# taz.de -- maskenaffäre bei cdu/csu: Grauzone Nebenerwerb | |
> Abgeordnete dürfen neben ihrem Amt Geld verdienen. Doch | |
> Provisionszahlungen in sechsstelliger Höhe werfen Fragen auf | |
Von Christian Rath | |
Politisch und moralisch waren die Provisionsgeschäfte der Abgeordneten | |
Georg Nüßlein (CSU) und Nikolas Löbel (CDU) anstößig. Darüber besteht | |
inzwischen weitgehend Einigkeit. Juristisch hat bisher aber nur CSU-Mann | |
Nüßlein Ärger. Entscheidender Unterschied ist wohl, dass Nüßlein | |
Schutzmasken an staatliche Stellen vermittelt hat und Löbel nicht. | |
Grundsätzlich ist es durchaus erlaubt, dass Abgeordnete Nebentätigkeiten | |
nachgehen. So dürfen Rechtsanwälte wie Wolfgang Kubicki oder Gregor Gysi | |
weiter vor Gericht auftreten und damit Geld verdienen. Laut | |
Abgeordnetengesetz muss aber die Tätigkeit für das Bundestagsmandat „im | |
Mittelpunkt“ bleiben. | |
Es war also nicht verboten, dass Georg Nüßlein als Geschäftsführer für eine | |
Tectum Holding und Nikolas Löbel für seine eigene Löbel Projektmanagement | |
GmbH tätig wurden. Niemand wirft ihnen vor, dass sie dabei zu viel | |
gearbeitet haben. Als verwerflich gelten vielmehr die Provisionszahlungen, | |
die sie in Zeiten großer Schutzmaskenknappheit einstrichen. Nüßlein erhielt | |
660.000 Euro, Löbel 250.000 Euro.* | |
Gegen Nüßlein ermittelt die Münchener Generalstaaatsanwaltschaft schon seit | |
Februar. Er steht in dem Verdacht, dass er sich als Mandatsträger bestechen | |
ließ. Für die Abgeordnetenbestechung gibt es einen eigenen Paragrafen im | |
Strafgesetzbuch. Dort wird Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf | |
Jahren angedroht, wenn ein Abgeordneter einen ungerechtfertigten Vorteil | |
für Handlungen „bei der Wahrnehmung seines Mandats“ erhält. | |
Die Wahrnehmung des Mandats ist dabei durchaus weit zu verstehen. Es geht | |
nicht nur um Abstimmungen über Gesetze, sondern auch um die Tätigkeit im | |
Ausschuss oder politische Gespräche. | |
Dagegen ist die Nebentätigkeit zunächst einmal etwas anderes. Hier wird der | |
Mandatsträger gerade nicht als Abgeordneter tätig, sondern handelt meist in | |
seinem früheren Beruf. | |
Problematisch wird es immer dann, wenn die beiden Sphären vermischt werden, | |
zum Beispiel wenn ein Mandatsträger bei einer Nebentätigkeit den Briefkopf | |
des Bundestags verwendet oder als „MdB“ (Mitglied des Bundestags) | |
unterschreibt. Fragwürdig ist auch, wenn der Abgeordnete bei der | |
Nebentätigkeit den Eindruck erweckt, dass er gerade, weil er ein | |
politisches Mandat innehat, die Nebentätigkeit besonders wirkungsvoll | |
ausüben kann. | |
Welche Grenzüberschreitung Nüßlein konkret vorgeworfen wird, ist noch nicht | |
bekannt. Aber jedenfalls hat sich seine Maskenvermittlung gezielt auf den | |
politischen Raum konzentriert: auf das Bundesgesundheitsministerium, das | |
Bundesinnenministerium und das bayerische Gesundheitsministerium – alle | |
stehen unter Führung von CDU bzw. CSU. Möglicherweise leichter zu beweisen | |
ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Nüßlein soll die üppige Provision | |
nicht in seine Umsatzsteuer-Voranmeldung aufgenommen haben. Auch hier | |
ermittelt die Münchener Generalstaatsanwaltschaft. | |
Im Fall von Nikolas Löbel steht dagegen bisher nur die Frage im Raum, ob er | |
die Verhaltensregeln des Bundestags verletzt hat. Danach sind | |
„missbräuchliche Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag in | |
beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten“ unzulässig. Löbel soll in | |
Briefen für seine Projektgesellschaft durchaus sein Mandat betont haben. | |
9 Mar 2021 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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