# taz.de -- Meinungsfreiheit für Salafisten | |
> Das Bremer Landgericht erklärt die Ausweisung eines Predigers für | |
> rechtswidrig. Der Verfassungs-schutz arbeitete schlampig | |
Von Klaus Wolschner | |
Mit einer Frist von gerade 21 Tagen sollte der tunesische Prediger Abbes | |
Ch., der seit 2001 in Bremen lebt, in sein Heimatland ausreisen. Auf 20 | |
Jahre sollte es eine Wiedereinreisesperre geben. So hat es die Bremer | |
Innenbehörde im Frühjahr 2022 verfügt. Begründung: Er würde in seinen | |
salafistischen Predigten, die auch im Internet übertragen werden, | |
„hasserzeugende“ und „terrorismusunterstützende Botschaften“ verbreite… | |
stelle damit eine „erhebliche Gefahr für den inneren und äußeren Frieden | |
der Bundesrepublik Deutschland“ dar. | |
Die Ausweisung war rechtswidrig – das Verwaltungsgericht entschied nun, | |
seine Äußerungen bewegten sich im Rahmen der Meinungsfreiheit und ließen | |
keine von ihm ausgehende relevante Gefährdung für die öffentliche | |
Sicherheit und Ordnung erkennen. Offenbar hat der Bremer Verfassungsschutz | |
auch schlampig zugearbeitet. Die Zitate seien oft aus dem Zusammenhang | |
gerissen worden und es sei unklar, von wem die Sätze übersetzt worden | |
seien. Transkripte der Predigten in Originalsprache sind dem Gericht nicht | |
vorgelegt worden. Bei einigen der dem Prediger vorgeworfenen Aussagen | |
handelt es sich zudem um wörtliche Zitate aus dem Koran. | |
Das Islamische Kulturzentrum (IKZ) am Breitenweg wird seit Jahren vom | |
Verfassungsschutz überwacht, gegenüber dem Eingang ist seit 20 Jahren eine | |
Kamera angebracht. Dennoch ist es dem Verfassungsschutz bisher nicht | |
gelungen, Hinweise auf strafbare Handlungen beizubringen. Auch die | |
öffentlich verbreiteten Äußerungen des Predigers haben offenbar keine | |
strafrechtlich relevante Grenze überschritten. Umso erstaunlicher, dass die | |
Innenbehörde damit eine Ausweisung rechtfertigen wollte. | |
Der Prediger hatte Ungläubige als „Enkel der Affen und Schweine“ bezeichnet | |
und damit Tötungshemmnisse verniedlicht, aber auch das fällt unter die | |
Meinungsfreiheit. Zudem, so erklärte das Gericht, sei bei diesen | |
allgemeinen Aussagen fraglich, wer überhaupt gemeint gewesen sei. Die | |
Formel ist in salafistischen Kreisen verbreitet, Abd al-Asis al-Umari, der | |
mit Mohammed Atta in das World Trade Center flog, rechtfertigte damit in | |
einem Video-Testament seine mörderische Tat. | |
Gleichzeitig hat der Prediger sich schon 2015 scharf von den Anhängern des | |
IS distanziert und die IS-Kämpfer als „Narren und Idioten“ bezeichnet, ihre | |
Handlungsweise sei ein „Verbrechen“. Hintergrund ist, dass einige der | |
Gemeindemitglieder des IKZ Angehörige von Opfern des IS sind, | |
IS-Sympathisanten wurden von der Mitgliedschaft im IKZ ausgeschlossen. | |
Solche Differenzierungen überfordern offenbar den Bremer Verfassungsschutz. | |
Im Februar 2015 behaupteten die Bremer Ermittler sogar, dass im IKZ 60 | |
Maschinenpistolen für einen Terroranschlag im Bremer Stadtzentrum gelagert | |
würden, und rechtfertigten damit eine Durchsuchung der Gebetsräume mit | |
Hunden – was für gläubige Muslime besonders entweihend ist. Schon diese | |
Durchsuchung war rechtswidrig. | |
5 Sep 2022 | |
## AUTOREN | |
Klaus Wolschner | |
## ARTIKEL ZUM THEMA |