| # taz.de -- maskenaffäre bei cdu/csu: Grauzone Nebenerwerb | |
| > Abgeordnete dürfen neben ihrem Amt Geld verdienen. Doch | |
| > Provisionszahlungen in sechsstelliger Höhe werfen Fragen auf | |
| Von Christian Rath | |
| Politisch und moralisch waren die Provisionsgeschäfte der Abgeordneten | |
| Georg Nüßlein (CSU) und Nikolas Löbel (CDU) anstößig. Darüber besteht | |
| inzwischen weitgehend Einigkeit. Juristisch hat bisher aber nur CSU-Mann | |
| Nüßlein Ärger. Entscheidender Unterschied ist wohl, dass Nüßlein | |
| Schutzmasken an staatliche Stellen vermittelt hat und Löbel nicht. | |
| Grundsätzlich ist es durchaus erlaubt, dass Abgeordnete Nebentätigkeiten | |
| nachgehen. So dürfen Rechtsanwälte wie Wolfgang Kubicki oder Gregor Gysi | |
| weiter vor Gericht auftreten und damit Geld verdienen. Laut | |
| Abgeordnetengesetz muss aber die Tätigkeit für das Bundestagsmandat „im | |
| Mittelpunkt“ bleiben. | |
| Es war also nicht verboten, dass Georg Nüßlein als Geschäftsführer für eine | |
| Tectum Holding und Nikolas Löbel für seine eigene Löbel Projektmanagement | |
| GmbH tätig wurden. Niemand wirft ihnen vor, dass sie dabei zu viel | |
| gearbeitet haben. Als verwerflich gelten vielmehr die Provisionszahlungen, | |
| die sie in Zeiten großer Schutzmaskenknappheit einstrichen. Nüßlein erhielt | |
| 660.000 Euro, Löbel 250.000 Euro.* | |
| Gegen Nüßlein ermittelt die Münchener Generalstaaatsanwaltschaft schon seit | |
| Februar. Er steht in dem Verdacht, dass er sich als Mandatsträger bestechen | |
| ließ. Für die Abgeordnetenbestechung gibt es einen eigenen Paragrafen im | |
| Strafgesetzbuch. Dort wird Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf | |
| Jahren angedroht, wenn ein Abgeordneter einen ungerechtfertigten Vorteil | |
| für Handlungen „bei der Wahrnehmung seines Mandats“ erhält. | |
| Die Wahrnehmung des Mandats ist dabei durchaus weit zu verstehen. Es geht | |
| nicht nur um Abstimmungen über Gesetze, sondern auch um die Tätigkeit im | |
| Ausschuss oder politische Gespräche. | |
| Dagegen ist die Nebentätigkeit zunächst einmal etwas anderes. Hier wird der | |
| Mandatsträger gerade nicht als Abgeordneter tätig, sondern handelt meist in | |
| seinem früheren Beruf. | |
| Problematisch wird es immer dann, wenn die beiden Sphären vermischt werden, | |
| zum Beispiel wenn ein Mandatsträger bei einer Nebentätigkeit den Briefkopf | |
| des Bundestags verwendet oder als „MdB“ (Mitglied des Bundestags) | |
| unterschreibt. Fragwürdig ist auch, wenn der Abgeordnete bei der | |
| Nebentätigkeit den Eindruck erweckt, dass er gerade, weil er ein | |
| politisches Mandat innehat, die Nebentätigkeit besonders wirkungsvoll | |
| ausüben kann. | |
| Welche Grenzüberschreitung Nüßlein konkret vorgeworfen wird, ist noch nicht | |
| bekannt. Aber jedenfalls hat sich seine Maskenvermittlung gezielt auf den | |
| politischen Raum konzentriert: auf das Bundesgesundheitsministerium, das | |
| Bundesinnenministerium und das bayerische Gesundheitsministerium – alle | |
| stehen unter Führung von CDU bzw. CSU. Möglicherweise leichter zu beweisen | |
| ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Nüßlein soll die üppige Provision | |
| nicht in seine Umsatzsteuer-Voranmeldung aufgenommen haben. Auch hier | |
| ermittelt die Münchener Generalstaatsanwaltschaft. | |
| Im Fall von Nikolas Löbel steht dagegen bisher nur die Frage im Raum, ob er | |
| die Verhaltensregeln des Bundestags verletzt hat. Danach sind | |
| „missbräuchliche Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag in | |
| beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten“ unzulässig. Löbel soll in | |
| Briefen für seine Projektgesellschaft durchaus sein Mandat betont haben. | |
| 9 Mar 2021 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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