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# taz.de -- Neuer Anlauf für Presseförderung
> Ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Lokalverleger hält
> Presse-Subventionen für eine Übergangsphase für zulässig
Bild: Können digitale Medien die Zeitung im Briefkasten ersetzen?
Von Christian Rath
Es verstößt nicht gegen Grundgesetz und EU-Recht, wenn der Staat die
morgendliche Zustellung von Tageszeitungen „für eine Übergangsphase“
subventioniert. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Verbands
Deutscher Lokalzeitungen (VdL), das Johannes Weberling, ein auf Medienrecht
spezialisierter Anwalt, verfasst hat.
Die Debatte über die Einführung einer finanziellen Presseförderung nimmt
neue Fahrt auf. Anlass ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1.
Oktober, die auch für Zeitungszusteller:innen gilt. Anders als bei
der Einführung des Mindestlohns 2015 gab es diesmal keinen Aufschub für die
Zeitungsverleger. Dies gefährde jedoch die Zeitungsversorgung vor allem im
ländlichen Raum, so die Verleger, dort sei die morgendliche Zustellung von
Zeitungen nicht mehr wirtschaftlich möglich.
Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition heißt es dazu: „Wir wollen die
flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen
gewährleisten und prüfen, welche Fördermöglichkeiten dazu geeignet sind.“
Kanzler Olaf Scholz (SPD) sagte den Verlegern Anfang Juni bei einer
VdL-Tagung: „Wir werden uns dafür einsetzen, den Lokaljournalismus und
besonders die Lokalzeitungen zu schützen und die Rahmenbedingungen Ihrer
Arbeit zu verbessern.“ Das Bundeswirtschaftsministerium prüfe „aktuell“,
welche Fördermöglichkeiten dazu geeignet sind.
Tatsächlich hat das Ministerium von Robert Habeck (Grüne) bereits Ende 2021
ein Gutachten der von seinem Haus getragenen gemeinnützigen WIK Consult
GmbH bestellt. Wann es vorliegt, konnte das Ministerium aber nicht sagen.
Allerdings wird wohl am 27. September im Ministerium ein Branchendialog
zum Thema Presseförderung stattfinden.
Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2023 sind bislang noch keine
Presse-Subventionen vorgesehen, doch die Verleger wollen das in den
kommenden Wochen noch ändern, nicht zuletzt in Gesprächen mit den
Abgeordneten des Haushaltsausschusses.
Zur Begleitmusik gehört da natürlich auch das Gutachten von Johannes
Weberling. Ohne unabhängige Medien sei die Demokratie gefährdet. Zuschüsse
für Tageszeitungen seien daher verfassungsrechtlich zulässig, heißt es
dort, solange damit keine „inhaltslenkende Wirkung“ verbunden ist. Auch
beim EU-Beihilferecht sei entscheidend, dass Subventionen
„diskriminierungsfrei“, also „nicht nach Meinungsinhalten differenziert�…
erfolgen.
Worauf Weberling jedoch nicht direkt eingeht, sind die die Vorwürfe von
reinen Digitalmedien wie t-online.de oder Krautreporter. Sie kritisieren,
dass die gezielte Förderung gedruckter Zeitungen sie nicht nur ausschließe,
sondern sogar gezielt ihre Konkurrenz aufpäppele.
An derartiger Kritik war ein erster Anlauf für Presse-Subventionen 2021
gescheitert. Der Bundestag hatte bereits 220 Millionen Euro zur Verfügung
gestellt und der damalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ein
Konzept zur Förderung der Digitalisierung von Printmedien vorgelegt, da zog
die Bundespolitik im April 2021 die Reißleine, auch aus Angst vor
langwierigen Gerichtsverfahren.
Weberling betonte nun lediglich den Übergangscharakter von
Presse-Subventionen. Für die Dauer nannte er aber unterschiedliche
Kriterien. An einer Stelle wird ein Ende bereits 2025 und 2026 angedeutet,
wenn flächendeckend Glasfaseranschlüsse und der neueste Mobilfunkstandard
zur Verfügung stehen sollen. An anderer Stelle heißt es, die Förderung der
morgendlichen Zustellung von Tageszeitungen solle so lange aufrechterhalten
bleiben, bis „gleichwertige regionale und lokale
journalistisch-redaktionell gestaltete Digitalangebote flächendeckend zur
Verfügung stehen“.
Doch würde dieses digitale Angebot genügen, wenn es viele Leser:innen
einfach nicht wollen? Immerhin hat Weberling auch festgestellt: „Ein
erheblicher Teil der Zeitungsleser ist nicht bereit, ein elektronisches
Angebot als Ersatz für die gedruckte Zeitung zu akzeptieren.“
13 Sep 2022
## AUTOREN
Christian Rath
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