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# taz.de -- die dritte meinung: Überwachung muss den Zweck haben, die Freiheit…
In der zurückliegenden Woche gab es gleich zwei bemerkenswerte gerichtliche
Entscheidungen: Erst hat der Europäische Gerichtshof das sogenannte
„Privacy Shield“ für nicht verfassungskonform erklärt – ein Datenabkomm…
zwischen den USA und Deutschland, das seine martialische Bezeichnung nicht
verdient hat. Zuvor war bereits der Vorgänger, das „Safe-Harbor-Abkommen“,
gekippt worden. Einen Tag später hat das Bundesverfassungsgericht die
Bestandsdatenabfrage einkassiert. Diese Urteile stehen in einer langen,
traurigen Tradition. Die Gerichte mussten zuletzt immer wieder die
Bürgerrechte gegen die Politik durchsetzen.
Dabei wäre das eigentlich die Aufgabe gerade der europäischen Politik. Das
Versprechen Europas ist es doch, die eigenen Grundwerte und Werte
durchzusetzen. Stattdessen sehen wir eine Datenschutzbehörde in Irland, die
alles dafür tut, den Sitz der großen Digitalkonzerne im eigenen Land zu
halten. Wir erleben eine Europäische Kommission, die ein
verfassungswidriges Abkommen einfach noch einmal abzeichnet und ihm einen
neuen Namen verpasst. Mit seriösem Datenschutz und Grundrechtsschutz hat
das nichts zu tun. Es geht nicht um die politischen Interessen der
Digitalunternehmen oder die Interessen der Sicherheitsbehörden – es muss um
den Schutz der Menschen gehen. Es kann nicht sein, dass Aktivisten dies
immer wieder vor Gericht erstreiten müssen. Datenschutz und Grundrechte
sind kein „nice to have“, sondern Grundvoraussetzung unserer Demokratie.
Doch wir erleben Digitalkonzerne, die durch ihr Datensammeln eine
beängstigende Detailkenntnis über unsere Leben haben. Wir erleben
Sicherheitsbehörden, die immer weitreichendere Durchsetzungsmöglichkeiten
erhalten. Und wir erleben eine Politik, die zuschaut oder es noch
befördert.
Überwachung muss immer den Zweck haben, die Freiheit zu schützen. Das muss
unser neuer gesellschaftlicher Leitsatz werden. Dieser Satz gilt dann aber
nicht nur für Gerichte, sondern er gilt auch für die Politik.
20 Jul 2020
## AUTOREN
Yannick Haan
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