ausreisen. Auf 20 | |
| Jahre sollte es eine Wiedereinreisesperre geben. So hat es die Bremer | |
| Innenbehörde im Frühjahr 2022 verfügt. Begründung: Er würde in seinen | |
| salafistischen Predigten, die auch im Internet übertragen werden, | |
| „hasserzeugende“ und „terrorismusunterstützende Botschaften“ verbreite… | |
| stelle damit eine „erhebliche Gefahr für den inneren und äußeren Frieden | |
| der Bundesrepublik Deutschland“ dar. | |
| Die Ausweisung war rechtswidrig – das Verwaltungsgericht entschied nun, | |
| seine Äußerungen bewegten sich im Rahmen der Meinungsfreiheit und ließen | |
| keine von ihm ausgehende relevante Gefährdung für die öffentliche | |
| Sicherheit und Ordnung erkennen. Offenbar hat der Bremer Verfassungsschutz | |
| auch schlampig zugearbeitet. Die Zitate seien oft aus dem Zusammenhang | |
| gerissen worden und es sei unklar, von wem die Sätze übersetzt worden | |
| seien. Transkripte der Predigten in Originalsprache sind dem Gericht nicht | |
| vorgelegt worden. Bei einigen der dem Prediger vorgeworfenen Aussagen | |
| handelt es sich zudem um wörtliche Zitate aus dem Koran. | |
| Das Islamische Kulturzentrum (IKZ) am Breitenweg wird seit Jahren vom | |
| Verfassungsschutz überwacht, gegenüber dem Eingang ist seit 20 Jahren eine | |
| Kamera angebracht. Dennoch ist es dem Verfassungsschutz bisher nicht | |
| gelungen, Hinweise auf strafbare Handlungen beizubringen. Auch die | |
| öffentlich verbreiteten Äußerungen des Predigers haben offenbar keine | |
| strafrechtlich relevante Grenze überschritten. Umso erstaunlicher, dass die | |
| Innenbehörde damit eine Ausweisung rechtfertigen wollte. | |
| Der Prediger hatte Ungläubige als „Enkel der Affen und Schweine“ bezeichnet | |
| und damit Tötungshemmnisse verniedlicht, aber auch das fällt unter die | |
| Meinungsfreiheit. Zudem, so erklärte das Gericht, sei bei diesen | |
| allgemeinen Aussagen fraglich, wer überhaupt gemeint gewesen sei. Die | |
| Formel ist in salafistischen Kreisen verbreitet, Abd al-Asis al-Umari, der | |
| mit Mohammed Atta in das World Trade Center flog, rechtfertigte damit in | |
| einem Video-Testament seine mörderische Tat. | |
| Gleichzeitig hat der Prediger sich schon 2015 scharf von den Anhängern des | |
| IS distanziert und die IS-Kämpfer als „Narren und Idioten“ bezeichnet, ihre | |
| Handlungsweise sei ein „Verbrechen“. Hintergrund ist, dass einige der | |
| Gemeindemitglieder des IKZ Angehörige von Opfern des IS sind, | |
| IS-Sympathisanten wurden von der Mitgliedschaft im IKZ ausgeschlossen. | |
| Solche Differenzierungen überfordern offenbar den Bremer Verfassungsschutz. | |
| Im Februar 2015 behaupteten die Bremer Ermittler sogar, dass im IKZ 60 | |
| Maschinenpistolen für einen Terroranschlag im Bremer Stadtzentrum gelagert | |
| würden, und rechtfertigten damit eine Durchsuchung der Gebetsräume mit | |
| Hunden – was für gläubige Muslime besonders entweihend ist. Schon diese | |
| Durchsuchung war rechtswidrig. | |
| 5 Sep 2022 | |
| ## AUTOREN | |
| Klaus Wolschner | |
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