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# taz.de -- Garten-Nazis können einpacken
> In Kleingartenvereinen gibt es immer wieder Ärger um die Reichsflagge. Zu
> lösen ist er über die Satzung
Bild: Deutscher geht's nicht: Gartenzwerg mit Reichsflagge
Von Regina Seibel
Sie ist nicht verboten, sorgt aber immer wieder für Unfrieden: Die
schwarz-weiß-rote Reichsflagge gilt als Zeichen einer rechtsextremen
Gesinnung. Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet, hatte
kürzlich ein Kleingärtner in der Gartenkolonie Walkenriede in Hannover die
Flagge gehisst. Ein Nachbar beschwerte sich daraufhin beim Vorstand. Der
sah jedoch keine rechtliche Handhabe, die umstrittene Flagge zu verbieten,
wie ein Vorstandsmitglied der taz bestätigte. Schließlich sei sie nicht
verboten. Das wiederum wundert den Beschwerdeführer, denn, so schreibt er,
auch sonst könnten die Vereine ja alles, von der Heckenhöhe bis zur
Ruhezeit, in der Vereinssatzung regeln.
Auf diesen Weg verweist auch die Polizei Hannover. Denn strafrechtlich
könne sie gegen die historische Flagge nichts unternehmen. Bis auf die
Reichskriegsflagge des NS-Regimes mit Hakenkreuz aus den Jahren 1935 bis
1945 sind die Reichsflaggen nicht verboten. Gerade deshalb benutzten Rechte
sie häufig als Ausdruck ihrer Gesinnung, sagt der Rechtsextremismus-Experte
und taz-Autor Andreas Speit: „Sie verweisen immer auf das autoritäre
Kaiserreich. Manche finden sie womöglich einfach schick, andere wollen
provozieren oder ihre politische Meinung damit ausdrücken.“
Nur in Einzelfällen könne die Polizei nach dem Ordnungsrecht eingreifen,
sagt der Hamburger Polizeisprecher Daniel Ritterskamp – etwa, wenn die
öffentliche Sicherheit bedroht ist. Das wäre der Fall, wenn ein
Kleingartenverein zum Treffpunkt von Rechtsextremen geworden sei, und sich
die anderen Gärtner*innen durch die Reichsflagge gestört fühlten. Sollte
der Besitzer die Flagge dann trotz nicht abnehmen, könne die Polizei sie
beschlagnahmen. Eine Strafanzeige folge darauf jedoch nicht.
Der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg habe eine entsprechende
Satzungs-Vorlage bereits gemeinsam mit dem Mobilen Team gegen
Rechtsextremismus verfasst, sagt der Vorsitzende Dirk Sielmann. Aufgrund
der Coronapandemie konnte die Versammlung den Beschluss aber noch nicht
verabschieden. Auch in Hamburger Kleingärten habe es schon Vorfälle im
Zusammenhang mit der Flagge gegeben, man müsse handeln, so Sielmann: „In
den Regelungen halten wir uns allgemein, sodass keinerlei rechte Symbole
erlaubt sein werden.“ Meistens bewirke schon die Androhung eines
Vereinsausschlusses, dass solche Symbole nicht mehr gezeigt würden.
Joachim Roemer, Präsident des Landesverbandes Niedersächsischer
Gartenfreunde, meint hingegen: „Verbietet man das eine, dann finden die
betroffenen Personen ein anderes Zeichen, um ihre Meinung kundzutun.“ Da
die Beschränkungen dann sehr pauschal sein müssten, ist er gegen eine
solche Regelung. Seiner Erfahrung nach helfe es, mit den Betroffenen
freundlich zu sprechen und ihnen zu erklären, dass zwar jeder ein Recht auf
seine Meinung habe, aber die Gartenkolonie demokratische Grundsätze
vertrete: „Die meisten wollen sich in der Kleingartengemeinschaft
integrieren und zeigen ihre Gesinnung dann nicht mehr nach außen.“
In der Gartenkolonie Walkenriede hatte dieser Weg Erfolg: Der Vorstand
versicherte der taz, man habe das Gespräch mit dem Grundstückspächter
gesucht. Daraufhin habe er die umstrittene Flagge entfernt.
17 Sep 2020
## AUTOREN
Regina Seibel
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